…Vorsteuerabzug maßgebend waren, so ist für jedes Jahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges durchzuführen. Dies gilt sinngemäß für Vorsteuerbeträge, die bei Gebäuden auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr…
…unterzog die Prüferin u.a. die vom Bf. im Zusammenhang mit den oben erwähnten Arbeiten geltend gemachten Vorsteuern einer Prüfung und gelangte zum Ergebnis, dass es sich bei diesen Arbeiten um Großreparaturen im Sinne § 12 Abs. 10 UStG gehandelt habe, die aufgrund der umsatzsteuerfreien Veräußerung…
…ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges durchzuführen. Dies gilt sinngemäß für Vorsteuerbeträge die auf nachträgliche Anschaffungs— oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt…
…BGBl. I Nr. 147/1999, kurz: WGG) erfolgt. Da unecht steuerbefreite Verkäufe eine Änderung der Verhältnisse darstellen würden und die durchgeführten umfangreichen Instandsetzungen unter den Begriff der "Großreparaturen" zu subsumieren seien, müsse - nach Ansicht der Außenprüfung - in den Streitjahren eine Vorsteuerberichtigung gem. § 12 Abs. 10…
…zum Zeitpunkt des Verkaufes noch nicht alle Fremdmittel durch EVBs getilgt waren. Dass selbst der Gesetzgeber im Fall des unecht steuerbefreiten Verkaufes von dem WGG unterliegenden Wohnungen iZm nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtigen Aufwendungen bzw. Großreparaturen von einer Änderung der Verhältnisse iSd leg. cit. ausgeht…
…steuerfreien Veräußerung von Immobilien eine Vorsteuerberichtigung für Aufwendungen im Zusammenhang mit (von der belangten Behörde bejahten) sog. "Großreparaturen" oder allenfalls aus anderen Gründen vorzunehmen ist. Im Zuge einer in den Jahren 2018 - 2021 am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) durchgeführten Außenprüfung gemäß §…
…4.1.2. und 4.1.3 wie folgt steuerlich aus: | Rechtsgrund | VSt-Korrektur zu Lasten der Bf. /a in € | 2012 | 2013 | 2014 | Berichtigung "Großreparatur" iSd § 12 Abs. 10 UStG 1994 | xxxxx | xxxxx | xxxxx |…
…gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 für die im Vorsteuerberichtigungszeitraum durchgeführten Herstellungen und Großreparaturen iHv rund 3.000.000 € entsprechend der damaligen hoheitlichen Nutzung des A-Hauses geltend gemacht worden ist. Strittig ist die Versagung der Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 12 Abs…
…der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zwanzigstel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder die Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Lieferung…
Dies gilt sinngemäß für Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen Kosten und Aufwendungen zugrunde…
…ohne Option zur Umsatzsteuer gem. § 6 (2) UStG veräußert wird. Zu korrigieren sind geltend gemachte Vorsteuern aus Anschaffungskosten, Herstellungskosten, und Großreparaturen. Folglich sind laufende Kosten wie Instandhaltungskosten nicht von der Korrekturpflicht mitinbegriffen. Die Korrekturfrist beträgt 10 Jahre bzw. für nachträgliche Aufwendungen, bei denen die Nutzung…
…nicht geeignet gewesen wäre, eine kürzere als die gesetzliche Nutzungsdauer nachzuweisen. In den Jahren 2010 bis 2012 habe eine umfangreiche Renovierung stattgefunden, die als Großreparatur anzusehen sei. Diese Sanierungsarbeiten, die im Rahmen einer einheitlichen Baumaßnahme von 2010 bis 2012 durchgeführt wurden, seien aufgrund Umfang und…
…10 UStG resultierende Vorsteuerkorrektur durchzuführen, die sich aus einer Großreparatur in den Jahren 2013 und 2014 ergeben habe. Dazu listete die steuerliche Vertreterin die Vorsteuern aus den Großreparaturen in den jeweiligen Jahren auf und stellte die zu korrigierenden 18/20 bzw. 19/20 zahlenmäßig dar…
…woraus diese Verluste resultieren würden. In der Vorhaltsbeantwortung teilte die Bf. mit, dass der Verlustabzug aus dem Jahre 2013 stamme, als eine Großreparatur nötig gewesen sei. In Anwendung der Bestimmung des § 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz EStG 1988 stehe der Verlustabzug zu. Im…
…ein Ausgleich durch eine Berichtung des Vorsteuerabzugs durchzuführen. Dies gilt sinngemäß für Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtlge Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt…
…Teile der Untersichtschalung und aufgrund der in Mitleidenschaft gezogenen Fassade noch umfangreiche Malerarbeiten gesellt. Diese etwa ein halbes Jahr andauernde Großreparatur habe neben der Gesundheit - man stehe im Alter von etwa 70 Jahren, die Mutter sei damals knapp vor 89 gestanden - auch die finanziellen Möglichkeiten…
…Erneuerung beträchtlicher Teile der Untersichtschalung und aufgrund der in Mitleidenschaft gezogenen Fassade, noch umfangreiche Malerarbeiten gesellt. Diese etwa ein halbes Jahr andauernde Großreparatur habe neben der Gesundheit – man stehe im Alter von etwa 70 Jahren, die Mutter sei damals knapp vor 89 gestanden – auch die…
…teilte das Finanzamt dem Bf. mit, dass - sollte es im Zuge der aktenkundigen Großreparatur zu einer Nutzungsänderung des vermieteten Gebäudes gekommen sein - der entsprechende Aufwand als Herstellungsaufwand auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben sei. Weiters wurde um Vorlage der Mietverträge ersucht. Eine Beantwortung dieses Vorhaltes…
…10 UStG 1994 für die im Vorsteuerberichtigungszeitraum durchgeführten Herstellungen und Großreparaturen in Höhe von rund 3.000.000 € entsprechend der damaligen hoheitlichen Nutzung des A-Hauses in der Umsatzsteuererklärung 2008 geltend gemacht. Mit dem Umsatzsteuerbescheid 2008 wurde die Abgabe abgabenerklärungsgemäß festgesetzt. Im Gefolge einer…
…auf eine Darstellung verzichtet wird): "Die ***Bf1*** hat die Liegenschaft ***Straße 1*** am 06.09.2002 erworben Im Jahr des Kaufes lag kein abweichendes Wirtschaftsjahr vor. In den Jahren 2002 bis 2007 wurden Großreparaturen durchgeführt. Der Bilanzstichtag wurde im Jahr 2010 auf den 30.11…