…Ihrer Stellungnahme vom 10.12.2018 führen Sie abschließend auf Seite 8 erster Absatz wie folgt aus: "Da im gegenständlichen Prüfungsfall trotz mehrmaliger Aufforderung die jeweiligen Teilnehmer an den Veranstaltungen (Awards) nicht benannt worden sind und somit eine Identifizierbarkeit der einzelnen Personen nicht möglich ist…
…In PPUH Stehcamp gewährte der EuGH einem gutgläubigen Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug selbst dann, wenn es den Behörden "unmöglich ist, die Identität des tatsächlichen Lieferers der Gegenstände festzustellen". Scheinbar führt die fehlende Identifizierbarkeit des Rechnungsausstellers sohin auch nicht zwingend zur Verhinderung des Nachweises der materiellen Voraussetzungen…
…Leistungen nach § 29 Z 3 liegen daher nur dann vor, wenn sie weder unter Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 6 noch unter § 29 Z 1, § 30, § 31 oder § 29 Z 4 EStG zu subsumieren sind. § 31 Abs. 1 EStG 1988 in der…
…Anschrift des leistenden Unternehmens aus anderen Angaben in der Rechnung eindeutig feststellen ließen. Auf den übermittelten Rechnungen werde der richtige Name zwei Mal in Fettschrift angeführt, auch die Adresse stimme mit jener im Handelsregister vor der Sitzverlegung überein. Identifizierbarkeit bzw. Feststellung des Leistungsempfängers sei daher…
…über 976 Traktorarbeitsstunden keine Identifizierbarkeit und Kontrolle, welche konkreten Dienstleistungen zu welchen Leistungszeitpunkten tatsächlich erbracht wurden, ermöglicht. In gleicher Weise wurden mit Rechnung vom 1.3.2008 (Nr. 2008a/003) für den Zeitraum März bis Dezember 2007 9000 Traktorarbeitsstunden, in der Folge auf 900 Stunden…
…Rn 52). Lediglich der Vollständigkeit halber sei daher darauf hingewiesen, dass ***Natürliche Person 1*** den bei Punkt 1.1 getroffenen Feststellungen zufolge zugleich auch mittelbar aufgrund seiner Beteiligung an mehreren eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübenden Einheiten, bei denen er als gesellschaftsrechtliches Leitungsorgan (handelsrechtlicher Geschäftsführer) auch unmittelbar…
…von der antragstellenden Familie überschritten wurde. Die zu Unrecht bezogene Familienleistung hätte meine Gattin dann, nach Überprüfung meiner Einkommensunterlagen, samt Verzugszinsen an die Behörde zurückzahlen müssen. Um die künftigen Unannehmlichkeiten zu vermeiden wurde die gegenständliche Leistung gleich ab 01.02.2012 eingestellt. Da die Kinder…
…ist die u.a. eindeutige Identifizierbarkeit des Rechnungsausstellers allein anhand der in der Rechnung angeführten Identifikationsmerkmale. Da die Bf. als Leistungsempfängerin eines im Einklang mit den bestehenden Gesetzen abgewickelten Rechtsgeschäftes dem jeweiligen Leistungserbringer gegenüber einen Anspruch darauf hat, von diesem eine dem Gesetz entsprechend gestaltete…
…wie leistenden Unternehmer (WEG) samt UID Nummer, Bezeichnung der Leistung samt Zeitraum, laufende Nummer zur Identifizierbarkeit, Steuersatz (allerdings nur beim ausgewiesenen Saldo zwischen den sich ergebenden Jahresbetriebskosten und den akontierten monatlichen Beträgen explizit ausgewiesen) beinhaltet. Formell richtig wäre der gesonderte Steuerausweis (USt) für die im…
…Beide Rechnungsadressen der Bf. seien korrekt, weil der Empfänger der Leistung bestimmbar sei und dieser eine unternehmerische Tätigkeit auch an beiden Adressen erbringe. Aus rechtlicher Sicht genüge sohin jede Bezeichnung, die eine Identifizierung der Vertragsparteien zulasse. Eine solche Identifizierbarkeit sei durch die Rechnungen der N…
…kann. Mängel sind unbeachtlich, wenn die "hinreichende Identifizierbarkeit ... des Bescheidadressaten nicht verhindert wird" (VwGH 29.4.1991, 90/15/174). Der Austausch eines denkmöglich in Betracht kommenden Bescheidadressaten durch einen anderen Adressaten würde einen als unzulässig bewerteten Akt des "Umdeutens" darstellen (VwGH, verstärkter Senat, 25…
…geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags ausgesetzt; erforderlichenfalls ist ein Unterschiedsbetrag in Höhe des darüber hinausgehenden Betrags der Leistungen zu gewähren. Vorlage Mit Bericht vom 19.5.2015 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung vor: Sachverhalt: Die Bf. stellte am 21.10…
…weitergeleitet wurde. Das richtige Datum eines Anbringens sowie dessen Einlangens oder dessen Postaufgabe ist nicht nur für die Identifizierbarkeit des Anbringens, sondern auch für die Berechnung von Fristenläufen maßgebend: Das Datum des Einlangens eines Anbringens ist gemäß § 284 BAO für den Lauf der sechsmonatigen Erledigungsfrist…
…1 UStG iVm § 11 Abs 1 UStG unter anderem die eindeutige Identifizierbarkeit des Rechnungsausstellers allein anhand der in der Rechnung angeführten Identifikationsmerkmale. Da der Leistungsempfänger eines im Einklang mit den bestehenden Gesetzen abgewickelten Rechtsgeschäftes dem Leistungserbringer gegenüber einen Anspruch darauf hat, von diesem eine dem…
…1 UStG iVm § 11 Abs 1 UStG unter anderem die eindeutige Identifizierbarkeit des Rechnungsausstellers allein anhand der in der Rechnung angeführten Identifikationsmerkmale. Da der Leistungsempfänger eines im Einklang mit den bestehenden Gesetzen abgewickelten Rechtsgeschäftes dem Leistungserbringer gegenüber einen Anspruch darauf hat, von diesem eine dem…
…identifizieren ist. Das richtige Datum eines Anbringens sowie dessen Einlangens oder dessen Postaufgabe ist nicht nur für die Identifizierbarkeit des Anbringens, sondern auch für die Berechnung von Fristenläufen maßgebend: Das Datum des Einlangens eines Anbringens ist gemäß § 284 BAO für den Lauf der sechsmonatigen Erledigungsfrist…
…die nicht unter die Buchstaben a) bis d) fällt, unterliegt unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieser Verordnung, nach denen ihr Leistungen aufgrund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten zustehen, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats.... Art. 13 VO 883/2004 lautet: Artikel 13 Ausübung von Tätigkeiten in…
…abweisen. Das richtige Datum eines Anbringens sowie das Einlangens oder die Postaufgabe ist nicht nur für die Identifizierbarkeit des Anbringens, sondern auch für die Berechnung von Fristenläufen von Bedeutung: Das Datum des Einlangens eines Anbringens ist gemäß § 284 BAO für den Lauf der sechsmonatigen Erledigungsfrist…
…identifizieren ist. Das richtige Datum eines Anbringens sowie dessen Einlangens oder dessen Postaufgabe ist nicht nur für die Identifizierbarkeit des Anbringens, sondern auch für die Berechnung von Fristenläufen maßgebend: Das Datum des Einlangens eines Anbringens ist gemäß § 284 BAO für den Lauf der sechsmonatigen Erledigungsfrist…
…wird auch auf Werbeflyern betreffend die von der ***GmbH 6*** betriebenen Lokale angeführt. Diese Flyer werden von der ***GmbH & Co KG 3*** hergestellt. 1.1.11. Lieferverträge (insbesondere betreffend Getränke) sowie Kooperationsverträge mit Lieferanten, die mitunter eine Leistung von Werbekostenzuschüssen für die vom Vertrag umfassten…