…dass die Abgabenbehörde die Lohn- und Umsatzsteuer steuerlich abweichend von der Rechtsansicht des BF gewürdigt habe, erübrigt sich daher. Zur Uneinbringlichkeit der Abgaben Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden…
…welchem Zahlungen (insbesondere Löhne und Abgaben) in nahezu gleicher Höhe gegenübergestanden seien. Es werde erneut darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2010 in der Höhe von € 212.559,96 nicht in die Haftung einzubeziehen sei. Die Umsatzsteuer für das Jahr 2010 sei mit…
…die Umsatzsteuer 1/2004 seien alle von der Haftung betroffenen Abgaben nach dem 24. 06. 2004 fällig geworden. Also nach Antritt des Rehabilitationsaufenthaltes. Nach Ansicht des Finanzamtes sei ab diesem Zeitpunkt der Rücktritt des Bf. seiner Funktion als Geschäftsführer möglich und zumutbar gewesen. Für diese…
…und werde dessen Aufhebung beantragt. In Zusammenhang mit der Körperschafts-und Umsatzsteuer sowie den Lohnabgaben wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die im Bescheid enthaltene Feststellung, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen wären, nicht ausreichend sei, um eine Haftung des Vertreters für…
…Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Brotzustellerin bei Firma ***9***). Die Firma ***2*** hätte im Prüfungszeitraum Bauaufträge (Trockenbauarbeiten) - meist als Subunternehmerin - für bauführende Unternehmen ausgeführt. Die Einkommensteuer und Umsatzsteuer für den Zeitraum 2009 bis 2011 wäre durch die Abgabenbehörde jeweils im Schätzungswege ermittelt worden. Der Bf…
… 224 BAO zur Haftung herangezogen wurde. Es handelt sich dabei um die sogenannte Geschäftsführerhaftung, wie sie in den §§ 9, 80 BAO ausdrücklich normiert ist. Abgesehen von geringfügigen lohnabhängige Abgaben handelt es sich dabei um die Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2008. Mit selben Schriftsatz…
…den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der Fa. E GmbH (kurz GmbH), FN YX, im Ausmaß von € 3.746,70 (bestehend aus Lohn – bzw. Lohnnebenabgaben; Aufgliederung siehe im Haftungsbescheid) herangezogen. In der Begründung wurde auf die grundsätzlichen Bestimmungen nach § 9 und …
…welchen Erwägungen eine Inanspruchnahme mit dem gesamten unberichtigten Abgabenbetrag und nicht nur mit einem Teilbetrag erfolge. Bisher wäre jedoch den diesbezüglichen Vorwürfen und Ankündigungen des Finanzamtes eine Begründung für die angekündigte Ermessensentscheidung, den Bf. für alle Lohn- und Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Firma in Anspruch zu nehmen…
…zur Haftung für Abgabenschulden der Fa. D GmbH, FN ZY, (kurz GmbH) im Ausmaß von € 61.076,82 (siehe Aufgliederung im Haftungsbescheid; über wiegend Selbstbemessungsabgaben insbesondere Umsatzsteuern) herangezogen. In der Begründung wurde im Wesentlichen auf die Bestimmungen der §§ 9 und 80 BAO und die…
…zur Haftung für Abgabenschulden der Fa. C GmbH, FN YX, (kurz GmbH) im Ausmaß von € 61.076,82 (siehe Aufgliederung im Haftungsbescheid; über wiegend Selbstbemessungsabgaben insbesondere Umsatzsteuern) herangezogen. In der Begründung wurde im Wesentlichen auf die Bestimmungen der §§ 9 und 80 BAO und die…
…Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Haftung für Lohnsteuer: Gemäß § 82 EStG 1988 haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Gegen die durchgeführte Schätzung mit 60 Prozent bestehen keine Bedenken, da der Bf diese…
…Folge der Anmeldung oder Meldung auflaufenden Lohn- und Sozialabgaben oder Zuschläge nach dem BUAG zur Gänze zu entrichten, oder 2. die Anmeldung zur Sozialversicherung vom Vorsatz getragen ist, dass die angemeldeten Personen eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das Amt für Betrugsbekämpfung hat die Ermittlungen hinsichtlich des…
…für die Überprüfung des Geschäftspartners wurde nicht nachgekommen, daran ändert auch nichts die Vorlage des Bescheides über die Erteilung einer UID-Nr, da diese vom 6.8.2008 stammt. Von der Firma SubUnt26 wurden im Jahr 2009 keine Steuererklärungen abgegeben, es wurden die Lohn- und…
…entweder den Bescheid aufzuheben oder mit der Entscheidung abzuwarten. Am 15.3.2012 erging eine Stellungnahme der belangten Behörde zur Betriebsprüfung sowie zur GPLA betreffend der anhängigen Berufungen gegen die Umsatzsteuerbescheide, Kapitalertragsteuerbescheide und die verfahrensgegenständlichen Bescheide betreffend Haftung für die Lohnsteuer sowie DB und DZ…
…4. Juli 2008 wurde der Beschwerdeführer (Bf) A gem. den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten des Vereins C, (kurz Verein) im Ausmaß von € 146.215,38 (überwiegend Umsatzsteuern, Körperschaftsteuern, Kapitalertragsteuern sowie Lohnabhängige Abgaben samt Nebengebühren; siehe Aufgliederung im Haftungsbescheid) herangezogen. Fälligkeiten…
…Beschwerdeführer (Bf) ***2*** gem. den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der Fa. ***5*** (kurz KG), FN ***6***, im Ausmaß von € 45.946,40 (bestehend aus Umsatzsteuern und Lohn - bzw. Lohnnebenabgaben; Aufgliederung siehe im Haftungsbescheid; letztere ohne monatliche Aufgliederung) herangezogen. In der…
…Mit Schreiben vom 21.09.2021 (OZ 9) hielt die Abgabenbehörde dem Beschwerdeführer die Umsatzsteuerbescheide vor und teilte ihm mit, dass geplant sei, ihn gemäß § 9 BAO zur Haftung für diese (nicht von der Insolvenzquote gedeckten) Umsatzsteuerschuldigkeiten in Höhe von 30.684,22 € (2012)…
…also einer juristischen Person, und daher gemäß § 18 GesmbHG zu deren Vertretung berufen. Sie waren somit auch verpflichtet, die Abgaben aus deren Mitteln zu bezahlen. 6., Hinsichtlich der Heranziehung für aushaftende Umsatzsteuer ist folgendes festzuhalten: Gemäß § 21 Abs 1 UstG 1994 hat der Unternehmer spätestens…
…die Besteuerung bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet und zusätzlich die Anwendung der Auslegung des Dienstnehmerbegriffes des Verwaltungsgerichtshofes für Fälle der Lohn- und Gehaltsnebenkosten in Falle 2003/13/0018 (funktionale Eingliederung…
…die Besteuerung bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet und zusätzlich die Anwendung der Auslegung des Dienstnehmerbegriffes des Verwaltungsgerichtshofes für Fälle der Lohn- und Gehaltsnebenkosten in Falle 2003/13/0018 (funktionale Eingliederung…