…keines dieser Fahrzeuge als selbstfahrende Arbeitsmaschine oder Anhänger-Arbeitsmaschine zugelassen. Ein Nachweis, dass es sich bei den Fahrzeugen um als selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Anhänger-Arbeitsmaschinen genehmigte Fahrzeuge handelt, wurde nicht erbracht. Wenn in der Beschwerde (vormals Berufung) ein Vergleich mit einem Mähdrescher gebracht wird, ist…
…Berichtigungsbeschluss des BG Feldkirch vom 27.03.2019 grundbücherlich durchgeführt und steht nachgewiesenermaßen fest, dass der Alleinerbe und Beschwerdeführer ***Bf1*** Alleineigentümer der Liegenschaften EZ ***7*** GB ***8*** ***9*** samt den darauf befindlichen Gebäuden ist. Da kein grunderwerbsteuerpflichtiger Rechtsvorgang besteht, wird sohin abschließend gestellt der Antrag…
…Das Finanzamt hat dazu keine Feststellungen getroffen. Es ist damit dem Vorbringen der Bf. zu folgen, die behauptet hat, die Maschinen bereits verwendet zu haben. Die Vorsteuern aus der Anschaffung der Kulturegge, des Güllefasses und des Gülletransporthängers (auf Anschaffungskosten von insgesamt 15.500,- Euro entfallen…
…zu eruieren und somit festzustellen, ob es sich um einen Erbhof iSd Anerbengesetzes handeln könnte. Es ist aber nicht möglich, dass die Landwirtschaftskammer dadurch die tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten ändern kann. Im Abhandlungsprotokoll nach ***12*** ***6*** vom 06.09.2018 wurde festgehalten, dass auf die Feststellung…
…ab, ob die strittigen Flächen nach Lage der Verhältnisse von einem Mittelpunkt (in der Regel: der Hofstelle) aus bewirtschaftet werden können. Die Entfernung von 4,8 km (laut Niederschrift vom 24.2.2010) zwischen den beiden Hofstellen ist kein Hindernis für eine gemeinsame Bewirtschaftung. Bei…
…dass ein bestimmte Menge Gülle ab Lager zur Verfügung gestellt werde. Lieferscheine über die Anlieferung würden als Nachweise dienen. In diesen Abnahmevereinbarungen ist aber keine Gegenleistung an die B-GmbH – wie dies der Prüfer vermeint – enthalten. Die Annahme der BP, dass die Geschäfte über Zwischenfrüchte…
…Diese Erklärung ist für die im Streitfall maßgebenden Veranlagungsjahre bis 2008 nicht widerrufen worden. Für die mit der Ausgangsrechnung vom 5.9.2006 verrechneten Lieferungen (Bau- und Kanthölzer und Schüttmaterial) und sonstigen Leistungen (Erdarbeiten, Schüttmaterialverarbeitung, Formung- und Verdichtung, Hangflächenbegründung und Aufforstung) besteht kein begünstigter Steuersatz…