…entspricht es auch der allgemeinen Lebenserfahrung, dass gerade Eltern zugunsten ihrer Kinder bei Vorliegen eines krassen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleitung einen Bereicherungswillen haben und sich deshalb ihre eigene Leistung mit einer wertmäßig geringeren Leistung nur zum Teil abgelten lassen. Es ist daher bei der…
…33 TP 9 GebG erfordere die Entgeltlichkeit der eingeräumten Dienstbarkeit. Ein Fruchtgenussrecht gegen Zahlung einer Substanzabgeitung sei nach dem Vertragswillen als entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit (subjektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung) zu beurteilen. Bemessungsgrundlage der Gebühr nach § 33 TP 9 GebG sei der Wert des…
…und Gegenleistung gewählt. So ist zB im Rahmen des Zusammenschlusses nach Art IV UmgrStG der Gewinnvorab über eine alineare Gewinnverteilung zur Hintanhaltung der Steuerlastverschiebung bei den stillen Reserven (§ 24 Abs. 2 UmgrStG) eine der von der Abgabenbehörde ausdrücklich vorgegebene Maßnahme. Auch im Bereich der Äquivalenzherstellung…
…einer Dienstbarkeit (subjektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung) zu beurteilen. Zum gebührenpflichtigen Entgelt gehören auch die übernommenen Betriebskosten, die zu zahlenden Versicherungsprämien (Gebäudeversicherung) und sonstige übernommene öffentliche Abgaben (vgl. BFG 21.12.2015, RV/7102860/2014). Auch ein Vorbehaltsfruchtgenuss gegen Gegenleistung im Zuge einer Grundstücksschenkung…
…einer Dienstbarkeit (subjektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung) zu beurteilen. Zum gebührenpflichtigen Entgelt gehören auch die übernommenen Betriebskosten, die zu zahlenden Versicherungsprämien (Gebäudeversicherung) und sonstige übernommene öffentliche Abgaben (vgl. BFG 21.12.2015, RV/7102860/2014). Auch ein Vorbehaltsfruchtgenuss gegen Gegenleistung im Zuge einer Grundstücksschenkung…
…entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit ( subjektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung) zu beurteilen .Laut ständiger Rechtsprechung des VwGH seien Betriebskosten, als Kosten ohne deren Tragung der Berechtigte nicht in den Genuss der Sache kommt, Teil des gebührenbestimmenden Entgeltes; und sei es für die Einbeziehung einer Verpflichtung…
…Steuern und Gebühren sowie der Kosten der ordentlichen Instandsetzung und Instandhaltung, verpflichtet. § 33 TP 9 GebG 1957 erfordere die Entgeltlichkeit der eingeräumten Dienstbarkeit. Ein Fruchtgenussrecht gegen Zahlung einer Substanzabgeltung nach dem Vertragswillen sei als entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit (subjektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung) zu…
…Steuern und Gebühren sowie der Kosten der ordentlichen Instandsetzung und Instandhaltung, verpflichtet. § 33 TP 9 GebG 1957 erfordere die Entgeltlichkeit der eingeräumten Dienstbarkeit. Ein Fruchtgenussrecht gegen Zahlung einer Substanzabgeltung nach dem Vertragswillen sei als entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit (subjektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung) zu…
…Steuern und Gebühren sowie der Kosten der ordentlichen Instandsetzung und Instandhaltung, verpflichtet. § 33 TP 9 GebG 1957 erfordere die Entgeltlichkeit der eingeräumten Dienstbarkeit. Ein Fruchtgenussrecht gegen Zahlung einer Substanzabgeltung nach dem Vertragswillen sei als entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit (subjektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung) zu…
…Steuern und Gebühren sowie der Kosten der ordentlichen Instandsetzung und Instandhaltung, verpflichtet. § 33 TP 9 GebG 1957 erfordere die Entgeltlichkeit der eingeräumten Dienstbarkeit. Ein Fruchtgenussrecht gegen Zahlung einer Substanzabgeltung nach dem Vertragswillen sei als entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit (subjektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung) zu…
…Steuern und Gebühren sowie der Kosten der ordentlichen Instandsetzung und Instandhaltung, verpflichtet. § 33 TP 9 GebG 1957 erfordere die Entgeltlichkeit der eingeräumten Dienstbarkeit. Ein Fruchtgenussrecht gegen Zahlung einer Substanzabgeltung nach dem Vertragswillen sei als entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit (subjektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung) zu…
…ist. Für die Feststellung, ob eine Schenkung bzw. eine gemischte Schenkung vorliegt, sind nicht die Steuerwerte heranzuziehen, sondern die gemeinen Werte von Leistung und Gegenleistung zu vergleichen. Seit der Neufassung der Bestimmung des § 16 BewG durch das BudgetbegleitG 2003, BGBl. I Nr. 71/2003 ist…
…Versorgungszwecken sei in einer sittlichen Verpflichtung erfolgt. Die Einräumung im Hinblick auf die Teilfinanzierung des Fruchtgenussberechtigten stelle keine entgeltliche Einräumung des Fruchtgenussrechtes dar, es fehle der synallagmatische Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Bewertung sei lediglich für Grundbuchszwecke erfolgt, keinesfalls sei die Bewertung zum Zwecke…
…und gewollte Äquivalenzverletzung) der Körperschaft zugrunde liegen. Die Zuwendungsabsicht kann - im Rahmen der Beweiswürdigung - auch schlüssig aus den Umständen des betreffenden Falles erschließbar sein (VwGH 18.10.2017, Ra 2016/13/0050, Renner/Strimitzer/Vock, (Hrsg), Die Körperschaftsteuer-KStG 1988, § 8, Rz 760 ff und…
…einer Dienstbarkeit (subjektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung) zu beurteilen. Zum gebührenpflichtigen Entgelt gehören auch die übernommenen Betriebskosten, die zu zahlenden Versicherungsprämien (Gebäudeversicherung) und sonstige übernommene öffentliche Abgaben (vgl. BFG 21.12.2015, RV/7102860/2014). Auch ein Vorbehaltsfruchtgenuss gegen Gegenleistung im Zuge einer Grundstücksschenkung…
…seien. Schon aus dem Vertrag selbst werde deutlich, dass der geschenkte Geldbetrag in Anrechnung auf Erb- und Pflichtteil der Schenkungsnehmerin erfolge (Punkt III.), wofür aber bei tatsächlicher Umsetzung eines Fruchtgenussrechtes kein Platz wäre, weil dann wegen der Gegenleistung keine anrechnungswirksame Schenkung bestünde. Im Gegenteil, die…
…unter Fremden wäre eine Verzerrung der Gegenleistung durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu erwarten. Bei der hier vorliegenden Äquivalenz der Leistungen spiegle die Gegenleistung den gemeinen Wert der Leistung bzw. des Baurechts. Nach den Gesetzesmaterialien zu §§ 15 und 16 BewG betreffend die Kapitalisierung seien…
…Verschmelzungsstichtag, sondern dasjenige am Tag des Generalversammlungsbeschlusses und des Abschlusses des Verschmelzungsvertrages maßgeblich. Dieser Stichtag war der 26. September 2016. Obige Rechtsmeinung der Beschwerdeführerin wird gestützt durch Hügel, aaO, Rz 9 zu § 6 UmgrStG, wenn er zur Bewertung der Beteiligungsverhältnisse‚ zwecks Beachtung des Äquivalenzgrundsatzes des …
…Stellungnahme vom 16. März 2022 ausführlich erläutert, ist anhand der konkreten Umstände zu prüfen, ob die Zuwendungen in Wechselbeziehungen zu einer Gegenleistung stehen und ob der Wille der Beteiligten auf eine unentgeltliche oder entgeltliche Leistungserbringung gerichtet ist. Fn 4: VwGH 18. März 2004, 2003/15…
…aufkommt, zumal die Höhe der Einkommensteuer von den übrigen Einkünfte des Berechtigten abhängt und sich damit die Höhe der Rentenbelastung für den Verpflichteten nicht von vornherein bestimmen lässt. Eine derartige Vereinbarung würde unter Fremden Parteien, die eine möglichst objektive Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung anstreben…