…Nachforderung. Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handelt (Abgaben, die einerseits durch den Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt wurden und Ihrerseits bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Bezüge nicht offengelegt wurden), beträgt die Verjährungsfrist 7 Jahre. Maßgebend für die verlängerte Verjährungsfrist ist allein…
…dargestellt und hätten zu einer entsprechenden Nachforderung geführt. Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handle (Abgaben, die einerseits durch den Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt worden wären, andererseits durch den Beschwerdeführer bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Beträge nicht offen gelegt worden wären)…
…und führten zu einer entsprechenden Nachforderung. Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handle (Abgaben, die einerseits vom Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt und andererseits die zusätzlichen Bezüge durch den Bf bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht offengelegt worden seien), betrage die Verjährungsfrist sieben Jahre…
…einer entsprechenden Nachforderung. Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handelt (Abgaben, die einerseits durch den Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt wurden und andererseits durch den Berufungswerber bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Bezüge nicht offengelegt wurden), beträgt die Verjährungsfrist 7 Jahre. Maßgebend für…
…Die betreffenden Feststellungen seien nunmehr durch die Ermittlungsergebnisse im Wiener Betrugsfall "XX" untermauert worden. Die Haupttäter hätten zugegeben, die Firmenhüllen nur zum Zweck des "Schreibens von Rechnungen" verwendet zu haben und die überwiesenen Beträge - nach Abzug einer "Provision" - an die Zahler und Scheinrechnungsempfänger zurückgeleitet zu…
…vorausgesetzt, die Rückzahlung löse keine finanzstrafrechtlichen Folgen aus. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 05.04.2016 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der eingezahlte Betrag sei ordnungsgemäß vom Finanzamt 1 in Verwahrung genommen und nach Klärung der finanzstrafrechtlichen Zuständigkeit an das für die Haupttäterin, die A…
…über die Subfirmen vorgelegt. Von der BP ist daher der Schluss zu ziehen, dass es sich bei den gegenständlichen Rechnungen um Deckungsrechnungen handelt, um das Betriebsergebnis zu mindern. Tz. 9 Gerichtsverfahren Bereits am 15.4.2014 wurden die Haupttäter, darunter der Abg. Pfl. ***KL***, ***MN…
…es damit zu einer Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer gekommen ist. Das entsprechende Urteil vom 15.04.2014 ist allen Beteiligten bekannt und wurde im Prüfungsverfahren mehrmals inhaltlich besprochen. […] Tz. 9 Gerichtsverfahren Bereits am 15.4.2014 wurden die Haupttäter, darunter der Abg. Pfl…
…es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handeln würde (Abgaben, die einerseits durch den Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt wurden und andererseits durch den Berufungswerber bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Bezüge nicht offengelegt wurden), würde die Verjährungsfrist 7 Jahre betragen. Maßgebend für die verlängerte…
…2010). 2. Tatsächlich gearbeitet hat der Beschwerdeführer in den genannten Zeiträumen für die Firma ***H-GmbH***. 3. Die genannten Firmen waren Teil eines Systems, deren Haupttäter sich zum Ziel gesetzt hatten, durch professionell organisierte Schwarzarbeit, vornehmlich im Bereich der Eisenbiegerei, sich zum Nachteil der öffentlichen…
…bis 21.07.2010 und vom 04.03. bis 12.05.2011). 3. Die genannten Firmen waren Teil eines Systems, deren Haupttäter sich zum Ziel gesetzt hatten, durch professionell organisierte Schwarzarbeit, vornehmlich im Bereich der Eisenbiegerei, sich zum Nachteil der öffentlichen Hand im großen Stil…
…Die Finanzpolizei erfasste ab April 2014 die Ausgangsrechnungen in Listenform, dies gestaltete sich schwierig, da immer wieder neue Daten vom Landeskriminalamt übergeben wurden. Tz. 1.2. Gerichtsverfahren Bereits am 15.4.2014 wurden die Haupttäter, darunter der Abg.Pfl. *** ***S***, sowie ***5***, in einem Gerichtsverfahren ..…
…Weiters dürfte sich die weitgehende Wiedergutmachung des Steuerschadens durch die einzelnen Haupttäter strafmildernd auswirken. Ebenfalls strafmildernd wäre zu werten, dass Herr AG. im Rahmen seiner Wiedergutmachungsbereitschaft die Bezahlung der Steuer für eine Haupttäterin in Höhe von € 290.554 auf Grund deren eingetretener Zahlungsunfähigkeit übernommen…
…habe es auf der Ebene der Funktionsträger keine wirtschaftlichen Betätigungen gegeben. Die Waren seien nie nach Belgien oder zur F geliefert worden. Die Täterbande um die Haupttäter H, J und K sei inzwischen durch das LG Bochum rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die UID-Nr…
…Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um Abgaben handle, welche einerseits vom Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt und andererseits diese Beträge vom Beschwerdeführer in seinen Abgabenerklärungen nicht offen gelegt worden seien, habe die Abgabenbehörde diese als verkürzte Abgaben zu werten und betrage die Verjährungsfrist daher…
…dargestellt und würden zu einer entsprechenden Nachforderung führen. Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handle (Abgaben, die einerseits durch den Arbeitgeber als Haupttätern verkürzt worden seien und andererseits durch den Bf. bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Bezüge nicht offengelegt worden seien)…
…Beitragstäter vorsätzlich gehandelt hat, wird er zwar für eine Abgabenhinterziehung bestraft, weil nach dem Einheitstäterrecht alle gleich zu bestrafen sind, wie der Haupttäter, aber weil er wie ein Abgabepflichtiger zu bestrafen ist, macht das die Abgabe noch nicht zu einer hinterzogenen Abgabe. Eine hinterzogene Abgabe…
…Nachforderung führen. Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handle (Abgaben die einerseits durch den Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt wurden und andererseits durch den Berufungswerber bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Bezüge nicht offengelegt worden seien) betrage die Verjährungsfrist 7 Jahre. Maßgebend für…
…Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um Abgaben handle, welche einerseits vom Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt und andererseits diese Beträge vom Beschwerdeführer in seinen Abgabenerklärungen nicht offen gelegt worden seien, habe die Abgabenbehörde diese als verkürzte Abgaben zu werten und betrage die Verjährungsfrist daher…
…mutmaßliche Haupttäter T. J. verneint laufend jedwede Beteiligung des Beschuldigten an allen von ihm tatsachlich ausgeführten illegalen Zigarettengeschäften, und sohin auch die gegenständliche Tatausführung, zu der der Beschuldigte nach Ansicht des Spruchsenats einen Beitrag leistete. Wie der Spruchsenat auf die erfolgte Durchführung der Haupttat schließt…