…§ 47 Abs. 2 EStG vor. Die gegenständlichen Haftungs- und Abgabenbescheide seien ersatzlos aufzuheben. Hinsichtlich der strittigen Beträge wurde der Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO gestellt. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 05.07.2019 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Diese richte…
…Bescheide sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Senat. In der Begründung wurde ausschließlich die sachliche Richtigkeit der den Säumniszuschlagsbescheiden zugrunde liegenden Haftungs- und Abgabenbescheide in Streit gestellt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 16. März 2018 wurde die Beschwerde gegen die Säumniszuschläge nach Wiedergabe der…
…Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer der Jahre 2000 bis 2003 und gegen die Umsatzsteuerbescheide der Jahre 2000 bis 2005, jeweils vom 30.06.2008 sowie betreffend die Beschwerde vom 08.08.2008 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide hinsichtlich Kapitalertragsteuer der Jahre 2000 bis 2004…
…Josef M. Danler, Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom ***D1*** gegen den Bescheid des Finanzamtes ***St1*** (jetzt Finanzamt Österreich) vom ***D2*** betreffend die Haftungs- und Abgabenbescheide für das Jahr ***J1***, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…8010 Graz, über die Beschwerden vom 13. Jänner 2014 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Wien 1/23 - nunmehr Finanzamt für Großbetriebe - vom 13. Dezember 2013 betreffend die Festsetzung von Kapitalertragsteuer für die Zeiträume 1-12/2007 und 1-12/2008, Steuernummer 0000, zu…
…vgl zB VwGH 21. April 2016, 2013/15/0290). Wie vom Bundesfinanzgericht festgestellt ergingen im Beschwerdefall zwei als "Haftungs- und Abgabenbescheid (Kapitalertragsteuer)" bezeichnete Erledigung an die Beschwerdeführerin mit Verweis auf die Textziffer 1 des Außenprüfungsberichtes vom 3. August 2010 in der Begründung. Die Textziffer enthält…
…31.1.2014 betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2010 und 3. vom 10.2.2014 betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2011; sowie über die Beschwerde vom 25.4.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde vom 10.4.2014 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheide für die Jahre 2009…
…2007 bis 2009, Umsatzsteuerbescheide 2007 bis 2009, Haftungs- und Abgabenbescheide 2007 bis 2009 sowie Säumniszuschlagbescheide Umsatzsteuer 2007 bis 2009, die der Bf am 20. 12. 2011 zugestellt wurden. Zuvor, mit Datum 30. 11. 2011, wurde die Begründung hierzu ausgefertigt und am 13. 12. 2011 der…
…Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit den Haftungs- und Abgabenbescheiden vom 5…
…in Ansatz zu bringen. Das Finanzamt erließ dieser Feststellung Rechnung tragende Haftungs- und Abgabenbescheide. In der fristgerecht dagegen erhobenen Beschwerde brachte der steuerliche Vertreter vor, die fallweise Nutzung der Firmenpersonenkraftwagen durch A, B, C und D habe ihre Ursache nicht in deren Dienstverhältnissen zur Bf…
…Ritz, a.a.O., § 217 Tz 58a und 58d). Mit der Aufhebung der Haftungs- und Abgabenbescheide betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag gemäß § 279 Abs. 1 BAO wurden die den angefochtenen Bescheiden über die Festsetzung eines Säumniszuschlages zu Grunde liegenden Stammabgaben im Sinne des …
…Teilstrich 2 EStG und unterliegen der DB- und DZ-Pflicht." Das Finanzamt folgte der Auffassung des Prüfungsorganes, erließ am 27.6.2012 entsprechende Haftungs- und Abgabenbescheide, aus denen sich Grund der getroffenen Feststellungen Nachforderungen an Dienstgeberbeitrag von € 2.347,50/2009 und € 2…
…64. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ die nunmehr angefochtenen Bescheide. Begründet wurden diese wie folgt: "Die Begründung für obige Bescheide entnehmen Sie bitte dem Bericht vom 21.1.2009". Gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide vom 21.1.2009 wurde fristgerecht das…
…200,00 (= 600 x 12 Mo) | 1.209,91 | 12.398,63 Das Finanzamt folgte den Feststellungen der GPLA-Prüfung und erließ am 11. Februar 2009 die o.a. Haftungs- und Abgabenbescheide für die Jahre 2003 bis 2007 mit folgenden Abgabennachforderungen (vgl…
…aufgehalten haben und im Ausland Maschinen und Anlagen aufgestellt wurden. Die Aberkennung der Begünstigung erfolgte ausschließlich aus rechtlichen Gründen: Da die begünstigte Anlagenerrichtung durch ausländische Unternehmen durchgeführt wurde, stelle die Personalgestellung keine begünstigte Tätigkeit dar. - 08.02.2006: Berufung gegen die gegenständlichen Haftungs- und Abgabenbescheide …
…§ 82 EStG 1988 für 2004 und 2005 Haftungs- und Abgabenbescheide, datiert 2.2.2008, betreffend Lohnsteuer, DB und Säumniszuschlag zur Lohnsteuer. Als Begründung war in diesen beiden kombinierten Bescheiden angeführt "Die Begründung für obige Bescheide entnehmen Sie bitte dem Bericht vom 2.2.2008." Die…
…Jahren 2006 und 2007 in folgender Höhe festgestellt: | | 2006 | 2007 | Dienstgeberbeitrag | 176,40 € | 176,40 € | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 16,47 € | 16,46 € Das Finanzamt erließ dieser Feststellung Rechnung tragende Haftungs- und Abgabenbescheide.…
…obwohl dies völlig unstrittig feststeht). - 17.11.2005: Vorlage der im Zuge der Besprechung vom 14.09.2005 angeforderten Reisekostenaufstellungen von Herrn Mag. A und Herrn B mittels Einschreiben vom 17.11.2005 an die Gebietskrankenkasse Steiermark - 12.01.2006: Prüfbericht sowie Haftungs- und Abgabenbescheide
…zur Entscheidung gestellt. Gegenstand dieser Entscheidung ist ausschließlich die Beschwerde gegen die mit Bescheiden vom 14.10.2015 festgesetzten Säumniszuschläge. Über die Beschwerde gegen die zugrundeliegenden Haftungs- und Abgabenbescheide wird gesondert von dem nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter/der zuständigen Richterin entschieden werden. § 217 Abs…
…auf Ausmaß seien und daher bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung im Sinne der Zweckmäßigkeit der Vorzug gegenüber der Billigkeit einzuräumen sei. Sowohl gegen die Bescheide aufgrund der BP (ESt, USt) als auch gegen die Haftungs-und Abgabenbescheide aufgrund der GPLA…