…einerseits in Ort1 andererseits in Ort2. AB ist sowohl in Ort1 als auch in Ort2 mit Hauptwohnsitz gemeldet. In Ort3 betreibt er (seit dem Jahr 2013) mit TZ CB eine TR in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (vgl. Vorhaltsbeantwortung vom 18. November 2019…
…FH. Eine Antragsberechtigung durch BC liegt im Beschwerdefall daher nicht vor. Allein der Umstand, dass die Kostentragung für den gegenständlichen R ab 1.1.2013 durch die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht erfolgte, macht die Gesellschaft nicht zur Antragsberechtigten (vgl. Vorhaltsbeantwortung vom 18. November 2019, BFG…
…Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang 1. Mit Eingabe vom 04.02.2008 wurde dem Finanzamt die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung "S A…
…dem Erkenntnis zugrunde gelegt. Im nach Aufhebung durch den VwGH (VwGH vom 27.11.2014, Zl. 2011/15/0184) ergänzten Erkenntnis des BFG vom 28.09.2016, GZ RV/2100020/2015, zur Frage, ob Frau ***2*** Mitgesellschafterin der Gesellschaft bürgerlichen Rechts war, hat das Finanzamt…
…Schenkung des Einzelunternehmens ist die stille Gesellschaft beendet worden.“ Im Vorlageantrag vom 18.03.2010 wendet die Berufungswerberin [nun mehr Beschwerdeführerin (Bf)] ein, wie der Rz 1230 der UmgrStRL zu entnehmen sei, sei bei einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht auf die Dauer der Zugehörigkeit des…
…daher keine Rede sein. 10) Das Finanzamt ist daher zu Recht davon ausgegangen, dass die zwischen dem Bf und seiner damaligen Ehegattin Agnes L bestehende Vermietergemeinschaft (Miteigentumsgemeinschaft) als Gesellschaft nach bürgerlichen Recht mit dem Erwerb des Alleineigentums des Bf am Mietobjekt im Jahr 2003 nicht…
…Umsatzsteuer sowie Feststellung von Einkünften für 2008 wird zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführer (Bf.) führten im Rahmen einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht mit der Bezeichnung „ X. AundB “ (in weiterer Folge …
…wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Gemäß § 224 Abs…
…der Folge kurz Bf2) mit 31.08.2012 anlässlich seiner Pensionierung aus der Kanzleigemeinschaft ausgeschieden sei und seine Anteile von Dr. ***A*** übernommen würden, der die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht weiterführe. Am 28.03.2014 brachte der steuerliche Vertreter der Bf1, ***B***, eine Selbstanzeige ein…
…Dem werde seitens des Prüfers entgegnet, dass aus dem Vertrag zur Errichtung der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht vom 01.02.1990 ein derartiger Merkposten/Abzugsposten aber nicht hervorgehe. D.h. die Gesellschafter hätten gerade keine Vereinbarung darüber getroffen, dass im Zeitpunkt des Ausscheidens von Dr…
…Rechtssatz 1: "Anders als hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften wirkt die Festsetzung von Umsatzsteuer nicht gegenüber den Gesellschaftern, sondern nur gegenüber der KG. …" Vgl. auch VwGH 21.9.2005, 2001/13/0232, Rechtssatz 1: "Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich…
…Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Rechtsanwälte Dr. R**** A**** und Dr. K**** B**** waren gemeinsam die Gesellschafter einer im Jahr 1982 gegründeten Erwerbsgesellschaft nach bürgerlichem Recht (idF auch nur kurz: GesbR). Diese GesbR wurde zum 31.10…
…und 2007) pro Jahr angemessen gewesen wären. Mangels Unternehmereigenschaft der Vermieterin (eine aus dem GF und seiner Lebensgefährtin gebildete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) ist in den anzuerkennenden Mieten keine Umsatzsteuer enthalten. Dementsprechend ergeben sich - unter Anwendung der oben unter Punkt 2. a) dargestellten Kriterien - verdeckte…
…Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung und haben damit keine Bescheidqualität erlangt. Denn mangels Anführung des Zusatzes "und Still" lässt diese völlig unzureichende Bezeichnung des Bescheidadressaten unter Bedachtnahme auf die im Rahmen der Verlustaufteilung angeführten Gesellschafter mehrere Deutungen - atypisch stille Gesellschaft oder Gesellschaft nach bürgerlichem Recht - zu…
…der Lagerhalle wegen grundbücherlich eingetragener Pfandrechte nicht zustande kam. Mit Fragebogen (Verf 16; „berichtigte Anmeldung“) vom 3. Mai 2010 teilte die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht „AB und Mitges.“ mit, dass die mit 1. April 2010 begonnene unternehmerische Tätigkeit nunmehr in der kurzfristigen Vermietung von bzw…
…eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Diese Haftung trifft demnach ua. Gesellschafter einer OG. Ob jemand Gesellschafter ist, ist nach Gesellschaftsrecht zu beurteilen. Der Umfang der Haftung richtet sich nach den…
…einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR) Wohnbau und gewerbliche Vermietung im Raum *Bezirkshauptstadt* betrieben. Die Buchhaltung der GesbR wies zahlreiche formelle und materielle Mängel auf. Insbesondere gab es in den Jahren 2005 bis 2011 Doppelbuchungen, nicht verbuchte Geschäftsvorfälle ("Schwarzumsätze", Beschäftigung von Schwarzarbeitern), fehlende Rechnungsabgrenzungsposten sowie…
…1984. Auch in unserem konkreten Fall haben beide Teile Mühe, Kapital und sonstige Sachwerte zu einem gemeinsamen Zweck vereinigt. Das sind die klassischen Voraussetzungen für das Entstehen einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht im Sinne der §§ 1175 ff ABGB. Wenn ein Fremder für alle jemals für…
…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (teilw. Stattgabe) Gem. § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich hierbei nach…
…der Gisela N***** sen., der Gisela N***** jun., des Josef N***** jun. und des Martin N***** als Mitunternehmer einer oder mehrerer Gesellschaften nach bürgerlichem Recht bzw. als Mitglieder einer oder mehrerer unternehmerisch tätiger Personenvereinigungen teilweise im eigenen Namen, teilweise im Namen der Mitunternehmerschaften bzw. Personenvereinigungen…