…1987, 85/15/0155, VwSlg 6200/F). 2. Grundvoraussetzung (conditio sine qua non) für die Fiktion, dass Genussrechte - typische Gläubigerrechte - für Zwecke der GesSt als Gesellschaftsrechte gelten (§ 5 Abs 1 Z 2 iVm § 2 Z 1 KVG) ist, dass der Erwerber gesellschaftsrechtliche Herrschaftsrechte erhält. Das…
…Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Gesellschafter einer KG in das Abgabenrecht übertragen worden, sodass dem Abgabengläubiger die nach handelsrechtlichen Maßstäben zu beurteilenden Gläubigerrechte ebenso offen stünden wie dem Zivilgläubiger. Die abgabenrechtliche Haftung setze nicht voraus, dass der Anspruch gegenüber der Gesellschaft bereits geltend gemacht worden sei…
…schaffen, aber dazu berechtigt bleibt: Es liegt im Wesen einer Verjährungsfrist begründet, dass "Gläubigerrechte und Schuldnerpflichten" nicht unbegrenzt Bestand haben sollen und zwar unabhängig davon, ob die Forderung des einen oder anderen Verfahrensbeteiligten bei Einhaltung der im Gesetz normierten Frist zu Recht erhoben worden wäre…
…verpflichtet gewesen. Da beim Bf als Vertreter der insolventen Gesellschaft das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet worden sei, sei der Haftungsbescheid zur Wahrung der Gläubigerrechte im Konkursverfahren erlassen worden. BESCHWERDE Darin wurde eingewendet, die gegenständliche Umsatzsteuerzahllast für den Monat 11/2006 resultiere in keiner Weise aus einer Tätigkeit…
…unter Genussrechten bzw. Genussscheinen solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis, sondern sind Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art. Genussrechte können auch von einer GmbH ausgegeben werden (vgl. VwGH 16.12.1993, 92/16/0025). Durch das…
…vom 26.4.1988, 4 Ob 514/88 (SZ 61/101), besagt lediglich, dass Rechtshandlungen, die sich nicht auf eine bereits bestehende Gläubigerstellung auswirken, sondern lediglich gleichzeitig oder später begründete Gläubigerrechte betreffen, nicht nach § 30 Abs. 1 Z 1 oder § 31 Abs. 1 Z 2…
…verpfändbar. Nach § 3 Abs. 1 ist 'Gegenstand des Genussrechtes' eine 'Rendite nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Genussscheinbedingungen.' Abs. 2: 'Die Genussscheine verbriefen ausschließlich Gläubigerrechte, aber keine Gesellschafterrechte. Den Genussscheininhabern kommen daher insbesondere keine Teilnahme und/oder Stimmrechte in der Hauptversammlung der Emittentin, in sonstigen Gremien…
…1987, 85/15/0155, VwSlg 6200/F). 2. Grundvoraussetzung (conditio sine qua non) für die Fiktion, dass Genussrechte - typische Gläubigerrechte - für Zwecke der GesSt als Gesellschaftsrechte gelten (§ 5 Abs 1 Z 2 iVm § 2 Z 1 KVG) ist, dass der Erwerber gesellschaftsrechtliche Herrschaftsrechte erhält. Das…
…verpfändbar. Nach § 3 Abs. 1 ist 'Gegenstand des Genussrechtes' eine 'Rendite nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Genussscheinbedingungen.' Abs. 2: 'Die Genussscheine verbriefen ausschließlich Gläubigerrechte, aber keine Gesellschafterrechte. Den Genussscheininhabern kommen daher insbesondere keine Teilnahme und/oder Stimmrechte in der Hauptversammlung der Emittentin, in sonstigen Gremien…
…des Abgabenschuldners geltend zu machen. Seinem Wesen nach erweist sich daher der Überweisungsbescheid praktisch nur als Legitimation für den betreibenden Gläubiger zur Geltendmachung bestimmter, sich aus dem Inhalt der gepfändeten Forderung ergebender Gläubigerrechte. Aus der rechtlichen Natur dieses Verfahrensschrittes ergibt sich, dass der Überweisungsbescheid einer…
…Personen, die nach handelsrechtlchen Vorschriften (etwa als Aktionäre oder Gesellschafter) Anspruch auf Gewinnbeteiligung erheben können, sondern auch Personen, denen bloße Gläubigerrechte einen solchen Anspruch vermitteln, als Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft anzusehen sind. Dies ergebe sich aus der in der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des Abgabenrechts begründeten Erwägung…
…Erkenntnis vom 26. Juni 1996, 95/16/0077) nicht möglich war, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu verfolgen und dabei die entsprechenden Gläubigerrechte (vgl. etwa § 147 KO) wahrzunehmen." Dies muss auch für das vorliegende Abschöpfungsverfahren gelten. Ergebnis: Da beim Bf. nach Ablauf der siebenjährigen Aufbewahrungspflicht kein…
…müssten auch die Vorschriften des ABGB zur Forderungseinlösung (§ 1422 ABGB) und zur Legalzession (§ 1358 ABGB) gleichermaßen für das verwaltungsbehördliche Abgabenverfahren beachtlich sein. Da damit alle Gläubigerrechte der betroffenen Personen auf die Bf. übergegangen seien, könne die Bf. einen Rückerstattungsanspruch gegenüber der österreichischen Abgabenbehörde nach Art…
…es der Bf. scheinbar vorschwebt - den inländischen Abgabenbehöden nicht möglich, da die Konkretisierung der Gläubigerrechte einen Abgabenbescheid voraussetzt. Nach österreichischem Recht erfordert daher die Vorschreibung eines Abgabenanspruches in Form eines Leistungsgebots jedenfalls einen Abgabenbescheid und erst daraus kann ein vollstreckbarer Anspruch werden, der wiederum erst…
…Folgendes ausgeführt: "Als Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft sind daher nicht nur Personen anzusehen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften (etwa als Aktionäre oder Gesellschafter) Anspruch auf Gewinnbeteiligung erheben können, sondern auch Personen, denen bloße Gläubigerrechte einen solchen Anspruch vermitteln. Mit der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Z…
… 23 Abs 7 Z 2 BWG gewähren, um „obligationenartige“ bzw „obligationenähnliche“ Genussrechte handle, die dem Gläubiger funktionell keine gesellschafterähnliche Position einräumen. Der auf Einräumung derartiger Gläubigerrechte gerichtete Vertrag, der nicht einfach durch Erfüllung, sondern durch Zeitablauf bzw Kündigung ende und auf laufende Zinszahlungen gerichtet sei…
…allgemeinen Bestimmungen der BAO, 283). Im gegenständlichen Fall wurde aus der begangenen Finanzordnungswidrigkeit die Abgabenbehörde über den Abgabenanspruch (Lohnabgaben) im Unklaren gelassen und dadurch hat sie ihre Gläubigerrechte bei der Primärschuldner erst später wahrnehmen können. Nach der Rechtsprechung (VwGH 28.4.2009, 2006/13/0197…
…Bf. die Vorlage an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Im Vorlageantrag zur Berufung gegen den Gebührenbescheid führte die Bf. ergänzend aus, dass selbst wenn dem so wäre, dass die Abtretung der Gläubigerrechte nicht verlangt worden wäre, kein Darlehensvertrag zwischen der A. B. und der Bf. zustandegekommen…
…Durch § 12 BAO wurden die handelsrechtlichen Regelungen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Gesellschafter einer KEG in das Abgabenrecht übertragen, sodass dem Abgabengläubiger die nach handelsrechtlichen Maßstäben zu beurteilenden Gläubigerrechte ebenso wie dem Zivilgläubiger offen stehen. Die abgabenrechtliche Haftung setzt nicht voraus, dass der Anspruch…
…Hinblick auf den späteren Zeitpunkt der Feststellbarkeit der Uneinbringlichkeit nicht möglich gewesen sei, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu verfolgen und dabei die entsprechenden Gläubigerrechte wahrzunehmen. Die Geltendmachung der Haftung liege im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen zu halten habe …