…wenn der Lohn zumindest zum Teil unmittelbar erfolgsabhängig ist; dies wird freilich regelmäßig nicht der Fall sein (siehe zB UFS 28.6.2010, RV/3378-W/08 zu Geburtstagsfest eines Vorstanddirektors; UFS 16.5.2008, RV/0001-G/06 betreffend eine Antrittsvorlesung eines Universitätsprofessors)." Gegenständliche…
…werden. 4. Im Jahr 2010 wurden € 17.503,99 nicht als Betriebsausgabe anerkannt mit dem Hinweis, dass dies die Geburtstagsfeier des Gatten Herrn ***10*** betrifft. Die Vorsteuer aus diesem Betrag in Höhe von € 3.088,11 wurde ebenfalls gekürzt. Dieser Rechtsauffassung schließen wir…
…folgende Einnahmen und Ausgaben (Beträge in EUR): | Einnahmen: | | Hochzeit 21.09.2006 | 370,00 | Geburtstagsfest | 300,00 | Summe der Einnahmen: | 670,00 | Ausgaben: | | Domain Vormerkung | | UND WEITERE 71 POSITIONEN | | Summe…
…Tag im Vordergrund stand. Eine persönliche Verknüpfung mit einer Geburtstagsfeier für Herrn ***8*** und damit ein repräsentativer Charakter der Events ist eine Behauptung der Betriebsprüfung, die durch keinerlei Unterlagen und Aussagen untermauert werden kann. Zur Abgrenzung zwischen abzugsfähigen Betriebsausgaben und nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die…
…und am 3. Tag im Vordergrund stand. Eine persönliche Verknüpfung mit einer Geburtstagsfeier für Herrn Dr. Name und damit ein repräsentativer Charakter der Events ist eine Behauptung der Betriebsprüfung, die durch keinerlei Unterlagen und Aussagen untermauert werden kann. Zur Abgrenzung zwischen abzugsfähigen Betriebsausgaben und nicht…
…gesorgt. Am 15.03.2019 hat die belangte Behörde die Beschwerde betreffend der Einkommensteuer 2016 mittels Beschwerdevorentscheidung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass bei Bewirtungsaufwendungen für die eigene Geburtstagsfeier – im Gegensatz zu Bewirtungen im Rahmen von politischen Veranstaltungen oder Informationsveranstaltungen, aus Anlass von Weihnachtsfeiern etc…
…Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung bei Veranstaltungen aus dem professionellen Event-Marketing nicht von vornherein ausschließe, nur wenn der Anlass nicht ausschließlich dem Betriebsgeschehen, sondern der Privatlebensführung zuzuordnen sei (wie bei Geburtstagsfesten) schließe § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG den Betriebsausgabenabzug aus…
…nicht von vornherein ausgeschlossen werden könne, allerdings muss der Anlass der Veranstaltung ausschließlich dem Betriebsgeschehen zuzuordnen sein und nicht wie bei Geburtstagsfesten typisch der privaten Lebensführung. Das grundsätzliche Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen soll nach dem VwGH dann nicht zur Anwendung kommen, wenn der Steuerpflichtige zweifelsfrei nachweist…