…Thematiken sind bereits mehre höchstgerichtliche Entscheidungen für vergleichbare, von der Bf. im Jahr 2012 veranstaltete Gewinnspiele ergangen: VfGH 12.12.2016, G 650/2015 ua: Der Verfassungsgerichtshof wies mit Erkenntnis vom 12.12.2016 zu G 650/2015, G 20/2016 (betrifft die Glücksspielabgabe der…
…Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof betreffend Rechtsgeschäftsgebühren ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Kann an einem Gewinnspiel nur der Spielteilnehmer teilnehmen, der über das Anwählen einer Mehrwerttelefonnummer automationsunterstützt zufallsgeneriert ausgewählt wird, liegt ein Glücksspiel gemäß …
…Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend die Festsetzung der ermäßigten Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 3 GSpG für Glücksspiele im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben), zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…als Gewinn in Aussicht gestellt worden seien. Als Gewinn wurde bei den von der Bf. im Jahr 2013 veranstalteten Gewinnspielen neben Bargeldbeträgen (10 x 100.000 € und 1.000 x 1.000 €), diverse Waren (wie zB durch Angabe der Marke näher definierte PKWs…
…Glücksspiel vom 14.11.2011, StNr. ****x1****, betreffend die Festsetzung der ermäßigten Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 3 GSpG für Glücksspiele im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben), beschlossen: Gemäß Art. 140 Abs. 1 iVm Abs. 4 B-VG wird an den Verfassungsgerichtshof der Antrag gestellt, er möge …
…Festsetzung der ermäßigten Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG iVm § 58 Abs. 3 GSpG (Glücksspiele im Rahmen von Gewinnspielen/Preisausschreiben) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und gemäß § 279 Abs. 1 BAO der Bescheid gemäß § 201 BAO abgeändert: Die ermäßigte Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs…
…46 fest. Dieser Festsetzung legte es sämtliche in Aussicht gestellten Gewinne zu Grunde. Nach Ansicht des Finanzamtes unterliegen auf Grund des Wortlautes des § 58 Abs. 3 GSpG „wenn sich das Gewinnspiel (auch) an die inländische Öffentlichkeit richtet“, sämtliche Gewinne, also auch jene Gewinne, die auf…
…zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, (Bf.), führte im Zeitraum 04.01.2016 bis zum 30.09.2016 ein Gewinnspiel durch, dessen Teilnehmerkreis auf Österreich und Deutschland beschränkt war. Verlost wurden monatlich 16 Einkaufsgutscheine im Wert von je 1.000,00 Euro. Voraussetzung für ein Gewinnlos…
…nach § 58 Abs.3 GSpG für das Jahr 2013 ein, mit der Begründung, diese Gewinnspiele hätten sich nicht an die inländische Öffentlichkeit gerichtet. Nach Überprüfung der Selbstberechnung der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs.3 GSpG für das Jahr 2013, setzte die belangte Behörde mit dem, im…
…ein hinreichender Inlandsbezug gegeben sei -dass nach dem Erkenntnis des VwGH zu Zl.2015/16/0035 eine Aufteilung der Gewinne aufgrund der Mitteilung des Veranstalters, dass Gewinnspiel finde auch in anderen Ländern statt, nicht zulässig sei -dass aus den Spielbedingungen (Spielregeln) nicht ableitbar gewesen sei…
…des Rechtsgeschäftes nicht nur Verträge, sondern auch einseitige Rechtsgeschäfte, Akte, Auslobungen, Offerte und Gewinnspiele. Während durch Hausverlosung iSd § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG bei einem Grundstückserwerb vom Vorliegen eines einseitigen Rechtsgeschäftes (Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen an der Hausverlosung) auszugehen ist, entstand die Gebührenschuld mit der…
…dass § 58 Abs. 3 GSpG eine Bemessung im Verhältnis zu den schätzungsweise auf das Inland entfallenden Teilnahmen bei grenzüberschreitenden Glücksspielen im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben) nicht vorsehe. Der dem Einzelnen in Aussicht gestellte Gewinn bilde in seiner Gesamtheit die Bemessungsgrundlage für die Abgabe (Rz 24)…
…Weder hat der VwGH noch der VfGH das Territorialitätsprinzip nicht angewendet oder aufgegeben, sondern hat der VfGH klar ausgesprochen, dass als inländischer Anknüpfungspunkt reicht, dass sich "das Gewinnspiel (auch) an die inländische Öffentlichkeit richtet", wie das Gesetz in § 58 Abs. 3 GSpG klar formuliert bzw…
…0038). … Einem Veranstalter solcher Preisausschreiben bleibt es nämlich unbenommen, die im Revisionsfall bei der Durchführung des Gewinnspiels von der Revisionswerberin ohnehin (lediglich intern) vorgenommene Beschränkung des Preispools auf das Inland auch gegenüber der inländischen Öffentlichkeit zum Ausdruck zu bringen (vgl. VwGH 24.1.2017…
…€ 9,94 incl. Versand von ***2***." Mit Schreiben vom 15.01.2018 nahm die Bf. für dieses Gewinnspiel die Anmeldung der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs.3 GSpG mit € 5.497,00 (= 5% von € 109.940,00) vor. Dieser Berechnung legte sie…
…die Bf. die, in Österreich tatsächlich ausgegebenen, Gewinne im Gesamtbetrag von € 9.378,50 heran. Die Bf. führte keine weiteren Gewinnspiele im Jahr 2014 durch. Nach Überprüfung dieser Selbstberechnung setzte die belangte Behörde die Glücksspielabgabe gegenüber der Bf., am 23. November 2015, gemäß § 201…
…Erklärung bei ihrer Mitarbeiterin bedanken. Zum Ersten wurde ich für das Jahr 2005-2008 zu einer Rückzahlung verpflichtet, da mein Einkommen 35000 Euro durch ein Gewinnspiel überschritten wurde. Leider konnte ich durch Mangel an Beweisen meine Unschuld nicht vollständig belegen, da mir der Gewinnschein durch…
…der Zeit vom 15.November bis 19.Dezember 2912 in den Ländern A., B. und Österreich ein M- Gewinnspiel in dessen Rahmen entweder für "M Spielsticker", die auf Verpackungen der Produkte des Unternehmens angebracht, Sofortgewinne eingelöst oder durch Zusammenfügung einzelner ergänzender Sticker auf einem "Gewinnflyer"…
…auch“. Der VwGH begründet dies damit, dass eine Besteuerung ohne konkreten inländischen Sachverhalt (dh Teilnahme von österreichischen Spielern am Gewinnspiel bzw. Preisausschreiben) sachlich nicht gerechtfertigt ist und in der bloßen „Auslobung“ im Inland kein ausreichender Anknüpfungspunkt erblickt werden kann. Darüber hinaus hegt der VwGH Bedenken…
…auch“. Der VwGH begründet dies damit, dass eine Besteuerung ohne konkreten inländischen Sachverhalt (dh Teilnahme von österreichischen Spielern am Gewinnspiel bzw. Preisausschreiben) sachlich nicht gerechtfertigt ist und in der bloßen „Auslobung“ im Inland kein ausreichender Anknüpfungspunkt erblickt werden kann. Darüber hinaus hegt der VwGH Bedenken…