…3. mit welchem Hektarsatz Mittelwald-, Niederwald- und Auwaldbetriebe, Schutz- und Bannwälder und sonstige in der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder oder derartige Flächen innerhalb anderer Betriebe, Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß sowie Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß anzusetzen sind…
…Abs. 2 nicht mehr anzuwenden, es sei denn die §§ 9 bis 14 sind für den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb anzuwenden. 8. Wird am 31. Dezember eines Jahres die selbst bewirtschaftete Grundfläche für Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst von mehr als zehn Hektar unterschritten, ist…
…diese Hektarsätze bei Vorlage eines Nachweises auf Antrag um 30% zu kürzen. Dabei sind nur zusammenhängende Flächen von mindestens 0,3 Hektar oder von mehr als 80% der gesamten forstwirtschaftlich genutzten Fläche der wirtschaftlichen Einheit zu berücksichtigen, bei denen das Schadereignis nicht länger als vier…
…Z 1 Lit a EStG 1988 in der für das Streitjahr geltenden Fassung sind Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung, soweit Grundstücke und andere Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, betroffen sind, nicht mehr als zehn Jahre beträgt…
…und inneren Verkehrslage) sind wertbestimmend. Im gegenständlichem Fall wurde der Ertragswert des Großwaldes (von Wäldern mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar) auf Grund der Kundmachung des BMF vom 7. November 1988, Bewertungsgrundlagen für das forstwirtschaftliche Vermögen zur Hauptfeststellung auf den 01.01.1988…
…werde ein Hektarsatz für den Wirtschaftswald verordnet. Weiters gebe es österreichweit einheitliche Hektarsätze für Auwald, Schutzwald und Christbaumkulturen auf Waldboden mit mehr als 0,5 Hektar Fläche. Alle jene Forstbetriebsflächen, die weder dem Auwald, noch dem Schutzwald oder einer Christbaumkultur (ab 0,5 Hektar) zugerechnet…
…In Anlage 13 würden lediglich die Hektarsätze (Verordnungsermächtigung gemäß § 46 Abs. 3 Z 1 BewG) für Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche in pauschaler Form bewertet. Regle der Verordnungsgeber nur einen Teil der ihm durch den Gesetzgeber eingeräumten Verordnungsermächtigung, könne dies nicht bedeuten…
…14 nach der Anlage 13 bewertet. Die Überschrift der Anlage 13 lautet: „Hektarsätze für Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche“. Für den politischen Bezirk Y. und Stadt Y. U. wurde in dieser Anlage der Hektarsatz mit € 155,-- festgestellt. Wie bereits oben erwähnt…
…Abweichend von § 9 bis § 13 werden die Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldböden über 0,5 Hektar, Auwald uns Schutzwald bundesweit einheitlich bewertete werden.“ Gemäß Anlage 13 beträgt der Hektarsatz für Kleinstwälder im Bezirk Zwettl…
…9.). Aufgrund der Forstflächensumme von 0,7078 ha wurde in der wirtschaftlichen Einheit zum 01.01.2023 ein Kleinstwald (bis 10 ha) festgestellt. Der pauschale Hektarsatz für Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche in der politischen Gemeinde Gemeinde 1 hat sich zum 1…
…Betriebe abweichend von § 9 bis 13 mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet. Gemäß Anlage 13 der Verordnung beträgt der Hektarsatz für Kleinstwälder im Bezirk BEZIRKSORT 204,00 €. Im Zuge einer Beschwerde wurde ein Verordnungsprüfungsverfahren hinsichtlich dieser pauschalen Hektarsätze angeregt…
…1994 für Kleinunternehmer anwendbar ist oder nur deswegen nicht anwendbar ist, weil - die Umsatzgrenze gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 um nicht mehr als 5 000 Euro überschritten wurde, - auch Umsätze erzielt wurden, die zu Einkünften führen, die gemäß Z 1 von der…
…Abs. 2 und 3 im "Amtsblatt der Wiener Zeitung" veröffentlichen Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 05.03.2014, GZ. BMF-010202/0104-VI/3/2014, idF Kundmachung vom 30.12.2014, werden Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche (Anm.: Kleinstbetriebe), abweichend von …
…für Finanzen vom 05.03.2014 (BMF-010202/0104-VI/3/2014) idF der Kundmachung vom 30.12.0214 erfolgt. Danach betragen die Hektarsätze für Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche im politischen Bezirk Spittal 174 €. Somit ermittle sich ein Ertragswert von…
…Abweichend von § 9 bis § 13 werden die Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldböden über 0,5 Hektar, Auwald uns Schutzwald bundesweit einheitlich bewertete werden. Gemäß Anlage 13 beträgt der Hektarsatz für Kleinstwälder im Bezirk Feldkirch…
…entsprechend. Kundmachung des BMF über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen (GZ BMF- 010202/0104-VI/3/2014, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 5.3.2014): Nach § 9 der Anlage werden für Betriebe mit nicht mehr als 100 Hektar Forstbetriebsfläche kundgemacht: 1. In…
…die Voraussetzungen für die Qualifikation eines Waldes als Schutzwald gegeben, so hat die Behörde dies, erforderlichenfalls nach Durchführung einer mit einem Augenschein verbundenen Verhandlung, durch Bescheid festzustellen; sind sie nicht oder nicht mehr gegeben, so hat die Behörde auf Antrag des Waldeigentümers oder von Amts…
…mehr als 100 Hektar Forstbetriebsfläche Kleinstbetriebe. § 14. Abweichend von § 9 bis 13 werden Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldboden über 0,5 Hektar, Auwald und Schutzwald bundesweit einheitlich bewertet werden. ….. Anlage 13: ***A*** Hektarsatz…
…2. Bewertungsgrundlagen (Hektarsatz) Zum Einwand des Bf., dass "die Zusammenlegung der Grundstücke auf dem Papier" zu keinerlei Synergieeffekten führte, die eine Erhöhung des Einheitswertes um mehr als das Dreifache begründen könne ist vorweg festzustellen, dass Wertfortschreibungen nicht nur der Berücksichtigung von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse…
…mehr als 100 Hektar Forstbetriebsfläche Kleinstbetriebe. § 14. Abweichend von § 9 bis 13 werden Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldboden über 0,5 Hektar, Auwald und Schutzwald bundesweit einheitlich bewertet werden. ….. Anlage 13: M Hektarsatz…