…das Gericht an, wenn die steuerliche Vertretung im ersten Jahr der Vermietung (ab 08/2003) die ganze AfA ansetzt. Für den Beginn der AfA ist nicht der Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt, sondern in der Regel der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes entscheidend. Zu beachten ist…
…BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2022, Herstellungszeitpunkt der Zeitpunkt der Fertigstellung. 3. Für die Höhe des Absetzbetrages sind die ertragsteuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6 Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 - EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung BGBl…
…BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung BGBl. I Nr. 201/2023, Herstellungszeitpunkt der Zeitpunkt der Fertigstellung. 3. Für die Höhe des Absetzbetrages sind die ertragsteuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6 Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 - EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung BGBl…
…aus der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die "Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung". Daher ist der Zeitpunkt der Anschaffung für den Beginn der AfA grundsätzlich nicht maßgeblich. Der Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt bzw. eine AfA vor der Benützung (Vermietung) ist bei einer altersbedingten Abnutzung maßgeblich…
…Die Anknüpfung an den Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt und nicht an die Inbetriebnahme ist für eine Konjunkturbelebungsmaßnahme systemimmanent. " Der hier vom Gesetzgeber in unsystematischer Weise verwendete Begriff des Herstellungszeitpunktes wird hier wohl nur im Sinne des Beginns der Herstellung zu verstehen sein, weil wie vorstehend ausgeführt…
…2 Abs. 5 EStG 1988 bei der Einkommensermittlung der Beteiligten für das Kalenderjahr 2010 zu berücksichtigen ist. Der Anschaffung-/Herstellungzeitpunkt der zur Deckung des invGFB der Beteiligten an der Bf. für das Veranlagungsjahr 2010 verwendeten Wirtschaftsgüter musste daher im WJ 2009/2010 liegen, weil das…
…durchgeführt. Das Wohn- und Geschäftshaus befand sich am 22.8.2019 in einem eher schlechten Zustand. Der Gutachter nahm das Jahr 1967 als Herstellungszeitpunkt an. Das Gebäude stand auf einem Streifenfundament, die Wände wurden mit Hohlblockziegel gebaut und das Dach war ein Satteldach mit Welleternitdeckung…
…noch ungewiss, da die Umbauarbeiten noch durchgeführt werden müssten und nicht abgesehen werden könne, zu welchem Zeitpunkt dies sein werde. Wegen des ungewissen Herstellungszeitpunktes habe und könne der Bf. das Objekt nicht zur Vermietung anbieten. Grundsätzlich könnten Vorsteuern und Werbungskosten bereits steuerliche Berücksichtigung finden, bevor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B-Bergbahnen-Gesellschaft m.b.H. & C OHG, M x, E, vertreten durch F Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG, XX gegen den Bescheid des Finanzamtes G mit Ausfertigungsdatum 3.11.2011…