…einem unzulässigen Binnenverkehr scheitert die Heilung einer Pflichtverletzung regelmäßig daran, dass die Zollbehörden keine Möglichkeit haben, entsprechende Bewilligungen zu erteilen (Witte, Zollkodex 6 , Art. 204 Rz. 48; BFH 8.7.2004, VII R 60/03). Allerdings verfügte die Bf. nach der Aktenlage über eine für…
…auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Versandverfahrens tatsächlich ausgewirkt hat und demnach ohnedies wiederum eine Heilung der Abgabenschuld iS des Art. 859 ZK-DVO eingetreten wäre - dem Tatbestand des Art. 204 ZK unterzuordnen. Auf Grund der vorstehenden Ausführungen war jedoch die Bf. nicht Zollschuldnerin nach Art…
…ZK sohin auch noch weiterhin der zollamtlichen Überwachung unterlegen. Es könne daher ein Entzug der Ware nach Art. 203 ZK nicht vorliegen. Deshalb seien die nicht gesetzlich geschuldeten Abgaben im Betrage von € 7.082,24 zu erstatten. Unter dem Titel einer Heilung bemerkte die…
…der Bf. eine Heilung dieses Mangels iS des § 7 ZustG eingetreten (vgl. auch VwGH vom 20.1.2015, Ro 2014/09/0059). Wie das Zollamt bereits in seiner Berufungsvorentscheidung zutreffend ausführte, fallen nach herrschender Rechtsauffassung Angelegenheiten des Abgabenwesens nicht unter die Regelungen des Art. 6…
…Beweis: Einvernahme des Geschäftsführers). Zusammenfassend wurde sohin vorgebracht: Die Vorschreibung von Abgaben nach Art. 204 Abs. 1 lit. d) ZK hätte unterbleiben müssen, weil selbst dann, wenn eine Pflichtverletzung vorgelegen wäre, sich diese Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt habe…
…2011, 2011/16/0149). Die Voraussetzungen, unter denen die Abgabenschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK ausnahmsweise nicht entsteht, sind abschließend durch Art. 859 ZK-DVO geregelt. Bei einem unzulässigen Binnenverkehr scheitert die Heilung einer Pflichtverletzung regelmäßig daran, dass die Zollbehörden keine Möglichkeit haben, entsprechende…
…Zollamt angenommene Pflichtverletzung nicht vorliege. Die Vorschreibung von Abgaben nach Art. 204 Abs. 1 lit. d) ZK hätte unterbleiben müssen, weil selbst dann, wenn - was weiterhin bestritten werde - eine Pflichtverletzung vorgelegen wäre, sich diese Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt…
…Pflichtverletzung nicht vorliege. Schließlich hätte die Vorschreibung von Abgaben nach Art. 204 Abs. 1 lit. d) ZK unterbleiben müssen, weil selbst dann, wenn - was weiterhin bestritten werde - eine Pflichtverletzung vorgelegen wäre, sich diese Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt habe…
…viertens die Heilung noch davon abhängig, dass die Verfehlung von Art. 859 ZK-DVO erfasst ist. Die verfahrensgegenständliche Verfehlung wird in Art. 859 Z. 4 ZK-DVO genannt. Demnach kommt es im Falle einer in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführten Ware zu einer Heilung…
…der Überführung abgegebene konkludente Zollanmeldung gibt der Fahrer nach Art. 5 Abs. 2 ZK entweder in direkter oder indirekter Vertretung für sein Unternehmen ab (Witte, Zollkodex6, Art. 141 Rz. 13 und die dort zitierte Judikatur). Eine Heilung der Zollschuld kommt in der Regel nicht in…
…des zugrundeliegenden Sachverhaltes 3.1. Unter Berücksichtigung vorstehenden Sachverhaltes ergibt sich zweifelsfrei, dass Herr Fi. die ihm mit Erkenntnis vom 21.05.2014 zur Last gelegten Verfehlungen, nämlich die vorsätzliche Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2a FinStrG nicht begangen hat. Aus dem Erkenntnis sowie auch aus…
…Zu den außergewöhnlichen Belastungen führte er aus, dass er die Wasseraufbereitungsanlage nach Rücksprache mit ***** Name 19 **** erworben habe. Es handle sich hierbei um den Versuch, eine Heilung oder Linderung der Krankheitssymptome zu erreichen. Verordnungen hierfür habe es keine gegeben. Zu den geltend gemachten Aufwendungen für…
…auch VwGH 29.9.2011, 2011/16/0149). Nach Art. 204 Abs. 1 ZK entsteht die Eingangsabgabenschuld allein bei Erfüllen der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen, unabhängig vom Verschulden der beteiligten Personen. Zu prüfen ist, ob es sich gegenständlich um eine Verfehlung handelte, die sich nachweislich im Sinne…
…558 Abs. 1 ZK-DVO unzulässigen Binnenverkehr scheitert eine derartige „Heilung“ einer PBCichtverletzung durch die nachträgliche (zollamtliche) Bewilligung aber regelmäßig bereits daran, dass die Zollbehörden keine Möglichkeit haben, entsprechende, zum Zeitpunkt des Binnentransportes (noch) nicht vorliegende Bewilligungen – gleichsam im Nachhinein – zu erteilen (vgl. Henke aaO…
… 253 BAO gerichtet gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2018 vom 5.11.2021) nach einer am 16.4.2026 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht: Die angefochtenen Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2015 bis 2018 sowie Einkommensteuer für die Jahre 2015 bis 2017 werden…
…Nun wurde in der Zwischenzeit ein Finanzstrafverfahren gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft durchgeführt. In diesem konnten keinerlei finanzstrafrechtliche Verfehlungen festgestellt werden. Im Zuge dieses Verfahrens wurden weitere Erhebungen durchgeführt und sind noch einmal wesentliche neue Tatsachen hervorgekommen. Diese sind jedoch nicht in die Beschwerdevorentscheidung eingeflossen…
…2. April 2026 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 30. September 2025, Geschäftszahl **SpS-1**, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 9. Juni 2026 in entschuldigter Abwesenheit der Beschuldigten, jedoch in Anwesenheit ihres Verteidigers Mag. Mehmet Munar LL.M.…
…Niederschrift vom 18.4.2013), berechtige zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO, da nach ständiger Rechtsprechung des VwGH derjenige, der zur Schätzung Anlass gebe, die mit der Schätzung verbundenen Ungewissheiten hinnehmen müsse. Unter Gesamtbetrachtung aller vorliegenden Sachverhaltselemente bzw. Feststellungen komme die BP zum Ergebnis…
…Umsatzsteuer 2009 bis 2012 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Der Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer 2009 bis 2012 wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…sei zwar die Abgabepflicht dem Grunde nach nicht anerkannt worden, zu den ermittelten Steuerbeträgen sei jedoch kein substanziiertes Vorbringen erstattet worden. Die Festsetzung des Säumniszuschlages beruhe auf der zwingenden Vorschrift des § 217 BAO. Aufgrund des Umstandes, dass bisher keine abgabenrechtlichen Verfehlungen der Abgabepflichtigen aktenkundig seien…