…§ 3a Rz 170). Entscheidend ist somit, dass es sich um eine Standard-Software handelt. Als Standard-Software gelten serienmäßig hergestellte Gegenstände in Standardform, (Software für Heimcomputer, Computerspiele und Standardpakete) die von jedem beliebigem Käufer erworben und verwendet werden können (vgl. Ruppe/Achatz, a.a.O…
…schon immer um eine nicht-österreichische Anbieterin. Um an einem Online-Glücksspiel teilnehmen zu können, müsse ein sich in Österreich befindlicher Kunde daher über seinen Heimcomputer, seinen Computer am Arbeitsplatz oder sein Mobiltelefon aktiv auf die Webseite einsteigen. In einem solchen Fall werde ihres Erachtens…
…Bf. schon immer um einen nicht österreichischen Anbieter. Um an einem Online-Glückspiel teilnehmen zu können, müsse ein sich in Österreich befindlicher Kunde daher über seinen Heimcomputer, seinen Computer am Arbeitsplatz oder sein Mobiltelefon aktiv auf die Webseite www.Bf..com einsteigen. Die Bf. gehe…
…zusätzlich ein Paket Office Home benötigte. Das Gericht geht daher davon aus, dass das Paket Office Home für die Heimcomputer angeschafft wurde, welche der Familie dienen. Nach Feststellung des Sachverhaltes hat das Bundesfinanzgericht über die vorliegende Beschwerde rechtlich erwogen: Gemäß § 243 BAO idF FVwGG 2012…