… 81 Abs. 2 BAO vertretungsbefugte Person gelte die Zustellung der angefochtenen Bescheide sowie des Prüfberichtes an alle Beteiligten vollzogen. -Betreffend Geschäftsführervergütung: Im vorliegenden Fall sei in Punkt VI des Gesellschaftsvertrages vom 10.01.1975 vereinbart worden: "Die Geschäftsführung wird von der prot. Firma **GmbH1** als…
Die Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütung bezieht sich auf den Betrieb der KG. Bei einer GmbH & Co KG kann eine unangemessene Gewinnverteilung ua dann vorliegen, wenn die KG der GmbH deren Aufwendungen für die Geschäftsführung unangemessen niedrig vergütet (vgl. EStR 2000 19.2.2.2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Franz Rabeder und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A…
…Ende). Eine dort geplant dauerhafte Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von € 2.287,00 aus verheimlichten Geschäftsführervergütungen ist keine nur unbedeutende Folge einer Abgabenhinterziehung; ebenso kann bei der der Tat langfristig vorhergehenden Anlage eines Vertrages zur Verdunkelung der Steuerpflicht (indem eine rumänische Verrechnungsgesellschaft vorgeschoben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch RÄ, über die Beschwerde vom 16. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 21. März 2018 betreffend Körperschaftsteuer 2012 bis 2015, Steuernummer ***StNr***, zu Recht erkannt: Der…
26.600 €…Holding GmbH (jedenf. 1.1.2008-12.4.2010) 25.900 €….Holding GmbH (13.4.2010-25.1.2015) 26.600 €….Holding GmbH (26.1.2015-25.9.2019) 8.400 €……Ing. ………
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der AAA Gesellschaft m.b.H., Adresse, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder V, Steuerberater, Adresse1,gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. Oktober 2011, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages und des Säumniszuschlages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache der Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 18.01.2013 betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2008 bis 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache P(G), Adr., vertreten durch die Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals, gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Stadt vom 28.05.2014, KVZ 2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
Hätte es tatsächlich im Zeitraum 2009-2015 die von der bf GmbH in ihrem Schreiben vom 14.11.2022 erwähnten Anpassungsvereinbarungen, die zwischen 2009 und 2012 datiert waren, gegeben (die angeblichen Anpassungsvereinbarung von 2012 habe angeblich bis einschließlich 2013 gewirkt, vgl Anpassungsvereinbarung, datiert vom 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B KG, Straße, Ort, vertreten durch GF, Straße1, Ort gegen den Bescheid des Finanzamt Salzburg-Land vom 05.09.2014, betreffend die Feststellung der Einkünfte § 188 BAO zu Recht erkannt: Der…
…und der Größe (ca. 15 Mitarbeiter) der Beschwerdeführerin - im Vergleich mit der Vergütung anderer Geschäftsführer nicht als fremdunüblich oder unangemessen hoch erkannt werden (vgl. zu durchschnittlichen Geschäftsführervergütungen im gegenständlichen Zeitraum ua https://www.vol.at/manager-gehlter-in-sterreich-deutlich-gestiegen/2470728 [VOL, 19. 6…
…fest. Auch in diesen Bescheiden ging das Finanzamt von den oben genannten inländischen Einkünften des Beschwerdeführers aus Gewerbebetrieb in näher bezeichneter Höhe aus und berücksichtigte ferner bei der Steuerberechnung wiederum Geschäftsführervergütungen als ausländische Einkünfte. Gegen diese Bescheide richtet sich die Beschwerde vom 4.12.2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter des_Bundesfinanzgerichts in der Beschwerdesache Bf_GmbH, Adresse_1 gegen den Bescheid des_Finanzamtes vom 08.05.2014, betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2014 und Folgejahre zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der Bf., adresse, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellang 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22.05.2014, betreffend die Körperschaftsteuervorauszahlungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch | die Vorsitzende | Dr. Maria-Luise Wohlmayr | den beisitzenden Richter und die Laienrichter im Beisein der Schriftführerin über die Beschwerde | Mag. Erich Schwaiger Dr. Otmar Sommerauer und Mag. Gottfried Warter Sabine Hasenöhrl…
…Herr Name1, der GmbH für "Werksvertragliche Leistungen" in Rechnung gestellt hat, als Geschäftsführervergütungen iSd § 22 Z 2 2.TS EStG 1988 in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen sind. Das Finanzamt folgte dieser Ansicht, verrechnete Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nach…
…vom Vermögen (in der Folge: DBA-Deutschland), BGBl. III 2002/182 zur Anwendung. Hinsichtlich der Aufsichtsrat- und Geschäftsführervergütungen wurde im Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland vereinbart: "Ungeachtet der Artikel 14 und 15 dürfen Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Rechtssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 06. Oktober 2016 gegen die Bescheide…