…für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl II 382/2001 (in der Folge: PauschVO), erlassen. Deren § 1 Z 9 lautet: "§ 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…nur den allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag von 132,00 € anstatt der vom Bf beantragten Vertreterpauschale berücksichtigt hat, ist deshalb rechtswidrig. Da obige Berechnung im gegenständlichen Fall eine Vertreterpauschale von 2.375.47 € ergibt, steht dem Bf der in der Verordnung festgelegte Höchstbetrag von 2.190…
…werden. Mit der für das Streitjahr 2012 anzuwendenden Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 31. Oktober 2001 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBL. II 2001/382, wurden für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3…
…Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (Werbungskostenpauschale), BGBl. II Nr. 382/2001 idF BGBl. II Nr. 68/2018 (im Folgenden kurz: DurchschnittssatzVO), lautet auszugsweise wie folgt: "§ 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, in der in beiden Beschwerdejahren 2014 und 2015 geltenden Fassung lautet auszugsweise (Fettdruck durch das erkennende Gericht): § 1 . Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (Werbungskostenpauschale), BGBl. II Nr. 382/2001, lautet auszugsweise wie folgt (Fettdruck durch Bundesfinanzgericht): "§ 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, lautet: Auf Grund des § 17 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet: § 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…werden. Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 1 Z 9 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten (BGBl II Nr 2001/382) sind für Vertreter nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs 3 EStG 1988 Werbungskosten…
…Das Finanzamt wies die Beschwerden mit Beschwerdevorentscheidungen als unbegründet ab. Alle im Zusammenhang mit der Dienstverrichtung des Bf. stehenden Aufwendungen würden vom Dienstgeber ersetzt werden oder seien durch den allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag von 132,00 EURO abgedeckt. Der Bf. habe daher keine zusätzlichen Ausgaben zu tragen…
…für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen lautet in der Stammfassung vom 31.10.2001, BGBl. II Nr. 382/2001 auszugsweise: "§ 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…bestimmter Berufsgruppen (Werbungskostenpauschale), BGBl. II Nr. 382/2001 idF BGBl. II Nr. 68/2018 (im Folgenden kurz: DurchschnittssatzVO), lautet auszugsweise wie folgt: BGBl. II Nr. 271/2018 § 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß…
…ist zu beachten, dass die Bf Hausbesorgerin ist. Für diesen Personenkreis sieht § 1 Z 7 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG…
…Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, lautet auszugsweise: "Auf Grund des § 17 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet: § 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…9 der Verordnung zu § 17 Abs. 6 Einkommensteuergesetz 1988 (Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl Nr. 382/2001), wurden für die Gruppe der Vertreter anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 folgende…
…im Verordnungswege für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis festgelegt werden. § 1 dieser Verordnung legt fest, für welche Berufsgruppen und in welcher Höhe an Stelle des Werbungskostenpauschalbetrages gem. § 16 Abs 3 EStG 1988 bei Vorliegen der Voraussetzungen anerkannt werden können. Arbeitnehmer…
…dem Höchstbetrag um einen Jahresbetrag (vgl. Mayr/Brameshuber in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21, Tz 144 zu § 17 EStG), weswegen auf das Überwiegen der Außendiensttätigkeit bezogen auf das jeweilige Veranlagungsjahr abzustellen ist. Nur bei einer nicht ganzjährigen Tätigkeit ist der Werbungskostenpauschbetrag durch Anwendung des vorgesehenen…
…Aufenthalt, Familienwohnsitz). […] § 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten in der für das streitgegenständliche Jahr maßgeblichen Fassung lautet auszugsweise: Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs…
…II Nr. 240/2015, können ohne Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen für bestimmte Berufsgruppen folgende Werbungskosten auf Grund von Erfahrungswerten geltend gemacht werden: § 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988…
…bestimmter Berufsgruppen (kurz VO), BGBl. II Nr. 382/2001, heißt es auszugsweise: „Auf Grund des § 17 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet: § 1.Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß…
…Wirtschaftsgüter qualifiziert werden können. 2) Werbungskostenpauschale für Vertreter Gemäß § 1 Z 9 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, werden für Vertreter die Werbungskosten anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs…