…vom 27.09.2012 (2009/16/0185) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar sei. Das Erkenntnis, wonach auch Nichtbescheide die Verjährung verlängerten, sei zu den Bestimmungen WAO ergangen und habe außerdem die Getränkesteuer betroffen. Dabei sei strittig gewesen, ob ein Nichtbescheid, dessen Nichtigkeit darauf beruhe…
…Mängel der Buchhaltung gestützt werden, wenn nicht klargestellt wird, um welche Mängel es sich dabei gehandelt hat und ob sich diese Mängel auf die Höhe der zu erhebenden Steuer (hier: Getränkesteuer) ausgewirkt haben (VwGH 21.1.2004, 2003/16/0024). b. Damit hat der VwGH…
…selbst hergestellten Wirtschaftsgütern. Ähnlich wurde der Sachverhalt im Fall unserer Klientin auch im Bezug auf die Getränkesteuer beurteilt, wo - anders als bei Restaurants - unserer Klientin aufgrund des Betriebsgegenstandes die Getränkesteuer vom Magistrat rückerstattet wurde. Die belangte Behörde legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat im September…
…habe der VwGH zu entscheiden gehabt, ob die Abweisung eines Rückzahlungsantrags für zu hoch selbst bemessene und entrichtete Getränkesteuer zu Recht erfolgt sei. Der VwGH habe der Beschwerde stattgegeben. Die Getränkesteuer sei eine Selbstbemessungsabgabe, welche durch die Einreichung der Erklärung über die Selbstbemessung als festgesetzt…
…der Grund für die Einführung des § 239a BAO in der Abschaffung der Getränkesteuer. Hierbei wäre ohne diese Bestimmung sehr wohl eine Bereicherung der Gastwirte vorgelegen, da diese die Preise ursprünglich mit der Belastung durch die Getränkesteuer kalkuliert hat. Meiner Ansicht nach liegt im gegenständlichen Fall…
…G 5/09, betreffe eine Bestimmung der Tiroler Landesabgabenordnung iZm Getränkesteuerverfahren, die es der Behörde ermöglicht haben würde, bereits abgeschlossene Getränkesteuerverfahren in Folge der EuGH-Rechtsprechung zur Getränkesteuer zu Lasten des Abgabepflichtigen wieder aufzunehmen. Der VfGH hätte diesen gesetzgeberischen Eingriff in die Rechtskraft bereits abgeschlossener…
…das Recht abgeleitet werden, als potentiell Haftungspflichtiger die Zustellung eines Haftungsbescheides zu erwirken." VwGH 26.6.2003, 2003/16/0030: "Im angefochtenen Bescheid ist die belangte Behörde im Hinblick auf die Formulierung "Sollte die Getränkesteuer ... als EU-widrig erklärt werden" davon ausgegangen, dass das Begehren…
…Getränkesteuer aus einer Vielzahl einzelner Sachverhalte (hier: jedenfalls der einzelnen Lieferungen) zusammen, ist die Abgabe also zeitraumbezogen, so ist zur unterscheidbaren Bezeichnung von "Art und Höhe" der Abgabe jedenfalls auch die Angabe des Zeitraumes erforderlich, für die sie vorgeschrieben wird. Die Getränkesteuer iSd Wiener Getränkesteuergesetzes…
…bereits im innerstaatlichen Recht verfügt wurden, als die Frage im Raum stand, ob die österreichischen Getränkesteuer-Regelungen dem Gemeinschaftsrecht der EU widersprechen oder nicht und zwar um Steuerrückzahlungen durch die Gemeinden zu vermeiden. Diese Rechtsproblematik sei seit März 2000 virulent, zum Schutz von Körperschaften öffentlichen…
…Vergnügungssteuer sei daher europarechtswidrig. Die Erhebung von Vergnügungssteuer als verbrauchsabhängige Steuer durch das Land Wien (ohne Zweckwidmung) verstoße gegen die "Verbrauchssteuerrichtlinie". Die Sach- und Rechtslage entspreche jener der österreichischen Getränkesteuer, die vom EuGH als gemeinschaftswidrig beurteilt worden sei. b) Verstoß gegen Art. 107 AEUV (ex…
…Steuerpflichtige unterlag im entscheidungsgegenständlichen Fall einem verschuldeten Rechtsirrtum, der zu einer zu hohen Selbstbemessung einer Abgabe (im vorliegenden Fall von Getränkesteuer) führte und der erst nach Fristablauf für die Berichtigung der Abgabe aufgeklärt wurde (vgl VwGH vom 23.4.1971, 1411/70). Abschließend ist Folgendes…
…samt den zur Überprüfung erforderlichen Unterlagen; Berechnung der von der Bf. zu zahlenden Steuern und Abgaben (zB Getränkesteuer) Die ***1*** ist nach Punkt 2.2 dieser Vereinbarung zum ganzjährigen Betrieb verpflichtet. Die Betriebspflicht besteht an Werktagen (Montag bis Freitag) mit Ausnahme von Feiertagen. Die ***1…
… ähnlich VwGH 31. 8. 2000, 98/16/0296, in einem die Getränkesteuer betreffenden Fall), oder ob der Maßstab dahin zu gehen hat, dass die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend scheine, setzt die Abweisung jedenfalls voraus, dass bei objektiver Betrachtung geringe Erfolgsaussichten gegeben sind…
… ähnlich VwGH 31. 8. 2000, 98/16/0296, in einem die Getränkesteuer betreffenden Fall), oder ob der Maßstab dahin zu gehen hat, dass die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend scheine, setzt die Abweisung jedenfalls voraus, dass bei objektiver Betrachtung geringe Erfolgsaussichten gegeben sind…
…wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabenpflichtigen getragen worden sei, wenn dies zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Abgabepflichtigen führen würde. Dieser Paragraph sei im Zuge der Aufhebung der Getränkebesteuerung eingeführt worden und auf diesen gegenständlichen Fall nicht anzuwenden, weil beide Kontrahenten des Geschäftes bekannt seien…
…das Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes geübt worden sei. Dies ergäbe sich auch daraus, dass sich der Gesetzgeber zur "Verhinderung von Bereicherungen" (im Rahmen der Verfahren zur Getränkesteuer) veranlasst gesehen habe, eine spezielle Norm zu schaffen, die bei der Rückzahlung - jedoch nicht auch bei…
…das Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes geübt worden sei. Dies ergäbe sich auch daraus, dass sich der Gesetzgeber zur "Verhinderung von Bereicherungen" (im Rahmen der Verfahren zur Getränkesteuer) veranlasst gesehen habe, eine spezielle Norm zu schaffen, die bei der Rückzahlung - jedoch nicht auch bei…
…zitierte VwGH-Erkenntnis vom 29.4.1988, 87/17/0313, betraf keinen Fall der Vertreterhaftung, sondern die Haftung des Verpächters eines Gasthofes für Getränkesteuer nach dem Salzburger Getränkesteuergesetz 1967. Im Erkenntnis vom 24.9.1993, 93/17/0055, in welchem auf das zuerst genannte Erkenntnis…
…der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen berechnet. Der Steuer unterliegen bei Bruttonutzenspannen bis zu 50 vH fünf Zehntel, bis zu 100 vH sechs Zehntel und über 100 vH sieben Zehntel der Bruttonutzenbeträge ausschließlich der Getränkesteuer, des Bedienungsgeldes, der Abgabe von alkoholischen Getränken und der…
…der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen berechnet. Der Steuer unterliegen bei Bruttonutzenspannen bis zu 50 vH fünf Zehntel, bis zu 100 vH sechs Zehntel und über 100 vH sieben Zehntel der Bruttonutzenbeträge ausschließlich der Getränkesteuer, des Bedienungsgeldes, der Abgabe von alkoholischen Getränken und der…