…500,00 Euro als Gegenleistung iSd § 5 GrEStG angesetzt wurden. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass Gegenstand des Erwerbes kein unbebautes Grundstück, sondern ein Grundstück mit zu errichtendem Gebäude gewesen sei. Dies ergebe sich bereits aus dem Umstand, dass bereits vor Abschluss des Kaufvertrages…
…erfolgten Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durchgeführten Ermittlungen durch die belangte Behörde hervorgekommen. Dabei handelt es sich nach der Rsp des VwGH um ein wesentliches Indiz dafür, dass Gegenstand des Erwerbsvorganges iSd § 1 GrEStG 1987 ein bebautes Grundstück war (vgl VwGH 18.6.2002, 2001/16/0437)…
…alleine deshalb auszuschließen, weil die Häuser zu einer Festpreisgarantie erworben wurden, sodass im Sinne der höchstgerichtlichen Rechtsprechung von der Tragung des Baurisikos keine Rede sein konnte. Im gegenständlichen Fall ist es äußerst unwahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer von seiner Vertragspartnerin die Liegenschaft erhalten hätte, wenn er…
…500,00 Euro als Gegenleistung iSd § 5 GrEStG angesetzt wurden. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass Gegenstand des Erwerbes kein unbebautes Grundstück, sondern ein Grundstück mit zu errichtendem Gebäude gewesen sei. Dies ergebe sich bereits aus dem Umstand, dass bereits vor Abschluss des Kaufvertrages…
…000,00 Euro als Gegenleistung iSd § 5 GrEStG angesetzt wurden. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass Gegenstand des Erwerbes kein unbebautes Grundstück, sondern ein Grundstück mit zu errichtendem Gebäude gewesen sei. Dies ergebe sich bereits aus dem Umstand, dass bereits vor Abschluss des Kaufvertrages…
… 12 des Bauwerkvertrages entgegenzuhalten, wonach Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform bedürfen und dies auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis gilt. Da sich somit der gegenständliche Erwerbsvorgang auf ein letztlich bebautes Grundstück bezogen hat, hat die belangte Behörde zu Recht die…
…an Herrn ***KGM*** unentgeltlich übertragen, wobei Herr ***KGM*** Frau ***AEP*** ob dieser Liegenschaft ein Fruchtgenussrecht sowie ein Belastungs- und Veräußerungsverbot eingeräumt hat. Die Vertragsparteien halten einvernehmlich fest, dass seinerzeit Gegenstand der vorbezeichneten Verträge auch die der Geschenkgeberin zur Gänze gehörigen Liegenschaften, und zwar: 1. EZ…
…Eine solche Rückgängigmachung kann auch auf frei vereinbarte Vertragsbestimmungen gestützt werden. Im gegenständlichen Fall wurde im Kaufvertrag keine Bestimmung über die Umwidmung in Bauland-Betriebsgebiet aufgenommen; auch wurde kein Wiederkaufsrecht für den Fall der Nichtumwidmung vereinbart. Das Anbot zum Abschluss eines Kaufvertrages vom 9.10…
Zu der im Email vom 6.6.2016 als anspruchsbegrünenden Sachverhalt genannten "nicht erfolgte Umwidmung des Grundstückes in Bauland bis zum 31.12.2015" gibt es keinen wirksam eingebrachten Antrag und wurde darüber auch nicht im angefochtenen Bescheid abgesprochen. Daran ändert es auch nicht, dass…
…Steuernummer ***123** beschlossen: Die Beschwerde vom 22. April 2016 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgegenständlich…
…Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde vom 22. April 2016 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgegenständlich…
…Steuernummer ***BF Stn*** beschlossen: Die Beschwerde vom 22. April 2016 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung…
…Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde vom 22. April 2016 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgegenständlich…
…Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 beschlossen: I. Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs 3 BAO als gegenstandslos erklärt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 iVm Abs 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Festgestellter Sachverhalt: Mit Bescheid des Finanzamtes…
…betreffend den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 den Beschluss: Die Säumnisbeschwerde wird als gegenstandslos erklärt. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 iVm Art 133 Abs 9 B-VG nicht zulässig. Begründung Der Beschwerdeführer legte mit…
…die Beschwerde vom 18. März 2015 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Februar 2015 zu Abgabenkontonummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Juli 2016 wird gemäß § 278 Abs. 1 lit. b BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Der am 20.12.2020 verstorbene…
…noch durch Fragen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermittelt werden könne, ob sich der Wettteilnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses der Wette gerade im Inland oder Ausland befindet. Die Argumente der Bf waren, wie im gegenständlichen Fall, dahingehend, dass der Gesetzestext unklar und damit verfassungswidrig sei…
…Beschwerde weiterwirkende Berufung wird, soweit sie sich gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 und 2003 richtet, gemäß § 261 Abs. 1 BAO als gegenstandslos erklärt. Die Beschwerdeverfahren werden eingestellt. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG und Art. 133 Abs…
…werden, die ihren Betriebssitz im Zollgebiet der Gemeinschaft haben. Die im ersten Rechtsgang noch vertretene Ansicht, wonach alle vom Bf. eingeführten Waren zum Gegenstand einer Nachforderung zu machen seien, wird nicht mehr aufrechterhalten, zumal sich mit der für ein Abgabenverfahren erforderlichen Sicherheit nicht feststellen lässt…