…der D GmbH i. Liqu. rückstanderhöhende Festsetzungen und Meldungen von Selbstbemessungsabgaben iHv € 15.547,50 Zahlungen und Gutschriften iHv € 22.134,77 gegenüber. Da sich der Rückstand im Haftungszeitraum somit erheblich reduziert hat, kann eine Benachteiligung des Abgabengläubigers nicht vorliegen. Der Beschwerde war…
…zur Haftung der in die Zeit ihrer Geschäftsführertätigkeit fallenden, fälligen Abgaben herangezogen werden können. Eine eventuelle Aufgabenteilung mit der weiteren im Haftungszeitraum im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführerin G2 im Hinblick auf die abgabenrechtlichen Verpflichtungen wurde von der Bf. trotz der Aufforderung im Vorhalt vom 30.10…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Beschwerdesache K., Wien, vertreten durch Dr. Franz Burkert & Michael Hanson Steuerberatungs KG, Praterstraße 33, 1020 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 17. August 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in Vertretung der Richterin D. in der Beschwerdesache von Frau A. B., Wien vertreten durch Mag. Katharina Winkler PLL.M., PCP Pitzal/Cerny/Partner Rechtsanwälte, Paulanergasse 9, 1040 Wien, über die Beschwerde der Haftungspflichtigen…
…Mai € 158,32; Juni € 1.718,03; Juli € 1.718,03) bezieht. Der Haftungszeitraum war daher auf diese Monate einzuschränken. Eine Haftungsinanspruchnahme hinsichtlich der Kommunalsteuer für den Monat August 2017, welcher ebenfalls im Spruch des Haftungsbescheides angeführt ist, schied trotz eines aushaftenden…
… 6a KommStG und § 6a Dienstgeberabgabegesetz zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Beschwerde wird der Spruch des angefochtenen Haftungsbescheides hinsichtlich der Haftungszeiträume dahingehend berichtigt, dass gemäß § 6a KommStG 1993 die Haftung für Kommunalsteuer Juli bis Dezember 2019…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und 1. der Haftungszeitraum 2016 auf April bis Dezember 2016 eingeschränkt, wobei sich an der Haftungssumme an Kommunalsteuer 2016 laut GPLA-Prüfung von Euro 806,48 keine Änderung ergibt. 2. die Haftung für einen Säumniszuschlag von…
…der Höhe nach unbestritten. Einziger Beschwerdeeinwand war, dass der einschreitende Rechtsanwalt "erst nach dem im Haftungszeitraum geltend gemachten Zeitraum bestellt" worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 4. Juli 2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und in der Folge ein Vorlageantrag gestellt. In diesem argumentierte der…
…der Höhe nach unbestritten. Einziger Beschwerdeeinwand war, dass der einschreitende Rechtsanwalt "erst nach dem im Haftungszeitraum geltend gemachten Zeitraum bestellt" worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 7. Juli 2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und in der Folge ein Vorlageantrag gestellt. In diesem argumentierte der…
…der Höhe nach unbestritten. Einziger Beschwerdeeinwand war, dass der einschreitende Rechtsanwalt "erst nach dem im Haftungszeitraum geltend gemachten Zeitraum bestellt" worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 7. Juli 2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und in der Folge ein Vorlageantrag gestellt. In diesem argumentierte der…
…ihren steuerlichen Verpflichten nachgekommen sei. Der Beschwerdeführer hätte dafür Sorge tragen müssen, dass die Kommunalsteuer und die Dienstgeberabgabe für den Haftungszeitraum fristgerecht entrichtet würden. Der Beschwerdeführer stellte einen Vorlageantrag. Die Beschwerde wurde am 9. Februar 2022 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Abweisung der Beschwerde…
…vom ***TagMonatKA*** 2018 nach Feststellung einer Quote von 8,0146 % aufgehoben worden. Durch die Bezahlung der Quote und der genauen monatlichen Zuteilung der Abgabenbeträge hätte sich der ursprüngliche Rückstand und der Haftungszeitraum reduziert. Die monatlichen Abgabenbeträge und Rückstände seien dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 9…
…Bf. sei der Aufforderung im Vorhalt vom 28.12.2012, Nachweise zu erbringen, in welcher Höhe der GmbH im Haftungszeitraum Zahlungsmittel zur Verfügung standen und in welchem Ausmaß die anderen Gläubiger der GmbH noch Befriedigung erlangten, nicht nachgekommen. Zur Einhebungsverjährung gemäß § 238 BAO sei festzuhalten…
…Beschwerdevorentscheidung vom 25. Oktober 2018 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab und führte zur Begründung wie folgt aus: "Da die Begründung für eine stattgebende Erledigung hinsichtlich der Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger nicht ausreicht und die haftungsrelevanten Lohnabgaben in Ihrem Haftungszeitraum fällig waren, war Ihrer…
…September 2022 Beschwerde. Begründend führte der Bf. aus, dass es ihm - im nunmehrigen Haftungszeitraum Jänner bis Juni 2021 - wegen seiner damaligen Erkrankung nicht möglich gewesen sei, sich ausreichend um das Unternehmen zu kümmern. Deshalb habe er den späteren Übernehmer gebeten, für ihn den Betrieb zu…
…gewürdigt worden. Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 19.1.2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass zwar die Löhne und Gehälter im Haftungszeitraum ausbezahlt wurden, die fälligen lohnabhängigen Abgaben jedoch nicht entrichtet wurden. Weiters wäre der Beschwerdeführer der Aufforderung…
…Der Beschwerdeführer hätte Sorge tragen müssen, dass die Kommunalsteuer und die Dienstgeberabgabe für den Haftungszeitraum fristgerecht entrichtet werden. Mit Schreiben vom 5.4.2016 stellte der Beschwerdeführer einen Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 7.3.2016. Die Beschwerdevorentscheidung werde dem gesamten Inhalt nach (in vollem…
…von 2.874,00 € bestätigt. In der gegenständlichen Haftungsangelegenheit, die nicht nur dieselbe Primärschuldnerin, sondern teilweise auch denselben Haftungszeitraum betreffe, sei daher nicht mit einer anderslautenden Entscheidung des BFG zu rechnen, sodass die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid vom 27. April 2022 nicht als erfolgsversprechend…
…Verfügte die Primärschuldnerin über keine liquiden Mittel mehr, verletzte der Bf als deren Vertreter infolge Nichtentrichtung der zu diesem Zeitpunkt (oder danach) fälligen Abgaben keine abgabenrechtliche Pflicht. An sich hätte daher der Haftungszeitraum nach der o.a. Judikatur "mit einer allgemeinen Zahlungseinstellung" in der ersten…