…vor allem ohne jegliche finanzielle Absicherung eine gesamtschuldnerische Verpflichtung eingehen. Darüber hinaus hat die Bf. mit ihrer Sorglosigkeit (Handeln ohne Vertretungsmacht) riskiert, dass diese Empfänger nach den Zollabfertigungen einwenden könnten, sie hätten nie einen Auftrag zur indirekten Vertretung erteilt. Da die Unerweislichkeit der Vertretungsmacht zu…
…Dessen ungeachtet hat die NN aber in den Zollanmeldungen erklärt, als indirekte Vertreter genau dieser Unternehmen einzuschreiten. Durch diese Täuschung liegt somit Handeln ohne Vertretungsmacht vor. Diese Zuwiderhandlung führt dazu, dass ein Eigengeschäft der Vertreterin fingiert wird und die Wirkungen des Vertreterhandelns nur die Vertreterin…
…dass mit den Versendern keinerlei Kontakte bestanden. Außerdem ist erwiesen, dass diese chinesischen Unternehmen entweder nicht existent waren oder mit den entsprechenden Rechtsgeschäften nichts zu tun hatten. Durch diese Täuschung liegt somit Handeln ohne Vertretungsmacht vor. Diese Zuwiderhandlung führt dazu, dass ein Eigengeschäft der Vertreterin …
…dass mit den Versendern keinerlei Kontakte bestanden. Außerdem ist erwiesen, dass diese chinesischen Unternehmen entweder nicht existent waren oder mit den entsprechenden Rechtsgeschäften nichts zu tun hatten. Durch diese Täuschung liegt somit Handeln ohne Vertretungsmacht vor. Diese Zuwiderhandlung führt dazu, dass ein Eigengeschäft der Vertreterin …
…19 Abs. 1 UZK normierten Fiktion, dass der ohne Vertretungsmacht einschreitende Vertreter als Anmelder gilt, ist Konsequenz des oben beschriebenen Handelns des Bf. Eine tatsächliche Abgabe der Anmeldung in eigenem Namen ist dabei nicht Tatbestandsmerkmal. Die ***NNe.U.*** ist laut Firmenbuchabfrage gelöscht. Herr ***Z*** begründete…
Diese Aussage von der Prüferin wäre auch in der Begründung der Beschwerdevorentscheidung vom 16.4.2021 nicht bestritten worden und da die Prüferin kein falsus procurator ohne Vertretungsmacht wäre, sondern echte Vertreterin des Finanzamtes, würde nach dieser Aussage von ihr somit die "nahe Angehörigeneigenschaft" von…
…agiert, indem sie durch die unrichtigen Angaben in den Zollanmeldungen ein mit der **IT1** und der **IT2** tatsächlich nicht bestehendes Vertretungsverhältnis vorgetäuscht hat, obwohl sie - wie sich nun herausgestellt hat - über keinen Auftrag dieser Unternehmen verfügte und somit ohne Vertretungsmacht eingeschritten ist. Dazu kommt, dass…
…handeln, ohne Vertretungsmacht zu besitzen, wäre Artikel 5 Absatz 4 zweiter Unterabsatz ZK anzuwenden gewesen, der lautet: "Personen, die nicht erklären, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, oder die erklären, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, aber keine Vertretungsmacht…
…4 zweiter Absatz ZK ohne Vertretungsmacht und somit in ihrem eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Zur Überlassung der Waren Die Überlassung der Waren erfolgte in allen gegenständlichen Fällen durch das e-Zoll-System. Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die igL bzw das igV Es…
…und Speditionsleistungen beauftragt hätten; dies spreche auch eindeutig für die M.S.-Bevollmächtigung durch F.M.. Widrigenfalls hätte F.M. gegen die Vertretung der L2-GmbH durch M.S. ohne Vertretungsmacht vorgehen müssen. Die Abgabenbehörde irre, wenn sie meine, dass es Gf. möglich gewesen wäre…
…sondern um eine Sache des GF geht, konnte die Bf rechtlich betrachtet nicht im Namen der X-GmbH handeln. Dort, wo der Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt, handelt er im eigenen Namen. Die Bf hat die Bescheidbeschwerde als falsus procurator der X-GmbH im eigenen Namen…
…Nach der zivilrechtlichen Judikatur setzt eine wirksame Stellvertretung, neben dem Handeln des Stellvertreters im Namen des Vertretenen, das Vorliegen von Vertretungsmacht voraus, die hinreichend offengelegt werden muss. Ein ohne ausreichende Vertretungsmacht gesetzter Geschäftsakt ist unwirksam. Im Zweifel ist ein Eigengeschäft des Handelnden anzunehmen. Auch ein…
…Stellvertretungsrecht ist vom Offenlegungsgrundsatz beherrscht. Nach der zivilrechtlichen Judikatur setzt eine wirksame Stellvertretung neben dem Handeln des Stellvertreters im Namen des Vertretenen das Vorliegen von Vertretungsmacht voraus, die hinreichend offengelegt werden muss. Ein ohne ausreichende Vertretungsmacht gesetzter Geschäftsakt ist unwirksam. Im Zweifel ist ein Eigengeschäft…
…Nach der zivilrechtlichen Judikatur setzt eine wirksame Stellvertretung, neben dem Handeln des Stellvertreters im Namen des Vertretenen, das Vorliegen von Vertretungsmacht voraus, die hinreichend offengelegt werden muss. Ein ohne ausreichende Vertretungsmacht gesetzter Geschäftsakt ist unwirksam. Im Zweifel ist ein Eigengeschäft des Handelnden anzunehmen. Auch ein…
…Fehler sind (wie auch hier) untrennbar verbunden mit unrichtigen Angaben des Vertretungsverhältnisses. Der korrekten Offenlegung der Zollvertretung kommt aber bei der Abgabe der Zollanmeldung eine zentrale Bedeutung zu. Eine Person, die angibt, als Zollvertreter zu handeln, jedoch keine Vertretungsmacht besitzt, gilt gem. Art. 19 Abs…
…die Jersey Post als deren Beauftragte bzw. die Post NL =TNT als deren Beauftragte) handelten im vorliegenden Fall ohne von den Kunden wirksam eingeräumte Vertretungsmacht. Des Weiteren sei auszuführen: Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) enthielten keine wirksame Bevollmächtigung. Gemäß den Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) übernehme die Beschwerdeführerin…
…Auftraggebern vorlegt, die sie zum Zeitpunkt der Zollabfertigung als Nachweis der Vertretungsmacht hätte verwenden können, wenn sie die Vertretung erklärt hätte, kann eine solche Vertretung nicht angenommen werden, ohne dass diese Vertretung erklärt worden ist. Artikel 78 Absatz 3 ZK ermächtigt die Zollbehörden, die erforderliche…
…Prüfung einer Zollanmeldung ergibt, dass bei der Anwendung der Vorschriften über das betreffende Zollverfahren von unrichtigen oder unvollständigen Grundlagen ausgegangen worden ist. Allerdings besteht keine Zwang für den durch eine Person Beauftragten als indirekter Vertreter zu handeln und die Vertretungsmacht offenzulegen. Die Zollbehörde kann nach…
… 201 BAO vom abgezinsten Bauzins in Höhe von € 1.686.811,45 mit 59.038,40 € festgesetzt und an die ***Bf1*** zu Handen ***M*** zugestellt. Bescheid vom 13.09.2019 zu ErfNr.: ***B*** Mit Baurechtsvertrag vom 06.04.2017 räumte Frau ***E*** der…
…Vertretenen, dass er in dessen Namen handelt, auch klarzustellen. Dieser "Offenlegungsgrundsatz" dient der Evidenz der Rechtsverhältnisse. Der Dritte hat im rechtsgeschäftlichen Verkehr ein Recht zu erfahren, wer sein Partner werden soll. (Koziol-Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht I15 Rz 627). Die Vertretungsmacht kann aufgrund von Bevollmächtigung…