Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
…2 EStG 1988. Nach der zuletzt genannten Bestimmung, die das Ziel einer korrekten Gesamtgewinnbesteuerung verfolgt und hierfür den Grundsatz der Periodenbesteuerung in den Hintergrund treten lässt, ist eine Vermögensübersicht zu berichtigen, wenn sie nicht den allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung oder den zwingenden Vorschriften des EStG…
…Entnahme des mit der Liegenschaft verbundenen Fremdwährungsdarlehens würde hinsichtlich des betrieblichen Schicksales der entnommenen Liegenschaft samt den dazugehörigen Investitionskrediten ein abgeschlossener Zeitraum vorliegen, der nach dem Grundsatz der Gesamtgewinnbesteuerung - alle Geschäftsfälle vom Gründungszeitpunkt bis zur Liquidation sollen steuerlich erfasst sein - zu erfassen wäre. Die Gewinnermittlungsarten (…
…der Nachschau) begründet, war anhand dieses Vorbringens eine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Körperschaftsteuerbescheide nicht zu begründen, weil die Tatsache, dass das Gesetz der Richtigkeit der Periodenbesteuerung den Vorrang gegenüber dem Grundsatz der "Gesamtgewinnbesteuerung" einräumt, sich insbesondere aus der Anordnung des § 4 Abs. 2 zweiter Satz EStG…
…Dies ist eine völlig unzulässige Vorgangsweise und widerspricht verschiedenen tragenden Prinzipien des österr. Steuerrechtes, z.B. dem Nettoprinzip und der Gesamtgewinnbesteuerung. Somit ergibt sich eine gröbliche, unsachliche und somit verfassungswidrige Benachteiligung des Steuerpflichtigen. Das bedingungslose Streben nach einer Mehrung der Staatseinnahmen darf dem Steuerrecht und…
…Betrieb saniert hätten und kein Fall "eingekaufter" Verlustvorträge vorliege. Die Nichtanerkennung der Verluste führe zudem zu einem Verstoß gegen das Prinzip der Gesamtgewinnbesteuerung. In einer Entscheidung zum Mantelkauf halte der VwGH unmissverständlich am tätigkeitsbezogenen Betriebsbegriff fest. Wörtlich führe der VwGH dazu aus: "Die Tätigkeit der…
…Betrieb saniert hätten und kein Fall "eingekaufter" Verlustvorträge vorliege. Die Nichtanerkennung der Verluste führe zudem zu einem Verstoß gegen das Prinzip der Gesamtgewinnbesteuerung. In einer Entscheidung zum Mantelkauf halte der VwGH unmissverständlich am tätigkeitsbezogenen Betriebsbegriff fest. Wörtlich führe der VwGH dazu aus: "Die Tätigkeit der…
…hat, und der von der Höhe des Jahreseinkommens abhängigen Progression des in § 33 Abs. 1 EStG 1988 festgelegten Tarifes ergibt sich, dass das Gesetz der Richtigkeit der Periodenbesteuerung den Vorrang gegenüber dem Grundsatz der "Gesamtgewinnbesteuerung" einräumt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. November 1999, 99…
…hat, ergibt sich, dass das Gesetz der Richtigkeit der Periodenbesteuerung den Vorrang gegenüber dem Grundsatz der "Gesamtgewinnbesteuerung" einräumt (VwGH vom 27.04.2017, Ra 2016/15/0026). Gegenständlich wurde - wie unter Punkt a dargelegt - eine Verbindlichkeit mit einem zu hohen Wert in die Bilanz aufgenommen…
…Die Nichtanerkennung der Verluste wäre ein Verstoß gegen das Prinzip der Gesamtgewinnbesteuerung. Als Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums am Geschäftsanteil an der umgewandelten GmbH legte der steuerliche Vertreter als Beilage zum Schreiben vom 15.7.2013 eine Vereinbarung vom 29.11.1989 vor. Aus dieser Vereinbarung…
…dann, wenn die Berichtigung für die abgelaufenen Jahre etwa wegen der Rechtskraft der Veranlagungsbescheide oder wegen eingetretener Bemessungsverjährung keine Änderung der Abgabenvorschreibung zur Folge hat. Das Gesetz räumt der Richtigkeit der Periodenbesteuerung den Vorrang gegenüber dem Grundsatz der "Gesamtgewinnbesteuerung" ein (vgl. VwGH vom 31. Mai…
…dem bereits oben dargestellten Verständnis des BFG weist die Bestimmung des § 4 Abs. 2 Z 2 EStG der "richtigen" Bilanzierung und daraus resultierend der periodenrichtigen Gewinnbesteuerung den Vorrang vor dem Grundsatz der Gesamtgewinnbesteuerung zu. (so zB VwGH vom 27.05.1987 Zl. 84/13/0270…
…und zur Abschnittsbesteuerung zu verstehen. Durch den Verlustvortrag soll eine Möglichkeit geschaffen werden, den durch die notwendige Abschnittsbesteuerung möglicherweise eintretenden Härten in der Steuerbelastung im Verhältnis zur Steuerbelastung bei einer Gesamtgewinnbesteuerung entgegenzuwirken. Der Verlustabzug ist Ausdruck des dem Ertragsteuerrechts immanenten Leistungsfähigkeitsprinzips. Jede Einschränkung des Verlustabzuges…
…v. 25.11.1999, 99/15/0194) folgt, dass das Gesetz der Richtigkeit der Periodenbesteuerung den Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Gesamtgewinnbesteuerung einräumt. Vor diesem Hintergrund sei es nach dem VwGH ausgeschlossen, dem Gesetz - im Wege von Interpretation oder Analogie - die Anordnung zu entnehmen, dass…
…periodengerechte Ermittlung des Erfolges, dh die Gewinnermittlung für das Wirtschaftsjahr. Das EStG räumt nach der Rechtsprechung der Richtigkeit der Periodenbesteuerung den Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Gesamtgewinnbesteuerung ein (VwGH 25.11.1999, 99/15/0194). Gewinne dürfen dabei erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert…
Das Bundesfinanzgericht stimmt dem Finanzamt grundsätzlich zu, dass der Gewinn der Jahresbruttospieleinnahmen das ist, was der Spieler erhält, wenn sich die Hoffnung auf die Gewinnchance realisiert, d.h. die Spielentscheidung zu seinen Gunsten ausgeht, es können nur "aleatorisch" zustande gekommene Beträge abgezogen werden. Der Gewinn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Da der Verfassungsgerichtshof VfGH 15.10.2016, E 945/2016 die unionsrechtliche Konformität des Glücksspielmonopols bestätigt hat, wird hier, im Unterschied zu BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 (VfGH 8.6.2017, E 1756/2016), sowie BFG 20.6.2016, RV/7101283/2013 (in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache der Bf, über die Beschwerde vom 28.02.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, 1. vom 28.1.2014 betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…