…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…zur Hauptfeststellung des Einheitswertes und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1.1.2014 samt den Beilagen LuF 1-B HF 2014 (Daten der wirtschaftlichen Einheit - Beilage zu LuF 1 HF 2014) und LuF 1-T HF 2014 (Tierhaltung/Imkerei) beim Finanzamt ein…
…Obst angebaut. Bäume mit deren Nussfrüchten -Walnüsse- sind von großer wirtschaftlicher Bedeutung in der Wirtschaft des Landkreises. Neben der Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen wird Geflügelzucht, Imkerei, Fischerei und Straußenzucht betrieben. Der Hirfanlı-Stausee enthält in großer Zahl Süßwasserfische (z.B.: Karpfen, Welse, Schleien…
…Schriftsatz vom 9. Feber 2015 beim Amt d. x LReg. die Bewirtschaftung seiner Imkerei "durch eine andere Biene" zu genehemigen. Schriftlich führte er aus: "… die x LReg. möge ihm die Ausnahme zur Haltung einer anderen Biene erteilen." Begründet wurde der Antrag damit, dass er…
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…geleistete Arbeit nicht gewerblich einzuordnen sei, sondern als imkerliche Tätigkeit unter den steuerlichen Status des nichtbuchführenden Landwirtes falle und somit die steuerliche Beurteilung eine andere sei. Seine Tätigkeit als Bienensachverständiger beeinträchtige durch hohen Zeitaufwand die Bewirtschaftung der eigenen Imkerei. Als Bienensachverständiger sei er angelobter Vertreter…
…des Strafaktes stehe im Zusammenhalt mit der Verantwortung der Beschuldigten nachstehender Sachverhalt fest: Die Beschuldigte habe an der Geschäftsadresse Adr1 als Einzelunternehmerin bis 31.12.2013 einen Handel mit Imkereibedarf betrieben. Für die Jahre 2010 und 2011 seien trotz aufrechten Betriebes keine Steuererklärungen abgegeben worden…
…die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. (4) Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch die Nebenbetriebe, die dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu…
…Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. Die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Teilbetriebes gilt nicht als steuerbarer Umsatz. Abs. 4…
…des § 1 Abs. 2 LVO können Freizeittierzuchten (z.B. Pferde- Tauben- Hunde- Kleintierzucht) und Freizeitlandwirtschaften (z.B. Imkerei, Teichfischerei, Kleinlandwirtschaft) fallen. Vom Bf. wurde neben der bisherigen forstwirtschaftlichen Nutzung seines Landgutes ab 2012 eine Wildschweinzucht zur Fleischgewinnung in einem dafür errichteten Wildgatter begonnen. Die an…
…Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. § 22 Abs. 4 UStG 1994 Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch die Nebenbetriebe…
…Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Führt der Unternehmer neben den im § 22 Abs. 1 UStG 1994 angeführten…
…Gewürzen, Erzeugung von Saat- und Pflanzgut; d) Betrieb von Baumschulen. 2. Tierzucht und Tierhaltung in Verbindung mit der Bodenbewirtschaftung: a) Viehzucht und -haltung; b) Geflügelzucht und -haltung; c) Kaninchenzucht und -haltung; d) Imkerei; e) Seidenraupenzucht;f) Schneckenzucht. 3. Forstwirtschaft. 4. Fischwirtschaft: a) Süßwasserflscherei; b) Fischzucht…
…die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. Die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Teilbetriebes gilt nicht als steuerbarer Umsatz. (4) Zum land…
…Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. Gem. § 22 Abs. 6 UStG 1994 (in der in den streitgegenständlichen Jahren geltenden…
…gehören insbesondere: 1. das der Fischzucht und Teichwirtschaft gewidmete Vermögen: 2. das Fischereirecht und das übrige der Fischerei gewidmete Vermögen; 3. das der Bienenzucht gewidmete Vermögen (Imkerei). 2) Auf das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen sind § 30 Abs. 2, 8 bis 12 und § 23 Abs…
…Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. § 21 EStG legt die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft fest: 1. Einkünfte aus dem…
…die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. (4) Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch die Nebenbetriebe, die dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu…
…die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. Die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Teilbetriebes gilt nicht als steuerbarer Umsatz. Die Bestimmungen des…
…Gewürzen, Erzeugung von Saat- und Pflanzgut; d) Betrieb von Baumschulen. 2. Tierzucht und Tierhaltung in Verbindung mit der Bodenbewirtschaftung: a) Viehzucht und -haltung; b) Geflügelzucht und -haltung; c) Kaninchenzucht und -haltung; d) Imkerei; e) Seidenraupenzucht; f) Schneckenzucht. 3. Forstwirtschaft. 4. Fischwirtschaft: a) Süßwasserfischerei; b) Fischzucht…