…Geschäftsführer der Bf., DE, unterschrieben. Bei diesem niederschriftlich gestellten Antrag handelt es sich um ein Anbringen gemäß § 85 Abs. 1 BAO (Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen). Solche Anbringen liegen auch vor, wenn ihre Stattgabe im Ermessen liegt (vgl. Ritz, BAO6…
…Aufhebung als meritorische Erledigung darf nur erfolgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt (zB VwGH vom 18.5.2006, 2003/16/0009) Anträge zur Geltendmachung von Rechten sind bis zur Rechtskraft der diesbezüglichen Entscheidung von der Partei zurücknehmbar (vgl. Ritz, BAO6…
…1) § 85 Abs. 1 und 2 BAO lautet: (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). (2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer…
…zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). 3.2. Rechtliche Beurteilung Einleitend ist anzumerken, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Vorlageanträge als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten…
…seinem wesentlichen Inhalt nach in einer Niederschrift festzuhalten. § 85 Abs 3 bestimmt, wann die Abgabenbehörde Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (in den Amtsstunden) mündlich entgegenzunehmen hat. Die Handhabung des § 85 Abs 3 liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde (Althuber/Tanzer…
…aufgehoben. Dies wurde damit begründet, dass nach der Aussage des Beschwerdeführers in der gegenständlichen Beschwerde er mit dem Schreiben datiert vom 31. Dezember 2021 keinen keinen Antrag, also kein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO, gestellt habe (sondern bloß…
…ist von der Beschwerdeführerin eigenhändig zu unterschreiben und dem Bundesfinanzgericht innerhalb der gesetzten Frist wiederum vorzulegen. Begründend wurde ausgeführt: Rechtsgrundlagen § 85 Abs. 1 und 2 BAO lautet: § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten…
…der Bf. mit der Abgabensicherung des Finanzamtes über eine vereinbarte Ratenzahlung wurde vorgelegt. In der Folge wurde die Beschwerde vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Der Vorlageantrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs. 1 Bundesabgabenordnung…
…85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des § 85 Abs. 3 BAO schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 85 Abs. 2 BAO berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel…
…Ermittlungen, Erörterungstermin), g) §§ 272 bis 277 (Verfahren), h) § 280 (Inhalt des Erkenntnisses oder des Beschlusses) Rechtliche Erwägungen Anbringen zur Geltendmachung von Rechten können, bevor über sie rechtskräftig entschieden ist, grundsätzlich zurückgenommen werden. Die Zurücknahme einer Beschwerde ist eine unwiderrufliche einseitige prozessuale Erklärung, die mit dem…
…den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, daß die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. § 85 BAO lautet: § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen…
…Beschwerdeverfahren mit Schriftsatz vom 22.9.2020 u.a. ergänzend vor, dass gegenständlich ein Verstoß gegen das Gebot der Einheitlichkeit von Feststellungsbescheiden vorliege. Die von der KG eingereichten Feststellungserklärungen stellten Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 BAO dar, die der Entscheidungspflicht nach …
…auf diesem Abgabenkonto nur die auf die Lohn- und Gehaltssummen der zugewiesenen Bediensteten entfallenden Dienstgeberabgaben gebucht worden seien. Zudem sei zu berücksichtigen, dass es sich beim Antrag auf Festsetzung gemäß § 201 BAO um ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs. 1 BAO handle…
…Bundesfinanzgericht hat erwogen: § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Abs (2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die…
… 85 BAO lautet: § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). (2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde…
…85a BAO auch die Entscheidungspflicht über den ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten gemäß § 85 BAO darstellenden Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO zukommt, eingebracht werden kann und aufgrund der mittelbaren Abhängigkeit der Säumniszuschläge von der Höhe der zugrunde liegenden Lohnabgaben auch der Ablauf der…
…Anbringen. § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). (2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde nicht zur…
…Anbringen. § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). (2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde nicht zur…
…Einkünfte gezahlt worden sind, und über das Finanzamt, an das der Steuerbetrag abgeführt worden ist, zu erteilen. 2.2 Bundesabgabenordnung: Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO vorbehaltlich der…
…Sinne des § 85 Abs. 2 BAO insoweit nicht in Betracht, als es sich hierbei nicht um ein Anbringung zur Geltendmachung von Rechten, sondern um ein solches zur Erfüllung einer Rechtspflicht handelt, und nur für die erstgenannten Anbringen ein Zurücknahmebescheid möglich ist (vgl. VwGH 29.1…