…den Vergütungsbetrag nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz mit folgender Begründung mit € 987,50 (= 1/12 des beantragten Vergütungsbetrages) festgesetzt: "Laut den vorliegenden Unterlagen wurde festgestellt, dass die Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter nicht den Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt (mehr als 80% der Umsätze). Gemäß § 2 Abs…
…abgewiesen, dass es sich bei dem Betrieb der Bf um einen Dienstleistungsbetrieb handeln würde, dessen Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter im Sinne des § 2 EnAbgVergG läge. Am 13.07.2012 legte die Bf das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte dazu aus, dass…
…hergestellt hat. Die Produktion ist den entsprechenden Umsätzen vorgelagert. Im Beschwerdefall steht hingegen ganz klar die Erbringung von Dienstleistungen, nämlich - neben sonstigen gesetzlich vorgesehenen Aufgaben wie der Beratung oder der Erstellung der Abfallwirtschaftsplänen - insbesondere die Übernahme von Abfällen und deren weitere Behandlung, im Vordergrund. Die…
…Arbeitspaket tatsächlich gemeint war. Dieser Umstand ist aber zu relativieren, weil in der Tat ein digitaler Herstellungsprozess eines digitalen Werkes im vornherein tatsächlich nicht jeden (Teil-)Fortschritt des Werkes in Worte oder rechtliche Rahmenbedingungen fassen kann; ist sohin nicht im Detail konkretisierbar. Diese stunden- oder…
…nie vorgenommen, was nur bedeuten könne, dass das Mineralöl bereits vor der Betankung von jemand Dritten hergestellt worden ist. Bei der Bf. handle es somit um keinen Herstellungsbetrieb gemäß § 26 Abs.1 MinStG, das Mineralöl sei von der Bf. auch nicht vorsätzlich iSd § 21 Abs…
…Deshalb werde der im Zuge der KSt-Erklärung 2013 zugrunde gelegte Sachverhalt "Sanierung einer Stützmauer" mit der Konsequenz "sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand" als bestätigt angesehen. Nach Wiedergabe von Judikatur und Rechtsprechung zu den Themen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand beantragte die beschwerdeführende Partei die Aufhebung der Körperschaftsteuerbescheide 2013…
… Fenster und Türen usw., aufgrund der durch den Umbau geänderten Wesensart des Gebäudes als ein (lediglich) über die gewöhnliche Gebäudenutzungsdauer (im Wege der Absetzung für Abnutzung/AfA) abzuschreibender Herstellungsaufwand zu klassifizieren bzw. entsprechende Aufwendungen erst (ab Fertigstellung des neuen Wirtschaftsgutes im Veranlagungsjahr 2009) aufwandswirksam zu…
, Tz 136; jeweils mwH). Als Beispiele für derartige Herstellungsaufwendungen nennen Mayr bzw. Doralt aaO das Setzen von Trennwänden, Eingängen und Fenstern, jeweils zwecks besserer bzw. anderer Gebäudenutzung; den erstmaligen Einbau von (bisher) nicht vorhandenen Sanitäreinrichtungen; den Umbau von Wohn- zu Büroräumlichkeiten; die Versetzung bzw. Errichtung…
…generalsaniert. Die Halle wurde in weiterer Folge an die Firma E***GmbH verpachtet und wird nach erfolgter Sanierung und Adaptierung als Kletterhalle genutzt. Die Betriebsprüfung hat die im Zuge der Adaptierung und Sanierung angefallenen und als Instandhaltungskosten gebuchten Aufwendungen als Herstellungskosten beurteilt und entsprechend aktiviert…
…ersuchte die belangte Behörde um Ergänzung der folgenden Punkte: "Nach Analyse Ihrer Vorhaltsbeantwortung samt Beilagen vom 15.09.2022 kommt das Finanzamt zur Ansicht, dass es sich bei den von Ihnen sofort abgesetzten Umbau kosten Bürogebäude und Geschäftslokal tatsächlich um aktivierungspflichtige Herstellungskosten handelt. Dies deshalb…
…Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (Absetzung für Abnutzung). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bemisst sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung. Wird das Wirtschaftsgut…
…Mai 2019 wird dahingehend abgeändert, dass er die Herstellung einer Menge von 7.233.428,68 Liter Mineralöl betrifft. Daraus ergibt sich hinsichtlich dieses Bescheides folgende Änderung der Abgabenfestsetzung: Mineralölsteuer: € 2.712.535,76 Säumniszuschlag: € 54.250,72. Die Bemessungsgrundlagen sind der Begründung…
…EStG 1988. Strittig ist, ob bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Adaptierung eines Stallgebäudes und einer Lagerhalle Erhaltungsaufwand (führte zu sofort absetzbaren Betriebsausgaben) oder Herstellungsaufwand (wäre zu aktivieren und im Wege der Absetzung für Abnutzung gewinnmindernd zu berücksichtigen) darstellen. Verfahrensablauf: Im Zuge der Bilanzerstellung…
…nicht vorgelegt worden. Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) wurde daher verneint, da weder Anschaffungs-, Herstellungs- noch Sanierungskosten nachgewiesen worden seien und ohne entsprechende Belege eine Abschreibung nicht zulässig sei. Allerdings könne nachvollzogen werden, dass im Zusammenhang mit der Vermietung Betriebskosten angefallen worden seien. Insbesondere Aufwendungen…
…betreffend die Beschwerde vom 5. September 2022 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 3. August 2022, Zahl: ***1***, betreffend Abweisung eines Antrages auf Bewilligung eines Herstellungsbetriebes für Tabakwaren beschlossen: Der Bescheid vom 3. August 2022, Zahl: ***1***, und die Beschwerdevorentscheidung vom 23. November 2022…
…betreffend die Beschwerde vom 7. April 2022 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 3. März 2022, Zahl: ***1***, betreffend Abweisung eines Antrages auf Bewilligung eines Herstellungsbetriebes für Tabakwaren beschlossen: Der Bescheid vom 3. März 2022, Zahl: ***1***, und die Beschwerdevorentscheidung vom 25. Mai 2022…
…dieser Voraussetzung einen großen Aufwand für die amtliche Aufsicht bedeuten mag, so sind diese Umstände dennoch nicht geeignet, einen Ausschließungsgrund zu bilden, der zwingend zum Versagen der Herstellungsbewilligung führt. Die Verwirklichung der in § 14 Abs. 5 TabStG 2022 normierten Tatbestandsmerkmale für die Nichterteilung einer Bewilligung…
…***2***, zu einem Preis 120.900,00 € zuzüglich Nebenkosten erworben habe. Anschließend hätten die Lebenspartner in Eigenregie einen Keller errichtet und eine Firma mit der Erstellung eines Rohbaus zum Preis von 120.883,00 € beauftragt. Den gesamten Ausbau, einschließlich der Errichtung der Außenanlagen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der Beteiligung an der verbotenen Herstellung von Tabakwaren nach §§ 11, 43 Abs. 1 FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7…
…nur in deutscher Sprache zu bekommen, ohne dass sie von einer Übersetzung ins Bulgarische begleitet sind." Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: § 43 Abs. 1 FinStrG: Der verbotenen Herstellung von Tabakwaren (§§ 2 f. Tabaksteuergesetz 1995) macht sich schuldig, wer vorsätzlich ohne die nach dem…