…2021 gegen die endgültigen Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide brachte der steuerliche Vertreter vor, dass es nicht schädlich sei, wenn die Vermietung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses entweder aufgegeben wird oder die Wohnung ungeplant an eine Firma, deren Eigentümer der Verkäufer ist, übertragen wird (VwGH 27.8.2020…
…aus welcher ersichtlich sei, innerhalb welchen Zeitraumes ein Gesamtüberschuss erwirtschaftet werden könne. Darauf antwortete der Beschwerdeführer, dass sich die Einkünfte wie folgt entwickeln würden: | Jahr | Einnahmen | Fremd-finanzierungs-kosten | Sonstige Werbungskosten | Einkünfte | Gesamteinkünfte | 2008 | 5.430,38…
…02.08.2006 und übermittelten eine Prognoserechnung, aus der hervorgeht, dass bereits ab dem Jahr 2007 mit einem Einnahmenüberschuss zu rechnen sei und dass ein Gesamtüberschuss bereits nach fünfzehn Jahren im Jahr 2017 erzielt werde könne. [Grafik] [Grafik] [Grafik] Mit vorläufigen Bescheiden gem. § 200 Abs…
…Lebensführung zuzurechnende objektiv nicht ertragsfähige Betätigung, eine Liebhaberei. Der Prüfer ging davon aus, dass im Beschwerdefall ein Gesamtüberschuss infolge einer fehlenden Änderung der Bewirtschaftungsart nicht erzielbar gewesen wäre, die Vermietung demnach keine nachhaltige Einkunftsquelle darstelle und einkommensteuerrechtlich deshalb von Liebhaberei im Sinne des § 1 Abs…
…8.2012 bei (prognostizierten) jährlichen Mieteinnahmen von € 10.000,00; erstmals im Veranlagungsjahr 2028 einen aufgrund schon bisher nicht eingetretener Prognoseerwartungen höchst zweifelhaften Gesamtüberschuss (der Einnahmen über die Werbungskosten) ermöglichenden Objektes 2, bisher erklärten negativen Einkünften nicht um solche aus einer ertragsteuerlich anzuerkennenden Einkunftsquelle…
…fallenden Betätigung (Tätigkeit oder Rechtsverhältnis) vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn (§ 3 Abs. 4 Z 1 EStG 1988) oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3 Abs. 4 z 2 leg. cit.) zu erzielen, wobei die für jede organisatorisch in sich…
…bei kleiner Vermietung (§ 1 Abs 2 LVO) liege eine Einkunftsquelle vor, wenn die Art der Bewirtschaftung des Mietobjektes in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss erwarten lasse (objektive Ertragsfähigkeit). Träten während des Beobachtungszeitraumes Unwägbarkeiten auf (zB Unbrauchbarkeit des Mietobjektes durch Brand, unvorhersehbares Probleme bei der Auflösung…
…Dem ist entgegenzuhalten, dass ich wie in dem Verfahren bereits mehrfach dargelegt, aufgrund meiner Berechnungen von keinem Gesamtüberschuss aus der Vermietung ausgegangen bin und dies auch dem zuständigen Finanzamt offengelegt habe. Warum das Finanzamt damals keine weitere Ermittlung angestellt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Festhalten…
…aus welcher ersichtlich sei, innerhalb welchen Zeitraumes ein Gesamtüberschuss erwirtschaftet werden könne. Darauf antwortete der Beschwerdeführer, dass sich die Einkünfte wie folgt entwickeln würden: | Jahr | Einnahmen | Fremd-finanzierungs-kosten | Sonstige Werbungskosten | Einkünfte | Gesamteinkünfte | 2008 | 5.430,38…
…die durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen Ober die Werbungskosten zu erzielen. Aufgrund der oben angeführten Bewirtschaftung bzw. der mittlerweile beendeten Tätigkeit wurde ein Gesamtverlust in der Höhe von € 19.647,34 erwirtschaftet. Die im Prüfungszeitraum geltend gemachten…
…die durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen Ober die Werbungskosten zu erzielen. Aufgrund der oben angeführten Bewirtschaftung bzw. der mittlerweile beendeten Tätigkeit wurde ein Gesamtverlust in der Höhe von € 19.647,34 erwirtschaftet. Die im Prüfungszeitraum geltend gemachten…
Hinsichtlich der Berechnung der Abschreibung der fiktiven Anschaffungskosten wurden von seiten des Steuerberaters die m²-Preise aus dem Jahr 2010 herangezogen; dieser vom BF vertretenen Ansicht ist entgegenzuhalten, dass im Hinblick auf die fiktiven Anschaffungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit c EStG 1988…
…idF BGBl 358/1997, BGBl II 15/1999) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und nicht unter Abs. 2 fällt. Voraussetzung…
dass der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung immer wieder und auch im Zusammenhang mit seiner Rechtsprechung zu „Y“ immer wieder dargelegt hat, dass die Aussagen in einem Erkenntnis nicht unbesehen auf andere Fälle übertagbar sind, wie dies der Parteienvertreter tut und daher jeder Einzelfall gesondert zu…
…dass sich nach dem Gesamtbild innerhalb eines absehbaren Zeitraums (grundsätzlich 20 Jahre) ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ergeben könne. Der Bf legte am 16.5.2017 Beschwerde gegen den Aufhebungsbescheid ein. Der Aufhebungsbescheid sei ein Willkürakt. Der Bf legte am 18.5.2017…
…2 Z. 1 LVO idF vor 1997 von einem Zeitraum von 12 Jahren auszugehen, in denen ein Gesamtüberschuss erzielt werden muss. Das bedeutet im gegenständlichen Fall, dass zur Vermeidung der Folgen einer abgabenrechtlichen Behandlung als Liebhaberei bis zum Jahr 2007 die bisher aufgelaufenen Verluste ausgeglichen…
…Aus dieser Prognoserechnung war ersichtlich, dass innerhalb eines Zeitraumes von 23 Jahren ein Gesamtüberschuss iHv 19.073,07 € erzielbar ist. Auf Grund dieser Prognoserechnung erfolgte für das Jahr 2006 eine "endgültige" Veranlagung. Aus den dann tatsächlich erzielten Einkünften war ersichtlich, dass die prognostizierten Einkünfte…
…Gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung idF BGBl II 358/1997 liegen Einkünfte bei einer Betätigung vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und nicht unter Abs. 2 fällt. Voraussetzung ist, dass die…
…erwartenden Verluste infolge Nichtvermietung der Wohnung seit November 2009, so kann innerhalb eines Zeitraumes von 23 Jahren keinesfalls der geforderte Gesamtüberschuss erzielt werden. Da es sich somit bei der Vermietung der gegenständlichen Wohnung um keine Einkunftsquelle handelt, steht der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb der Wohnung…
…Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs 1 LVO für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zu einem absehbaren Zeitraum zu beurteilen. Als absehbarer Zeitraum gilt ein Zeitraum…