Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache der Bf, über die Beschwerde vom 28.02.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, 1. vom 28.1.2014 betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2009…
…| -8.548,00 | 258.392,00 | Erläuterungen: Die Verluste 1990-1992 resultieren aus Forderungsverzichten / Darlehensverluste Verluste nach 1999 vermindern die Nachversteuerungsbeträge Da es Sich um Verlustabzüge vor dem Kalenderjahr 1994 handelt, für die keinerlei Beschränkung bei der Hinzurechnungsbesteuerung vorgesehen ist, wurden bzw…
…arrangements (http://www.oecd-ilibrary.org/docserver/download/2315291e.pdf?expires=1458206536&id=id&accname=guest&checksum=DDD8E5A32C7E0400E92DE3DEECFE31D9) sowie Action 4 Limiting Base Erosion Involving Interest Deductions an Other Financial Payments in Form einer Hinzurechnungsbesteuerung bei Gestaltungen vorschlagen, die zu einer doppelten Nichtbesteuerung führen würden. Im Endeffekt werde daher…
…arrangements (http://www.oecd-ilibrary.org/docserver/download/2315291e.pdf?expires=1458206536&id=id&accname=guest&checksum=DDD8E5A32C7E0400E92DE3DEECFE31D9) sowie Action 4 Limiting Base Erosion Involving Interest Deductions an Other Financial Payments in Form einer Hinzurechnungsbesteuerung bei Gestaltungen vorschlagen, die zu einer doppelten Nichtbesteuerung führen würden. Im Endeffekt werde daher…
…des § 10a Abs 9 KStG Im Vorlageantrag vertritt die Beschwerdeführerin darüber hinaus die Rechtsauffassung, dass die spezielle Anrechnungsbestimmung des § 10a Abs 9 KStG, die einen Anrechnungsvortrag im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung bzw. des Methodenwechsels von niedrig besteuerten Passiveinkünften regelt, analog anzuwenden sei. Die Bestimmung (vormals § 10…
…Ltd zugeordneten Verkaufserlöse wendet, weil, wie der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt habe, die Gesellschaft nicht beiseite geschoben werden könne. Die Hinzurechnungsbesteuerung verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit, weil die E-Ltd eine VAT-Nummer gehabt habe, eine eingetragene Niederlassung sei und nach englischem Recht gegründet wurde. Zumindest müsse die…
…Er dagegen habe Grund zur Annahme, dass die Berechnung unrichtig gewesen sei, weil der Zeitpunkt der Hinzurechnung von ausländischen Gesellschaften laut Hinzurechnungsbesteuerung am Jahresabschlusstag der Gesellschaft als zugeflossen gelte. Die Begründung, dass im Jahr 2003 aufgrund der Hinzurechnung der Ltd Buchhaltungsunterlagen gefehlt haben und somit…
…der steuerlichen Einkünftezurechnung gefällt habe. In diesem Urteil habe der EuGH festgehalten, dass eine Hinzurechnungsbesteuerung als nationale Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerflucht unionsrechtlich nur dann zulässig sei, wenn eine derartige Festsetzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage sich auf klare und eindeutige Missbrauchsabwehrvorschriften stütze, die objektive und von…
… 299 BAO rechtens war, weil der Bw. als Saisonarbeiter im Beschwerdezeitraum in Österreich nicht unbeschränkt, sondern beschränkt steuerpflichtig war. Aufgrund der Hinzurechnungsbesteuerung bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger gem. § 102 Abs. 3 EStG 1988 idF StRefG 2009, BGBl I 2009/26 (in Kraft ab der Veranlagung…
… 299 BAO rechtens war, weil die Bw. als Saisonarbeiterin im Beschwerdezeitraum in Österreich nicht unbeschränkt, sondern beschränkt steuerpflichtig war. Aufgrund der Hinzurechnungsbesteuerung bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger gem. § 102 Abs. 3 EStG 1988 idF StRefG 2009, BGBl I 2009/26 (in Kraft ab der Veranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 30.3.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 3.3.2015 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Körperschaftsteuer 2008…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
In diesem Zusammenhang hält der Geschäftsbericht 2007 der ***XY*** auf Seite 226 (Anhang) fest, dass ***XY*** "den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des L**** A****, [Adresse], StNr **-***/****, vertreten durch [Steuerberater], vom 8.2.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12.1.2021 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2019 zu…
"Ich möchte noch mal ausdrücklich festhalten, dass mir die Beschuldigungen der Finanzstrafbehörde nicht ganz klar sind und sich meine Berufung nicht dagegen richtet, dass mir die Einnahmen aus der Handelstätigkeit zustehen. Im Gegenteil, ich erkläre ausdrücklich, dass mir die Einnahmen und Gewinne (selbstverständlich auch die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christoph Kordik in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Contenda Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Stubenring 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2021 gegen den Bescheid des ***FA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Halbwachs Schmitt & Partner STB, Mariahilfer Straße 126/24, 1070 Wien, über die Beschwerde gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. März 2013, betreffend Körperschaftsteuer 2011 zu…