…"Innenausbau", fehlende Leistungsbeschreibung, fehlende Materialkosten sowie Regiestunden. Schwere Mängel der Leistungsbeschreibung: Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsübliche Bezeichnungen dar und reichen daher als gesetzliches Rechnungsmerkmal nicht aus. Eine handelsübliche Bau-Rechnung umfasst die einzelnen separat aufgezählten Materialpositionen, mit Mengenangaben und Materialbeschreibung, wieviel m2 Fläche…
…1 UStG 1994 angezogene - von der Prüferin in allen, vom BFG für das Jahr 2012 zu beurteilenden Fällen beanstandete - Rechnungsmerkmal der handelsüblichen Bezeichnung des Liefergegenstandes eine zwingend zu erfüllende Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bildet. Insoweit stellen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie beispielsweise Speisen…
…machen (vgl. VwGH vom 7. 6.2001, 99/15/0254). Gattungsbezeichnungen wie Reparaturen, Lohnarbeit, Fuhrleistungen ohne weitere Angaben sind nicht ausreichend. Tritt ein Bescheid an die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt die Bescheidbeschwerde auch als gegen den späteren Bescheid gerichtet. Dies gilt…
…Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden.“ Gemäß § 11 Abs. 1 Z. 3 lit. c UStG hat eine Rechnung die Art und den Umfang der sonstigen Leistung zu enthalten. Randzahl 1508 der Umsatzsteuerrichtlinien lautet: Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel, Textil-, Reinigungs- und Putzmittel…
…Z 3 lit. c UStG 1994 hat die Rechnung „die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung“ zu enthalten. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen daher nicht aus, um von…
…Es liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. b) Art und Umfang der Leistung: bloße Sammelbegriffe od. Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsübliche Bezeichnungen dar und reichen daher nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigten Rechnung im Sinne des § 11 UstG sprechen zu können…