…Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Geltendmachung der Haftung nach § 9 BAO voraus, dass eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht, die als haftungspflichtige in Frage kommende Person zum Personenkreis des §§ 80 ff BAO…
…von der Bf geltend gemachten "Billigkeitsgründe", nämlich das (damals) anhängige Schuldenregulierungsverfahren bzw ihre Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung und können die Ermessensübung somit nicht beeinflussen (vgl VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Zur vorgelegten Krankmeldung bzw Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit…
…konstitutiv, als erst durch seine Erlassung der Haftende zum Gesamtschuldner wird (VwGH 20.04.1989, 89/16/0009 zu § 11 BAO; vgl. auch Stoll, BAO-Kommentar, § 9, 115; Ritz, BAO6, § 7 Rz 1). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Geltendmachung der Haftung nach …
…Haftungsinanspruchnahme des Bf. allenfalls in Höhe von 19.839,61 € und nicht in Höhe von 24.654,67 € erfolgen kann, ist die Rechtswidrigkeit nicht als bloß geringfügig zu bewerten. Somit sind die Voraussetzungen für eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO im Beschwerdefall erfüllt. Der…
…in der Höhe von insgesamt 476.813,04 Euro entspricht dem im Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien angeführten Hinterziehungsbetrag (siehe Urteilsspruch III. A. 1 lit. b). Die Haftung nach § 11 BAO ist keine Ausfallshaftung, sondern eine uneingeschränkte Primärhaftung. Eine Haftinanspruchnahme setzt eine Geltendmachung der…
…kein haftungsrelevantes Verschulden aus. Der Bf. konnte somit keine Gründe darlegen, die für den Ausschluss seines geschäftsführerhaftungsrelevanten Verschuldens an der Nichtentrichtung des gegenständlichen Abgabenrückstandes sprechen. Die Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung ist eine Ermessenentscheidung, welche die belangte Behörde, iSd § 20 BAO, in Abwägung des Kriteriums der Zweckmäßigkeit…
…der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung…
…von der Behörde zitierte Erkenntnis des VwGH vom 01.03.2001 zeige nochmals die widersprüchliche und uneinheitliche Rechtsprechung. Darüber hinaus sei seines Erachtens bei der Geltendmachung von persönlichen Haftungen gegenüber Geschäftsführern ein erhöhtes Maß an Eindeutigkeit des Verschuldens betreffend zitierter Judikate anzuwenden; das von der…
…Primärschuldners steht der Geltendmachung der Haftung nach den §§ 80 ff BAO auch für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen (vgl. beispielsweise VwGH 29.7.2004, 2003/16/0137). Aufgrund des Ergebnisses des Insolvenzverfahrens steht die Uneinbringlichkeit der im Haftungsbescheid dargestellten Abgabenbeträge bei der Primärschuldnerin…
…€ bei der Primärschuldnerin auf ein schuldhaftes Verhalten des Beschwerdeführers zurückzuführen ist. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes spricht bei schuldhafter Pflichtverletzung die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben (VwGH vom 13.4.2005, 2002/13/0177). Das Vorbringen, die Geltendmachung der Haftung für…
…Auskünfte sowie das Fachwissen des Herrn Y und Frau Y sowie von Steuerberatern vertraut, sodass damit auch die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Haftung für die Meldeverstöße betreffend die Beschwerdeführerin entfallen. Die Beschwerdeführerin hat sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Mittel herangezogen und sich stets informiert…
…R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Detlev Peter Baumgarten, Grinzinger Allee 8, 1190 Wien, über die Beschwerde vom 29. März 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Oktober 2023 betreffend Geltendmachung einer Haftung zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
…angesichts lange verstrichener Zeit, die Abgabenschuldigkeiten entstammen der Periode 2008 bis 2010, zu berücksichtigen sein (VwGH 16.10.2014, Ro 2014/16/0066). Bei den Zweckmäßigkeitsgründen ist zu berücksichtigen, dass die Geltendmachung der Haftung gegenüber dem Vertreter die einzige Möglichkeit darstellt, einen Abgabenausfall zu verhindern…
…dass der Bf. seiner Verpflichtung, Behauptungen und Beweisanbote zu seiner Entlastung darzulegen, nicht nachgekommen sei, weshalb angenommen werde, er sei seinen abgabenrechtlichen Pflichten schuldhafterweise nicht nachgekommen. Ebenso seien Nachweise einer erfolgten Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht worden. Die Geltendmachung der Haftung sei die letzte Möglichkeit einen Abgabenausfall…
…unter Hinweis auf § 248 BAO beigelegt. Gegen diesen Bescheid hat der Bf. mit Eingabe vom 24. November 2017 Beschwerde erhoben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass das Finanzamt 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf zur Geltendmachung der Haftung unzuständig sei, da die Gesellschaft die…
…Unrecht bezogenen dten. Kindergeldes von Jänner 2012 bis März 2013 mit der Gattin und den Kindern im selben Haushalt gelebt hat, ist im Übrigen während des gesamten Verfahrens unbestritten geblieben. Die Geltendmachung der Haftung ist ein Besicherungsinstitut und liegt im Ermessen der Behörde. Im Hinblick…
…durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Haftungsbescheides unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Durch die Geltendmachung der Haftung im Jahr 2010 und die weiteren nach außen hin erkennbaren Amtshandlungen im Jahr 2012…
…betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer sowie Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum Jänner bis Juni 2013 zu Recht erkannt: I. Der angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133…
…Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus dem auf die Einbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Hauptschuldner nicht ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann…
…der Quote bei der Primärschuldnerin uneinbringlich. Die mit Schreiben vom 1. Dezember 2011 an sie gerichteten Fragen habe die Bf bis dato nicht beantwortet. Ob vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien, sei daher nicht belegt worden. Die Geltendmachung der Haftung…