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BFG RV/7100679/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…nunmehr ***Ehemalige Gesellschafter GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…

BFG RV/7100679/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…

BFG RV/7100678/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der "***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2008 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…

BFG RV/7100678/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…

BFG RV/7100677/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2007 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…

BFG RV/7100677/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…

BFG RV/7101875/2013Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2010 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…

BFG RV/7101875/2013Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…

BFG RV/7101874/2013Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille*** , in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der "***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2005 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…

BFG RV/7101874/2013Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…

BFG RV/7100676/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2006 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…

BFG RV/7100676/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…

BFG RV/4100540/2013Nichtfeststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für eine KG, die Geschäftsherrin einer atypisch stillen Gesellschaft ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter*ER* in der Beschwerdesache *XY* *GmbH & Co* KG, *Bf-Adresse*, vertreten durch *SteuerlVertreter*, *SteuerlVertreter-Adresse*, über die Beschwerde vom 9. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (vormals FA) vom 6. Juli 2012 betreffend…

BFG RV/4100542/2013Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO bei einer KG, die Geschäftsherrin einer atypisch stillen Gesellschaft ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter*ER* in der Beschwerdesache *XY* *GmbH&Co* KG, *Bf-Adresse*, vertreten durch *SteuerlVertreter*, *SteuerlVertreter-Adresse*, über die Beschwerde vom 20. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (vormals *FA*) vom 2. Juli 2012 betreffend…

BFG RV/7106039/2018Auflösung der atypisch stillen Gesellschaft mit Konkurseröffnung über das Vermögen der GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.01.2019

…gehandelt habe, sei es erforderlich, dass alle ehemaligen Gesellschafter derselben im Bescheidadressaten des Feststellungsbescheides namentlich angeführt werden. Da eine Zustellung an die M-GmbH als Geschäftsherrin nicht mehr möglich sei, sei die Zustellung nicht gemeinschaftlich, sondern an jeden ehemaligen Gesellschafter gesondert erfolgt. 2. Beschwerden vom…

BFG RV/7102266/2016Abgeleitete Einkommensteuerbescheide, Anpassungsbedarf, Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2025Teil 2/4

…2011. - Schlussbesprechung am 26. Juni 2012. Im Jahr 2006 war die X3 an der Q GmbH atypisch still beteiligt. Die Geschäftsherrin wurde später in Q2 GmbH umbenannt und auf die Q1 verschmolzen. Im Einkünftefeststellungsverfahren der Q GmbH & atypisch stille Gesellschafter, Steuernummer StnQ, gesetzte Amtshandlungen: - Bericht…

BFG RV/7101368/2013Nichtfeststellung der Einkünfte bei Mitunternehmerschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2023Teil 2/3

…in keinem Gesellschaftsverhältnis untereinander stehen. Außerdem existiere kein Rechtssubjekt ***X*** GmbH und stille Gesellschafter, da nur Rechtsbeziehungen zwischen der Geschäftsherrin und den einzelnen stillen Beteiligten bestünden. Darüber hinaus sei die ***X*** GmbH - anders als im Bescheidkopf angeführt - selbst nie stille Gesellschafterin gewesen. Außerdem wird vorgebracht…

BFG RV/7103254/2011Unzulässiger Vorlageantrag der aufgelösten GmbH & atypisch stillen Gesellschaft gegen den Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.06.2023

…Firma am 01.07.2017 gemäß § 40 FBG gelöscht) als Geschäftsherrin. Die steuerliche Vertretung erhob für die beschwerdeführende Unternehmen GmbH & atypisch stille Gesellschaft am 06.07.2007 Berufung gegen die Feststellungsbescheide 1998 bis 2000 vom 05.06.2007. Diese wurde dem Unabhängigen Finanzsenat am 04…

BFG RV/5100321/2015Verjährung und fristwahrende Verlängerungshandlungen der Behörde und aliquoter Veräußerungsfreibetrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2020

…Verjährung nicht hätte ergehen dürfen. Vorgeschichte- Verfahren bei der ehemaligen atypisch stillen Gesellschaft (ehemalige P GmbH u. Mitgesellschafter zu St.Nr. 000*): Über das Vermögen der Geschäftsherrin ( Firmenbuch-Nr. 0000* ) der ehemaligen atypisch stillen Gesellschaft, an der die Beschwerdeführerin (Bfin.) als stille Gesellschafterin beteiligt war…

BFG RV/2100148/2012Unzulässige Beschwerde der aufgelösten GmbH & atypisch stillen Gesellschaft gegen den Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.02.2017

…Beschwerdeführerin (Bf) ist ein im Jahr 2007 in der Rechtsform einer GmbH & atypisch stille Gesellschaft gegründetes Unternehmen, mit der im Bereich Finanzberatung tätigen A- GmbH (FN 123456) als Geschäftsherrin. Im Verfahrensjahr waren an dieser Personengesellschaft bis 30.März 2009 die B. & Co AG & Co KG…