…| Summe | 1,284.356,22 Die Sicherstellung dieser Abgabenansprüche könne sofort vollzogen werden. Eine Hinterlegung des Betrages von 1,284.356,22 € bei der Abgabenbehörde bewirke, dass Maßnahmen zur Vollziehung dieses Sicherstellungsauftrages unterbleiben und diesbezüglich bereits vollzogene Sicherstellungsmaßnahmen aufgehoben würden. In der…
…Somit liegt kein schuldhaftes Verhalten vor und somit kann auch von keiner persönlichen Haftung ausgegangen werden. Dieser Stellungnahme liegt bei: • Eine Kopie des Kontoauszuges mit dem - gesperrten - Cashbestand in Höhe von € 94.897,41. • Der Brief der Rechtsvertretung der ***2*** vom 31.12.2012…
…9020 Klagenfurt, gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 5. Juni 2009, betreffend Geltendmachung einer Haftung gemäß § 9 iVm § 80 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Bf.) als Geschäftsführerin der Firma D und B GmbH zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 138.078,23 herangezogen. Begründend wurde unter Hinweis auf die Rechtslage und die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin infolge der eingetretenen Insolvenz verwiesen. In der…
…Haftung des Vertreters dann eingeschränkt, wenn er nachweist, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (zuletzt VwGH 23.8.2016, Ra 2016/16/0063). Diesfalls haftet er nur für die Differenz zwischen dem tatsächlich abgeführten und jenem Betrag, der bei…
…letzte Möglichkeit darstellt, zumindest einen Teil der bei der Primärschuldnerin uneinbringlichen Abgaben im Haftungsweg doch noch einzubringen. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung zu § 9 BAO die Ansicht, dass den wirtschaftlichen Verhältnissen des Haftungsschuldners im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung keine Bedeutung zukommt. Eine Vermögenslosigkeit…
…der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Aus dem Einwand des Bf., dass bei Gesamtbetrachtung des Gleichbehandlungsnachweises kein Quotenschaden entstanden sei, sondern sogar eine…
…der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe bei der Primärschuldnerin uneinbringlich ist (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 25. Juni 1990, Zl. 89/15/0067). Die gegenständlichen Abgaben sind bei der Primärschuldnerin uneinbringlich. Der Beschwerdeführer ist…
…V-Straße 33/5, 12ll A, gegen den Bescheid des Finanzamtes J vom 07.10.2011 betreffend Haftung eines Geschäftsführers gemäß § 9 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der Haftungsbetrag auf € 587,80 verringert. Im Übrigen wird die…
…dass die Haftung nach § 9 BAO auf die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Abgabenausfall abstelle. Da der Bf. selbst bei Einreichung ordnungsgemäßer Abgabenerklärungen nicht in der Lage gewesen wäre den Abgabenanspruch zu begleichen - der Veräußerungserlös aus dem Verkauf einer näher bezeichneten Liegenschaft habe der Fremdmitteltilgung…
…80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertretenen vorliegt und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war. Die Haftung des § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung, welche die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben bei der Primärschuldnerin im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraussetzt…
…widrigenfalls er - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben verletzt. Ein für die Haftung der in Rede stehenden Art relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer…
…für die Akquirierung von Aufträgen". Primär ist jener Vertreter, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist, zur Haftung heranzuziehen. Bei mehreren Vertretern können die Aufgaben verteilt werden. Eine derartige Arbeitsaufteilung bewirkt allerdings nicht, dass ein Vertreter sich um die Tätigkeit der anderen nicht kümmern…
…bezahlt. Die verschuldensunabhängige Haftung für die Lohnsteuer ergibt sich - wie bereits oben dargelegt - im Übrigen bereits aus § 78 Abs. 3 EStG 1988. Demnach haftet man für Lohnabgaben ausbezahlter Löhne verschuldensunabhängig. Nach § 78 Abs. 1 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten…
…vom 14. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 5. Februar 2019, Steuernummer N-1, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. II. Gegen dieses…
…nicht, als sie ihn zur Verletzung zwingender gesetzlicher Verpflichtungen nötigen. Ein für die Haftung relevantes Verschulden liegt aber auch dann vor, wenn sich der Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nimmt…
…vorbehalten, wer von ihnen, in welchem Ausmaß zur Haftung herangezogen wird. Bei einer Verwirklichung der Haftungstatbestände in den Jahren 2001 und 2002 ist im Rahmen des freien Ermessens von einem berechtigten Interesse des Bf. an einer den Haftungsumfang angemessen aussprechenden Erledigung der Sache auszugehen. Die…
…dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29.6.1999, 99/14/0128), die Behörde die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigen konnte (VwGH 16.12…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Ö. vom 19. Oktober 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 Bundesabgabenordnung (BAO), zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der Haftungsbetrag auf € 6.369,79 eingeschränkt. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
…Der Abgabenausfall bei der Primärschuldnerin liegt vor. Die Höhe der Haftungssumme lt Rückstandsauflistung vom 21.05.2008 (dem Haftungsbescheid beigelegt) betrug € 28.006,53. Die der Haftung zugrunde liegenden Bescheide waren lediglich für folgende Abgaben (Summe: € 11.730,79) Umsatzsteuer 2005 € 5…