…angeführten begünstigten Zwecken gemäß Abs 2. Betätigt sich die Körperschaft teilweise oder ausschließlich im Sinne der §§ 40a oder 40b BAO und geht die abgabenrechtliche Begünstigung nur auf Grund dieser Bestimmungen nicht verloren, gilt dies hiefür als unmittelbare Zweckverfolgung. c) Die Körperschaft entfaltet, abgesehen von völlig…
…2012, nv). Nicht in der Rechtsgrundlage verankerte Betätigungen (ideeller und materieller Natur) führen selbst dann zum Verlust von Begünstigungen, wenn sie einen an sich begünstigten Zweck darstellen (UFS 27.1.2011, RV/0767-L/08). Eine weite Umschreibung der eingesetzten Mittel macht es unmöglich, aus…
…sei u.a. die Förderung der Mobilität und zwar nicht eingeschränkt auf begünstigte Personengruppen, sondern auch auf Personen, die kein eigenes Kfz hätten. In der Zusammenschau mit der Umsetzung - die Organisation von CarSharing und Fahrdiensten für Mitglieder - stelle sich ein Zweck dar, der auf die…
…Erbschaften und Vermächtnisse, h. Mitgliedsbeiträge. ***Bf1*** unterhält in Österreich ein ständiges und personell angemessen ausgestattetes Büro. ***Bf1*** kann jedoch weltweit tätig sein. § 4: Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht (1) Die Tätigkeit von ***Bf1*** ist nicht auf Gewinn oder finanzielle Vorteile gerichtet. § 5: Steuerliche Begünstigungswürdigkeit gemäß §§ 34 ff…
…ist gegeben, wenn durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Abweichung von den im Gesetz, in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft zur Förderung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder…
…ist gegeben, wenn durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Abweichung von den im Gesetz, in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft zur Förderung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder…
…von gemeinnützigen Zwecken eingestellt. Da weder die Vereinsstatuten die Voraussetzungen für die Behandlung des Beschwerdeführers als gemeinnützig oder kirchlich erfüllen noch die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins der Förderung gemeinnütziger oder kirchlicher Zwecke im Sinn der §§ 34 bis 47 BAO dient, steht der Freibetrag für begünstigte…
…BAO geknüpft seien, nicht gegeben gewesen seien (Statutenänderung vom 6.4.2016). Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an kirchliche, soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen stelle keinen begünstigten Zweck dar. Im eingebrachten Vorlageantrag vom 19.8.2023 brachte der beschwerdeführende Verein ergänzend im Wesentlichen vor, dass es…
…zu begünstigten Zwecken gemäß Abs. 2 Z 3 durch die Spenden sammelnde Körperschaft sicherzustellen. d) Die Körperschaft veröffentlicht jene Organisationen und Zwecke, denen die gesammelten Spenden zukommen. Das Vorliegen der Voraussetzungen der Z 1 bis 3 sowie die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ist von einem…
…es fließe nichts davon in die Verwaltung und die Vorstände würden ehrenamtlich arbeiten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.01.2017 wurde die Beschwerde vom 23.01.2017 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Die Stiftung ist schon von der Satzung her nicht als steuerlich begünstigt im…
…nachvollziehbaren Anhaltspunkten für eine organisatorische Einbettung dieser Aktivitäten in den Vereinsbetrieb. Vor diesem Hintergrund erscheint die von der Außenprüfung vorgenommene Zuordnung dieser Aufwendungen zum nicht begünstigten Bereich als sachgerecht. Zur Reise nach Mallorca wurden im Verfahren unterschiedliche Begründungen vorgebracht, nämlich einerseits die Durchführung eines Trainingslagers…
…Strimitzer / Vock (Hrsg), KStG 1988, § 5 Z 6 KStG Teil-1 Rz 280, erachten die Pflege von Kameradschaft, die Verfolgung weltanschaulicher Ausrichtungen, die Bemühung um Geselligkeit und Unterhaltung, studentische Verbindungen u. dergl. als nicht begünstigt; kritisch auch Renner in SWK 2018, Heft 7, S. 363…
…eine Einstufung als begünstigte Tätigkeit vornehmen zu können, sofern nicht zusätzlich andere begünstigte Tätigkeiten angeboten werden. f. Zu den Aussagen einer von der Bf herangezogenen Entscheidung des UFS vertrat der Betriebsprüfer die Meinung, dass die Bf. nach der tatsächlichen Geschäftsführung nicht ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dient…
…Zwecken der Sozialhilfe. Regeln über die Vermögensverwendung bei Wegfall des begünstigten Zwecks enthalten die dem BFG vorliegenden Statuten nicht. Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 23 Abs 1 KStG 1988 ist bei Körperschaften iSd § 5 Z 6 KStG 1988 bei der Ermittlung des Einkommens nach Abzug von…
…kirchlichen Zwecken dienen.“ Das Unmittelbarkeitsprinzip verlangt, dass der begünstigte Zweck direkt und nicht über einen anderen selbständigen Rechtsträger gefördert werden muss (vgl. Stoll, BAO, § 40, S. 473f). Die im § 40 BAO geregelten Ausnahmen des Unmittelbarkeitsgebotes sind die Unterstützung durch weisungsgebundene Hilfspersonen und die Leistung von…
…ideellen Zweckes iSd VerG 2002 ist nicht gleichbedeutend mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken laut BAO. Eine trennscharfe Unterscheidung ist jedenfalls erforderlich. Die Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlich begünstigter Zwecke bestimmen sich nach den §§ 34-37 BAO. Die abgabenrechtlich begünstigten Zwecke müssen in der Satzung…
…daraus fließenden Erlös wieder den begünstigten Zwecken zuzuleiten Die Grenze ist jedoch dort gegeben, wo die Vermögensverwaltung zum Selbstzweck wird. Dies ist der Fall, wenn die Vermögensverwaltung nicht mehr im Sinne der Finanzierung des begünstigten Zweckes, sondern im Sinne einer von diesem unabhängigen Vermögenshortung oder…
…2010/15/0117). Nicht begünstigt ist somit die Förderung ganzer Wirtschaftszweige, wie etwa des Fremdenverkehrs (VwGH 20.11.1978, 2409/77; 30.11.1993, 90/14/0094), weil sie in erster Linie eine Förderung von Wirtschaftstreibenden bewirkt und nur mittelbar der Allgemeinheit zugute kommt (VwGH…
…zur Entscheidung gar nicht erörtert. Auch ergibt sich aus dem Bescheid nicht, weshalb die belangte Behörde zu diesem Schluss kommt. Mangels einer gänzlichen Subsumtion der Beweise ist von einer willkürlichen Annahme auszugehen. Wenn die belangte Behörde davon ausgeht, dass gar keine begünstigten Zwecke in den…
…nicht begünstigte" vorliege, nicht teilt. Was die Auskunft der Finanzlandesdirektion vom 05.06.1997 (darin findet sich ein Hinweis, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft in der Rechtsgrundlage "Deckung finden" müsse) betrifft, so wurde von Seiten der Beschwerdeführerin dargetan, dass diese Anfrage von der steuerlichen…