…2020 abgewiesen. In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt, dass eine Wiederaufnahme ua voraussetze, dass die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend (rechtskräftig) geworden sei, wogegen das vom Bf angesprochene BFG-Erkenntnis vom 27.05.2019, RV/2100552/2018, nicht im…
…lit c) ist ebenfalls nicht gegeben, da eine abweichende Vorfragenentscheidung nur dann einen Wiederaufnahmegrund darstellt, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war. Eine solche liegt nicht vor. Es bleiben somit bloß die sonstigen Fälle über, die zwar im Ermessen der Abgabenbehörde liegen…
…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Eine Wiederaufnahme beim Vorfragentatbestand setze u.a. voraus, dass die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens ergangen sei. Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes, die in Verfahren anderer Parteien ergangen seien…
…jedenfalls nicht an. Zum Punkt „Vorfrage“ (Abs. 1 lit c) wird in der Judikatur ausgeführt: Eine Wiederaufnahme beim Vorfragentatbestand setzt ua voraus, dass die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend (rechtskräftig) geworden ist (vgl zu § 69 AVG, VwGH 14.4.1988…
…die Möglichkeit einer Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 1 lit c BAO eröffnen würde, lag somit nicht vor. Eine Wiederaufnahme beim Vorfragentatbestand setzt zudem voraus, dass die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend (rechtskräftig) geworden ist (Ritz/Koran, BAO8, § 116 Tz 40)…
…im Abgabenverfahren zu bewegen und zur Wahrung des Anstandes im Verkehr mit Behörden (VwGH 30.11.1993, 89/14/0144). Eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war. Die Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des …
…bestätigt, Folgejahre nicht Sache des Verfahrens Selbst wenn man vom Vorliegen einer Vorfrage iSd § 116 BAO ausgehen würde, würde eine abweichende Vorfragenentscheidung nur dann einen Wiederaufnahmegrund darstellen, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (Ritz, BAO6, § 303 Rz 38 uHa VwGH-Rsp)…
…bestätigt, Folgejahre nicht Sache des Verfahrens Selbst wenn man vom Vorliegen einer Vorfrage iSd § 116 BAO ausgehen würde, würde eine abweichende Vorfragenentscheidung nur dann einen Wiederaufnahmegrund darstellen, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (Ritz, BAO6, § 303 Rz 38 uHa VwGH-Rsp)…
…oder einem Gericht als Hauptfrage in einem anderen Verfahren zu klären war. Es ist hinzuzufügen, dass der VwGH grundsätzlich nicht als Hauptfragenbehörde gelten kann. Sowohl der VfGH mit Erkenntnis vom 22.06.2009, G 5/09 als auch der VwGH mit Erkenntnis vom 21.09…
…wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden (vgl VwGH 22.9.2000, 98/15/0014; 8.2.2007, 2004/15/0153, 2005/15/0005) und die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend rechtskräftig geworden ist (vgl VwGH 14.4…
…c BAO) ist auszuführen, dass dieser nur dann verwirklicht sein kann, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der "Hauptfragenbehörde" gebunden gewesen wäre, wenn diese bereits bei Erlassung des Abgabenbescheides vorgelegen wäre. Da eine Bindung der Abgabenbehörde an Urteile der Zivilgerichte wegen der dort geltenden Parteienmaxime…
…Anmerkung 1 zu § 116). Eine Wiederaufnahme beim Vorfragentatbestand setzt jedenfalls voraus, dass die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend (rechtskräftig) geworden ist. Die in den Wiederaufnahmeantrag angesprochene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht gegenüber dem BF ergangen, und stellt somit bereits aus…
…Verfahrens beim Vorfragentatbestand setzt gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO u.a. voraus, dass die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend (rechtskräftig) geworden ist (Ritz, BAO6, § 303, Tz 40). Nur eine solche (abweichende) Vorfragentscheidung stellt einen Wiederaufnahmegrund iSd § 303 Abs…
…wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden (vgl VwGH 22.9.2000, 98/15/0014; 8.2.2007, 2004/15/0153, 2005/15/0005) und die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend rechtskräftig geworden ist (vgl VwGH 14.4…
…auf Antrag sind somit im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen Wiederaufnahmegrund dar, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war. Die Würdigung der Finanzstrafbehörde gegen den Beschuldigten (Geschäftsführer der Bf.) stellt keine wie immer geartete Vorfrage dar…
…lit c) ist ebenfalls nicht gegeben, da eine abweichende Vorfragenentscheidung nur dann einen Wiederaufnahmegrund darstellt, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war. Eine solche liegt nicht vor. Es bleiben somit bloß die sonstigen Fälle über, die zwar im Ermessen der Abgabenbehörde liegen…
…welches die Vorfrage zu entscheiden hatte. Parteienidentität bedeutet, dass die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gegenüber der Partei des wiederaufnehmenden Abgabenverfahrens bindend geworden ist. Die Voraussetzung der Tatbestandskongruenz ist erfüllt, da sowohl die Gewährung von Familienbeihilfe als auch die einkommensteuerliche Entlastung im Besteuerungsverfahren durch die Anerkennung von…
…und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs liegt nach herrschender Ansicht zum Vorfragenbegriff des § 38 AVG eine Vorfragenentscheidung im verfahrensrechtlich relevanten Sinn nur vor, wenn die Entscheidung der Hauptfragenbehörde bindende Wirkung für die Behörde hat, für die sie notwendige Grundlage ihrer Entscheidung ist (z.B. Kolonovits/Muzak/Stöger…
…ergangen sei, bei dem die Partei auch Anlassfall für die EuGH-Entscheidung gewesen sei. Nach Ritz setze eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Vorfragentatbestand voraus, dass die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend rechtskräftig geworden sei (vgl. VwGH 14.4.1998, Zl…
…auch den Vorfragentatbestand des § 303 Abs. 1 lit c als Wiederaufnahmsgrund an. Eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (zB VwGH 30.3.1998, 98/16/0097; 22.9.2000, 98/15/0014…