…treffen. Unter Billigkeit wird die Angemessenheit in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse verstanden (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 20 Rz 7). Bei der Ermessensentscheidung ist auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung zu beachten. In…
…sowie der Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung. Das Ausmaß des Vertreterverschuldens ist zwar bei der Prüfung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme nicht zu quantifizieren, da eine bestimmte Schuldform nicht gefordert wird und auch leichte Fahrlässigkeit genügt. Im Rahmen der Ermessensübung kann…
…Kassen (ohne Anwendung ungesetzlicher Mittel) als einfacher Staatsbürger nicht zu beschaffen gewesen. Das Abverlangen derartiger Informationen und Unterlagen würde auch dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz widersprechen, weil sie von der großen Mehrheit der restlichen Pflichtigen nicht gefordert werden würden. Wenn man eine Reparatur…
…ist festzuhalten, dass die derzeitige Regelung des Glücksspielwesens in Deutschland nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. Dies muss nach den oben dargestellten Grundsätzen zu einer Unanwendbarkeit sowohl der derzeitigen Monopolregelung als auch des Erlaubnisvorbehaltes führen. Folge hieraus ist eine faktische zeitweise Duldungspflicht privater Vermittler. Auch wenn…
…ist festzuhalten, dass die derzeitige Regelung des Glücksspielwesens in Deutschland nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. Dies muss nach den oben dargestellten Grundsätzen zu einer Unanwendbarkeit sowohl der derzeitigen Monopolregelung als auch des Erlaubnisvorbehaltes führen. Folge hieraus ist eine faktische zeitweise Duldungspflicht privater Vermittler. Auch wenn…
…ist festzuhalten, dass die derzeitige Regelung des Glücksspielwesens in Deutschland nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. Dies muss nach den oben dargestellten Grundsätzen zu einer Unanwendbarkeit sowohl der derzeitigen Monopolregelung als auch des Erlaubnisvorbehaltes führen. Folge hieraus ist eine faktische zeitweise Duldungspflicht privater Vermittler. Auch wenn…
…ist festzuhalten, dass die derzeitige Regelung des Glücksspielwesens in Deutschland nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. Dies muss nach den oben dargestellten Grundsätzen zu einer Unanwendbarkeit sowohl der derzeitigen Monopolregelung als auch des Erlaubnisvorbehaltes führen. Folge hieraus ist eine faktische zeitweise Duldungspflicht privater Vermittler. Auch wenn…
…Verbrauchsteuerschuld mehrere Steuerschuldner, so sind diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Steuerschuld verpflichtet. Materielles Recht ist von den Behörden immer in jener Fassung anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Sachverhalts in Geltung stand (Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgabenvorschriften in § 4 Abs.1 BAO; z.B…
…303, Tz 72: "Die Unterlassung der Wiederaufnahme (wegen Geringfügigkeit der Auswirkungen) ist auch "zweckmäßig" iSd § 20, weil die Berücksichtigung des mit einer Bescheiderlassung verbundenen Verwaltungsaufwandes wegen des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwaltung geboten erscheint. Dass die Verwaltung auch Überlegungen der Sparsamkeit (Verwaltungsökonomie) zu berücksichtigen hat…
…das Mitverschulden der Abgabenbehörde an der Uneinbringlichkeit, die Unbilligkeit angesichts lange verstrichener Zeit sowie der Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung (Geringfügigkeit oder Uneinbringlichkeit des Haftungsbetrages beim Pflichtigen) zu berücksichtigen sind (vgl Ritz, BAO6, § 9 Tz 28). Hinsichtlich der Ermessensbegründung der Haftungsinanspruchnahme des…
…und Sparsamkeit der Verwaltungsführung entsprechend geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der…
…80 % der von der Außenprüfung festgestellten Anmeldungen zur Sozialversicherung unberücksichtigt. Maßnahmen nach § 206 BAO liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde bzw des BFG (vgl zB VwGH 25.10.2006, 2005/15/0012). § 206 Abs 1 BAO dient dem Grundsatz der Sparsamkeit der…
…behördlichen Auskunft ausgerichtet hätte, geht aus der Aktenlage nicht hervor und wird selbst von der Bf. nicht behauptet. Ein Verstoß des Grundsatzes von Treu und Glauben liegt daher nicht vor. Schließlich argumentiert die Bf., dass seitens des Finanzamtes die Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit…
…oder zu Ungunsten der Partei auswirken würde (Ritz, aaO, § 303 Tz 67 mwN). Wiederaufnahmen werden idR nicht zu verfügen bzw zu bewilligen sein, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß (absolut und relativ) geringfügig sind (Ritz, aaO, § 303 Tz 71). Der Grundsatz der Sparsamkeit der Verwaltung spricht…
…der von den Gesetzen gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Zweckmäßigkeit bezieht die Intention des Gesetzgebers bei der Neufassung des hier einschlägigen Pflichtveranlagungstatbestandes und die Verfahrensökonomie ein und meint die Orientierung an den Grundsätzen der Sparsamkeit…
…an der Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgabenschuld (VwGH 24.02.1997, 96/17/0066, AW 96/17/0316), Unbilligkeit angesichts lange verstrichener Zeit (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037; 91/13/0038) oder die Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, der Grundsatz der Sparsamkeit…
…oder zu Ungunsten der Partei auswirken würde (Ritz, BAO6, § 303 Tz 67 mwN). Wiederaufnahmen werden idR nicht zu verfügen bzw zu bewilligen sein, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß (absolut und relativ) geringfügig sind (Ritz, BAO6, § 303 Tz 71). Der Grundsatz der Sparsamkeit der Verwaltung spricht…
…auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (Ritz, BAO6, § 20 Tz 7). Die im gegenständlichen Fall ermittelte fehlende Einbringungsmöglichkeit der Abgabenschuldigkeiten - sowohl bei der GmbH als auch der haftungspflichtigen Bf - gebietet in Entsprechung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung, von der Festsetzung der Abgabe Abstand…
…es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung entsprechend geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung…
…es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung entsprechend geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung…