…Rechtsanwalt, D , vom 22. November 2011, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 25. Oktober 2011, betreffend Pfändung eines Herausgabeanspruches gemäß § 75 iVm §§ 65-67 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO; iVm § 78 AbgEO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine…
…gegen den Bescheid des FA Waldviertel vom 11. Mai 2012, betreffend Pfändung eines Herausgabeanspruches gemäß § 75 AbgEO nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11. Februar 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…insoweit beizupflichten, als ein lediglich gegenüber dem betreibenden Gläubiger (bzw. hier: gegenüber der Republik Österreich) ergangenes stattgebendes Exszindierungsurteil dem Kläger (Eigentümer) keinen direkten Herausgabeanspruch verschaffen würde. Gegenstand der Exszindierungsklage ist lediglich die Feststellung des Eigentumsrechtes und daraus resultierend die Beseitigung (Einstellung) der Anlassexekution (Rechtsgestaltungsklage). Über…
…in der Beschwerdesache H.G. vertreten durch den Abwesenheitskurator RA Mag.H über die Beschwerde vom 8. September 2008 gegen den Bescheid-Pfändung eines Herausgabeanspruches (Leistungsverbot) des FA Wien 8/16/17 vom 25.08.2008 beschlossen: Die Beschwerde wird nach § 278 Abs. 1 lit…
…den Sicherstellungsbescheid vom 24.2.2025 außer Kraft zu setzen und das Verfügungsverbot (Bescheid sicherstellungsweise Pfändung eines Herausgabeanspruches) vom 24.2.2025 aufzuheben. Die belangte Behörde wertete den Schriftsatz vom 17.3.2025 als Beschwerde gegen das Verfügungsverbot vom 24.2.2025 und wies diese…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 8.9.2008 unter der Bezeichnung "Abgabeverpflichteter:" "H" wurde u.a. eine Berufung gegen einen Bescheid- Pfändung eines Herausgabeanspruches (Leistungsverbot) eingebracht und dazu ein Antrag gemäß § 212a BAO gestellt, die Einhebung der…
…1955 in Abzug zu bringen seien mit der Verlassenschaftsabhandlung in Zusammenhang stehende Kosten des Erbenmachthabers iHv € 19.573,13 sowie Kosten des Erbenmachthabers iHv € 2.942,92 betreffend Beratung und Vertretung des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Herausgabeanspruches gegenüber Frau ***Haushälterin***…
… 75 iVm 65 bis 67 AbgEO und untersagte dem Bf jede Verfügung über den gepfändeten Herausgabeanspruch und insbesondere dessen Geltendmachung. Mit Drittschuldnererklärung vom 25.05.2018 erkannte die O-AG die gepfändete Forderung in Höhe von € 4.573,40 als begründet an und erklärte…
…habe seine Verfügungsmacht über die Wohnung in M zu keinem Zeitpunkt verloren. Als Hauptmieter habe er auch während der 99 Tage dauernden Untermietzeit durch den bei ihm verbleibenden Herausgabeanspruch der Wohnung gegenüber dem Untermieter die Verfügungsmacht weiterhin innegehabt. Eine Aufgabe der Wohnung habe nicht stattgefunden…
…Maßnahmen, die die Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht) zu verstehen sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz…
…Maßnahmen, die die Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht) zu verstehen sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz…
…Maßnahmen, die die Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht) zu verstehen sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz…
…Maßnahmen, die die Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht) zu verstehen sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz…
…lediglich Scheinerbin im Sinne des § 823 ABGB sei und die gesetzlichen Erben Ansprüche auf Herausgabe des Erbteiles geltend machen. Bezüglich der Testamentsfälschung und des Herausgabeanspruches seien laufende Verfahren beim Landesgericht Salzburg, dem Landesgericht Innsbruck und dem Bezirksgericht Bregenz anhängig. Am 21.12.2012 wurde unter…
…lediglich Scheinerbin im Sinne des § 823 ABGB sei und die gesetzlichen Erben Ansprüche auf Herausgabe des Erbteiles geltend machen. Bezüglich der Testamentsfälschung und des Herausgabeanspruches seien laufende Verfahren beim Landesgericht Salzburg, dem Landesgericht Innsbruck und dem Bezirksgericht Bregenz anhängig. Am 21.12.2012 wurde unter…
…von Kindern zur Herausgabe von Vermögen verpflichtet ist. Auch hier besteht ein gesetzlicher Herausgabeanspruch gegenüber der Privatstiftung und die Vermögensherausgabe muss daher ohne KESt-Belastung erfolgen 5 Dasselbe gilt für die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch eine Stiftung, diesen wohnt nämlich weder originär eine Unentgeltlichkeit…
…erbl. Kinder vorgelegen sei. Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 02.10.2023 wies das FA die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass im gegenständlichen Fall kein Herausgabeanspruch vorgelegen sei. Vielmehr sei mit der Rechtskraft der Einantwortung die Bf. Gesamtrechtsnachfolgerin nach ***ERBLASSER*** geworden. Die…
…an ihn, weder eine Einwilligung des Verpflichteten noch ein Urteil, das dessen fehlende Einwilligung ersetzen soll. Schließen einander jedoch - wie gegenständlich - die Herausgabeansprüche aus und pfändet ein Erlagsgegner den Ausfolgungsanspruch eines anderen Erlagsgegners, dann gesteht der Pfändende zu, dass dieser andere den Ausfolgungsanspruch habe. Mit…
…Seite veranlasst [gewährt] werden, selbst wenn die Zuwendungen mit Wissen und Wollen des Arbeitgeberunternehmens erfolgt). Selbst ein allfälliger Herausgabeanspruch des Arbeitgebers an den von dritter Seite gewährten Vorteil nach § 1009 ABGB rechtfertige die Einbeziehung in das Lohnsteuerverfahren nicht (VwGH 29.4.2010, 2007/15/0293).…
…dass dem Treugeber die wesentlichen, mit dem Zivilrecht üblicherweise verbundenen und der realen Sachherrschaft entsprechenden Befugnisse zustehen. Der Treugeber muss daher insbesondere über eine umfassende Weisungsbefugnis und einen Herausgabeanspruch verfügen (VwGH 19.12.1990, 86/13/0136). Der Treugeber hat ein Recht auf Rückgabe bzw…