…die „ehrliche Beurteilung", dass zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes noch nicht der Hauptwohnsitz vorgelegen war, habe ich auf jedweden Ersatz seitens der staatlichen Hochwasserhilfen verzichten müssen. Ich ersuche das Finanzamt, die wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen und den wahren wirtschaftlichen Gehalt zu würdigen, insoferne hier mein bereits geplanter…
…Katastrophenfonds, Versicherung etc." Folgende Nachweise gab der Bf. am 17.6.2025 beim Finanzamt ab: a)Bestätigung der ***2***, wonach die in ***3*** vom Hochwasser im September 2024 betroffen gewesen sei; b)Bestätigung des ZMR vom 6.3.2024, der zufolge der Bf. mit Hauptwohnsitz…
…Der Beschwerdeführer (= Bf.) machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2024 unter anderem Katastrophenschäden i.H.v. € 15.785,00 geltend. Bei einem Hochwasser am 15.9.2024 hatte der Bf. Schäden erlitten, welche er als außergewöhnliche Belastungen geltend machte. Mit Vorhalt vom 4…
…Gesamtheit als unbebautes Grundstück bewertet worden, wobei die nachstehend angeführten und in der Natur bestehenden Gegebenheiten nicht berücksichtigt worden seien: - Das Grundstück grenze im Norden an den hochwasserführenden "Sebastianbach". Von der Gesamtfläche 2.083 m2 entfielen auf das miterworbene Bachbett incl. dem Uferbereich 100 m2.…
…September 2017, Zl.: Nummer2 vor, welche als Gegenstand der Amtshandlung "Hochwasserschaden im Wohnhaus Adresse2" ausweist. Darin ist ausgeführt: "Die anwesende Frau BF wurde auf die wahrheitsgemäße Aussage hingewiesen: Die Anwesende gibt an: Das nach starkem Regen im Keller bzw. Heizungsraum das Wasser 40 cm hoch…
…Gemäß § 34 Abs. 6 1.Teilstrich EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. Die Berücksichtigung von Katastrophenschäden ohne Selbstbehalt kommt aber nur dann in Betracht, wenn auch…
…Man stelle daher den Antrag - einen gesamtbetrieblichen Abschlag von 5% für die Tatsache zu berücksichtigen, dass der gesamte Betrieb im Hochwasserabflussbereich der Donau liege und - einen gesamtbetrieblichen Abschlag von 5% für die Tatsache zu berücksichtigen, dass der gesamte Betrieb sich in einem Wasserschongebiet befinde. d…
…der verfahrensgegenständlichen Beträge - als Geldleistungen an Katastrophenopfer mit Werbecharakter - schließlich außer Streit. Über die Beschwerde wurde Folgendes erwogen: Gemäß § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 sind Betriebsausgaben jedenfalls Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden)…
…nach Abzug des Skonto 847 €. Im Schreiben vom 28.2.2012 bestätigte die Stadtgemeinde A., dass am 22. August 2009 im Gemeindegebiet ein Hochwasserereignis stattgefunden hat. Weiters wurde von der Bf. eine Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft B. vom 5.5.2010 über die Besprechung beim…
…zu entfallen. Der Einheitswert zum 1. Jänner 2012 sei mit 79.600 €, erhöht um 35 % mit 107.400 € festzusetzen. Die vorgelegten Bilder würden alle das Hochwasser 2013 betreffen, streitgegenständlich sei aber der Stichtag 1. Jänner 2012. Das vorgelegte Schätzgutachten aus 2003 könne die…
…Der Verkehrswert Land- und Forstwirtschaftlicher Immobilien sei aus dem Ertragswert abzuleiten. Laut Studie von B führe weder ein Hochwasserschutzdamm um die Immobilie zu einer kostendeckenden Verwertbarkeit, noch könne das Einebnen des deutlich über 40 Jahre alten Baumbestandes aus dem Erlös einer bestandsfreien Liegenschaft zum örtlichen…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge eines Hochwasserereignisses am 8.6.2024 wurde der PKW des Beschwerdeführers (Bf.) schwer beschädigt (Totalschaden). Vor dem BFG ist strittig, mit welchem Betrag der Zeitwert des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 9. Februar 2012 gegen den Grundsteuermessbescheid der belangten Behörde Finanzamt ***3*** vom 01. Jänner 2012, ***4*** betreffend Fortschreibungsveranlagung (§ 21 Abs. 1 GrStG 1955…
…dieser Erklärung machte die beschwerdeführende Partei Versicherungsprämien sowie Aufwendungen für Wohnraumschaffung als Sonderausgaben geltend. Darüber hinaus machte die beschwerdeführende Partei Hochwasserschäden in Höhe von EUR 8.841,28 als außergewöhnliche Belastung geltend. Zusätzlich beantragte die beschwerdeführende Partei die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages für ein nicht haushaltszugehöriges…
…des BMF im Wesentlichen begründend ausgeführt, der dem Bescheid zugrundeliegende Liegenschaftserwerb betreffe einen Ersatzkauf nach der Hochwasserkatastrophe 2013 zum Zweck der Absiedlung des von der Beschwerdeführerin gemeinsam mit ihrem Ehemann geführten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes aus dem Donauhochwasser-Überflutungsgebiet. Bei den Gesprächen über eine Absiedlung…
…dass der Großraum G. bzw. im konkreten Fall die I.-Siedlung in H. im Jahr 2024 von einem Hochwasser betroffen worden sei. Da im Übrigen sämtliche Belege dem FA übermittelt worden seien, werde um Anerkennung dieser Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastungen ersucht. Bezüglich der nicht anerkannten…
…kann (§ 34 Abs. 3). Gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. Eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung kommt nur dann in Betracht, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 34 Abs. 1…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im anhängigen Verfahren die Beurteilung einerseits von Kosten, die dem Beschwerdeführer (Bf) durch ein Hochwasserereignis erwuchsen als Katastrophenschaden nach § 34 (6) EStG bzw. anderseits von Krankheitskosten als Kosten seiner Behinderung nach §…
…in Höhe von 7.908,77 € aufgrund eines durch Starkregen verursachten Schadens zu berücksichtigen. Im Vorhalt vom 06.02.2019 teilte das Finanzamt dem Bf mit, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung komme nur nach Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdrutsch…
…angeführt sind. Weiters ist aufgrund des langen Zeitraums zwischen Schadensfall (Juni 2013) und Neuanschaffung (Oktober bzw. Dezember 2015) kein zeitlicher Zusammenhang ersichtlich. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinenkatastrophen und…