IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden der A-GmbH, vertreten durch die Resultatio Steuerberatung GmbH, Gratweiner Straße 8, 8111 Gratwein-Straßengel, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23.03.2015 betreffend Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PKF Centurion WirtschaftsprüfungsgesellschaftmbH, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 19.6.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PKF CENTURION WirtschaftsprüfungsgesellschaftmbH, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 19.6.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PKF Centurion Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 19.6.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher sowie die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Patrick Mokre und Bernd Strahammer im Beisein der Schriftführerin Kontrollorin Denise Schimonek über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Mittermayr in der Beschwerdesache WM - Vertriebsgesellschaft m.b.H., Adresse vertreten durch A B, Adresse2 , vertreten durch Stb GmbH & Co KG, Adresse1, über die Beschwerde vom 26.04.2010 gegen den Bescheid der…
Darüber hinaus ist abschließend noch einmal festzuhalten, dass aus abgabenrechtlicher Sicht die Gewinnverteilung (und somit die Zuweisung von Einkünften!) in wirtschaftlicher Betrachtungsweise grundsätzlich nach dem Ausmaß der Beiträge zur Teilnahme am Marktgeschehen vorzunehmen ist. Zu diesen Beiträgen gehört aber, wie oben ausgeführt, jedenfalls die Arbeitskraft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache PS, vertreten durch Enzinger + Mosser StB KG, Frauengasse 5, 8720 Knittelfeld, gegen den Bescheid des FA Judenburg Liezen vom 4. Juni 2012, betreffend Festsetzung der Kapitalertragsteuer für das Jahr 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch denSenat im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch StB gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz Stadt vom 7. Oktober 2002 betreffend Kapitalertragsteuer 1997 in der Sitzung am 24. Februar 2015 nach Durchführung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf. GmbH, Wien, vertreten durch Victoria Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, Prinz Eugen Straße 16, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 23.03.2009 gegen die "Haftungs- und Abgabenbescheide" (Kapitalertragsteuer) für die Jahre…
…nicht möglich, und sei ein rechtlicher Zufluss der Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer vor diesem Zeitpunkt nicht erfolgt. Der endgültige Wertabgang aus der Sphäre der Bf sei erst im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses vorgelegen, zumal zuvor noch die Forderung auf dem Verrechnungskonto bestanden habe. 4. In…
…um Übermittlung des Gewinnausschüttungsbeschlusses ersucht (Pkt. 1). Wie wurden die Anschaffungskosten der Beteiligung an der TW-GmbH und TE-GmbH ermittelt (Pkt. 3). Mit am 15. März 2010 eigelangtem Schriftsatz vom 9. März 2010 legte die Bf hierauf den im Umlaufwege erstellten Gewinnausschüttungsbeschluss der TW…
…diese Mittel unter Vermeidung einer 1%igen Gesellschaftsteuerpflicht durch einen Großmutterzuschuss zuzuführen. Eine Rückführung dieser Mittel ist durch entsprechende Gewinnausschüttungsbeschlüsse bei ihren Tochterunternehmen GESELLSCHAFTER2 und GES-ER1 möglich. Die Geschäftsführung der GROSSMUTTER1 beschließt daher, der Enkelgesellschaft BF einen Großmutterzuschuss in Höhe von 36 Mio EUR…
…diese Mittel unter Vermeidung einer 1%igen Gesellschaftsteuerpflicht durch einen Großmutterzuschuss zuzuführen. Eine Rückführung dieser Mittel ist durch entsprechende Gewinnausschüttungsbeschlüsse bei ihren Tochterunternehmen GESELLSCHAFTER2 und GES-ER1 möglich. Die Geschäftsführung der GROSSMUTTER1 beschließt daher, der Enkelgesellschaft BF einen Großmutterzuschuss in Höhe von 36 Mio EUR…
…wird doch im Beschluss ausdrücklich auf die „Vermeidung der Gesellschaftsteuer“ hingewiesen. Ebenso spricht der Hinweis im Beschluss auf die Möglichkeit der Rückführung der Mittel durch entsprechenden Gewinnausschüttungsbeschlüsse bei den Tochterunternehmen (= Gesellschafterinnen der Bf.) dafür, dass wirtschaftlich gesehen die Eigenmittelzufuhr von den Kommanditistinnen vorgenommen wurde. …
…Vermögensvermehrung ein. 3.1.3. Zeitpunkt der Gewinnrealisierung einer Ausschüttung aus einer Tochterkapitalgesellschaft bei der Muttergesellschaft Grundsätzlich gilt die Existenz eines Gewinnausschüttungsbeschlusses als Voraussetzung für die Aktivierung einer Forderung des Gesellschafters auf Gewinnausschüttung einer GmbH. Liegt kein Gewinnausschüttungsbeschluss vor, entsteht im Regelfall auch keine eigenständig…
…zusteht und von der B D GmbH zu leisten ist. Der spätere Gewinnverteilungsbeschluss änderte nichts an dieser Tatsache. Der Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses, der formalrechtlich natürlich erst nach dem Bilanzstichtag und nach Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen konnte, konnte sich über diese faktischen Gegebenheiten nicht mehr hinwegsetzen…
…Jahresgewinn 2011 ausschütten wolle. Deshalb sei aus Darstellungsgründen im Jahresabschluss eine „geplante Gewinnausschüttung“ von 120.000,00 € gebucht worden. Diese „geplante Gewinnausschüttung“ sollte allerdings erst später durch einen entsprechenden Gewinnausschüttungsbeschluss tatsächlich beschlossen werden. Die Notwendigkeit einer Beschlussfassung durch die Generalversammlung sei in § 10 des…
…den Gesellschafter einer GmbH ist grundsätzlich in Geld zu zahlen. Die Leistung einer Sachdividende bedarf der Zustimmung jedes einzelnen Gesellschafters. Mit der Fassung des Gewinnausschüttungsbeschlusses entsteht grundsätzlich eine Forderung des Gesellschafters auf einen bestimmten Geldbetrag. Die Gesellschaft kann mit Zustimmung jedes einzelnen Gesellschafters ihre korrespondierende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Karoline Windsteig in der Beschwerdesache Bf., adresse, über die Beschwerde vom 21.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 19.09.2016, betreffend die Festsetzung der Kapitalertragsteuer…