…Fristablauf am 28.3.2017 übermittelt. Die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie gemäß § 50 BAO auf Gefahr des Einschreiters, da Anbringen grundsätzlich nur bei der für ihre Behandlung zuständigen Behörde einzureichen sind (Ritz, BAO 5 …
…daher zurückzuweisen. Der, der Behörde nach der Beschwerdeeinbringung bekannt gewordene Fristverlängerungsantrag bis 31.12.2017 wurde nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebracht. Ein eventueller Untergang von Anträgen am Postweg geht auf Gefahr des Einschreiters. Am 28. Februar 2018 stellte die steuerliche Vertretung der Bf. folgenden Vorlageantrag: …
…Langen bei ihnen Anbringen ein, für deren Behandlung sie nicht zuständig sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. § 1 Abs. 1 AVOG Die sachliche Zuständigkeit regelt den nach der…
…diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen." Dieselben in Rz 10 : "In § 284 Abs 3 ist (inhaltlich übereinstimmend mit dem bisherigen § 311 Abs 4) der Zeitpunkt des Überganges der Zuständigkeit von der…
…Behandlung sie nicht zuständig sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. Da mangels Verletzung einer Entscheidungspflicht durch den Gemeinderat eine Säumnisbeschwerde nicht zulässig ist, scheidet eine Weiterleitung an eine…
…50, Rz 5). Wenn ein Vorlageantrag bei einer unzuständigen Behörde, wenn auch noch innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebracht wird, dann erfolgt die Weiterleitung des Anbringens durch die unzuständige Stelle ausschließlich auf Gefahr des Einschreiters. Erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Stelle durch die Post, dann bleibt…
… 6 AVG "auf Gefahr des Einschreiters" weiterzuleiten sind, so hat er damit zwar klargestellt, dass das Risiko einer dadurch zu Stande kommenden Fristversäumung die Partei trifft, gleichzeitig aber keineswegs der Behörde die Befugnis eingeräumt, diese Gefahr erst durch ihr Verhalten auch schlagend werden zu lassen…
…Faxprotokoll beweise, dass die angeforderte Lenkerauskunft auch tatsächlich beim Magistrat der Stadt Wien eingelangt sei. Dass dieses Fax dort offensichtlich in Verstoß geraten sei, könne nicht dem Einschreiter angelastet werden. Die Begründung des Straferkenntnisses sei daher unrichtig. Es werde beantragt, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, der…
…wonach die Weiterleitung von Anbringen, die bei einer unzuständigen Behörde eingebracht werden, auf Gefahr des Einschreiters erfolgt (insoweit übereinstimmend § 53 BAO und § 150 Abs. 3 FinStrG), normiert § 54a Abs. 1 Z 1 BAO, dass schriftliche Anbringen (im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO) fristwahrend beim…
…Einspruch per E-Mail zu erheben, gescheitert seien und der Einschreiter jeweils vom Systemadministrator zu späteren Zeitpunkten darüber in Kenntnis gesetzt worden sei, so werde dazu Folgendes festgestellt: Die Gefahr des Verlustes einer Eingabe an eine Behörde trage der Absender. Eine Eingabe gelte nur dann…
…Anbringen, für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, ohne unnötigen Aufschub an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen, die Weiterleitung erfolgt jedoch auf Gefahr des Einschreiters. Für den Beginn der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO) ist das Einlangen beim zuständigen Finanzamt maßgebend…
…Die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde hat diesfalls nicht auf Gefahr des Einschreiters zu erfolgen, sofern der Einschreiter nicht bereits vor der Einbringung seines Anbringens über die Änderung der Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde in Kenntnis gesetzt worden ist. (10) Wird in einer Rechtsvorschrift des Bundes…
…sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte die Beschwerde am 22.3.2022 nicht bei der zuständigen Finanzstrafbehörde oder beim Bundesfinanzgericht eingebracht. Das…
…Die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde hat diesfalls nicht auf Gefahr des Einschreiters zu erfolgen, sofern der Einschreiter nicht bereits vor der Einbringung seines Anbringens über die Änderung der Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde in Kenntnis gesetzt worden ist. (10) Wird in einer Rechtsvorschrift des Bundes…
…erlassen hat. Wird die Bescheidbeschwerde bei einer unzuständigen Abgabenbehörde eingereicht, so ist sie gemäß § 50 BAO ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Im gegenständlichen Fall wurde die Beschwerde bei einer unzuständigen Abgabenbehörde eingebracht, langte bereits dort verspätet ein, sodass…
…Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Die Säumnisbeschwerde, die am 16. Dezember 2020 am Finanzamt ***1…
…zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. Die Beschwerdeführerin erlangte zweifelsfrei am 11.4.2024 Kenntnis von der behaupteten Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Die sechswöchige…
…Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. Die Weiterleitung eines Anbringens gemäß § 6 AVG bewirkt gemäß der Rechtsprechung des VwGH (vgl. 3.4.1989…
…BAO auf Gefahr des Einschreiters. Es war spruchgemäß zu entscheiden. IV. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht…
…Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, für deren Behandlung sie nicht zuständig sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. § 92 BAO lautet: § 92. (1) Erledigungen…