…die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Das Bundesfinanzgericht stellt fest, dass Frau ***Bf1*** zum Zeitpunkt der Einbringung als Fruchtgenussberechtigte keine Aktivlegitimation für einen Wertfortschreibungsantrag hatte. Sie war daher nicht berechtigt, einen Antrag auf Wertfortschreibung zu stellen…
… 188 Abs 1 lit d BAO). Gegenstand der Feststellung ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber (Abs 3 leg cit). Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtgenussberechtigten als originäre Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 3 EStG ist die Übertragung der…
…gegenständlichen Übergabevertrages) ein. Im Beschwerdejahr erklärte der Bf. (nunmehr als Fruchtgenussberechtigter) - wie bereits in den vorangegangenen Jahren - aus der Vermietung einer Wohnung im Gebäude "N-Straße-x" Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Mit am 16. September 2022 elektronisch eingelangter Einkommensteuererklärung 2021 stellte er Vermietungseinnahmen (KZ…
…von 5.029 m3. 2. Beschwerde Am 13.03.2023 erschien Herr ***F*** ***V*** (Vater der Beschwerdeführerin und Fruchtgenussberechtigter) bei der belangten Behörde und brachte als Vertreter der Beschwerdeführerin eine Beschwerde gegen den Bescheid vom 06.03.2023 ein, weil seiner Meinung nach die bezogene…
…sich "nichts geändert habe", da eine mündliche Vereinbarung geschlossen wurde, dass ***Bf1*** weiterhin Fruchtgenussberechtigter geblieben sei. Wie die belangte Behörde zu Recht betont hat, müssen nach der Rechtsprechung Verträge zwischen nahen Angehörigen im Zweifel den für diese geltenden Beweiserfordernissen entsprechen, somit nach außen ausreichend zum…
…laufend 10,3391 ha an die ***14*** ***15***. Diese Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurden nicht erklärt. Der Notariatsakt betreffend Fruchtgenussrecht zwischen ***1*** ***2*** als Fruchtgenussbesteller und die Firma ***1*** ***2*** GmbH als Fruchtgenussberechtigter wurde erst am 22.02.2022 notariell beglaubigt, mit der Begründung…
…Substanz ohne alle Einschränkung zu genießen (§ 509 ABGB). Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen dem Fruchtgenussbesteller (idR Eigentümer) und dem Fruchtnießer (Fruchtgenussberechtigten) oder einer Mehrheit von solchen. Der Fruchtgenuss (der dem deutschen Nießbrauch entspricht) kann an beweglichen und unbeweglichen, körperlichen und unkörperlichen Sachen im vollen Ausmaß…
…ihm unverständlich, warum ihn ein Schreiben "Buchungsmitteilung für Gebrauchsabgabe" erreicht habe. Aus dem Grundbuch sei zu ersehen, dass er nur Inhaber, aber nicht Fruchtgenussberechtigter sei. Der Hausverwaltung sei kein Anlass für eine Gebrauchsabgabe bekannt, er ersuche um Bekanntgabe, worum es sich hier konkret handle. Sollte…
…20.188,34 Euro). In der Begründung führte das Finanzamt unter anderem an: Werde in einem Übergabsvertrag dem Übergeber des Grundstücks ein Fruchtgenussrecht eingeräumt, und hat der Fruchtgenussberechtigte zur Substanzabgeltung ein Entgelt zu leisten, stelle diese Leistung das Entgelt dar. Bemessungsgrundlage sei der kapitalisierte Wert…
…dem Bf. je auf dem geschenkten Grundstücksanteil (40/100 und 60/100) ein lebenslanges Fruchtgenussrecht ein. Demzufolge war der Bf. als Fruchtgenussberechtigter berechtigt, je den Grundstücksanteil (40/100 und 60/100) zu vermieten und die Mieterträge zu vereinnahmen. Die Mieterträge stehen dem Bf. zur Gänze…
…dem Bf. je auf dem geschenkten Grundstücksanteil (40/100 und 60/100) ein lebenslanges Fruchtgenussrecht ein. Demzufolge war der Bf. als Fruchtgenussberechtigter berechtigt, je den Grundstücksanteil (40/100 und 60/100) zu vermieten und die Mieterträge zu vereinnahmen. Die Mieterträge stehen dem Bf. zur Gänze…
…20.188,34 Euro). In der Begründung führte das Finanzamt unter anderem an: Werde in einem Übergabsvertrag dem Übergeber des Grundstücks ein Fruchtgenussrecht eingeräumt, und hat der Fruchtgenussberechtigte zur Substanzabgeltung ein Entgelt zu leisten, stelle diese Leistung das Entgelt dar. Bemessungsgrundlage sei der kapitalisierte Wert…
…der das Risiko und die Marktchancen trage (Doralt, EStG, § 2 Rz 142). Dafür müsse ein Fruchtgenussberechtigter auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können und die Aufwendungen iZm dem Fruchtgenussgegenstand tragen (Doralt, EStG, § 2 Rz 147). Der Bf trete gegenüber dem Pächter als Verpächter auf und vereinnahme…
…dass durch diesen Abtretungsvertrag auch Herr A B (der nunmehrige Beschwerdeführer, kurz Bf. oder Fruchtgenussberechtigter) sein auf Lebenszeit vorbehaltenes Fruchtgenussrecht an dem von der A B Privatstiftung gehaltenen Geschäftsanteil an C D GmbH mit dem Sitz in ORT, eingetragen zu ..... ORT verkaufe. Gemäß Punkt VI…
…14, 2011/15/0174). Ein Fruchtgenussberechtigter muss - sollen ihm die Einkünfte zugerechnet werden - neben der Tragung der Aufwendungen iZm dem Gegenstand des Fruchtgenusses auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet (VwGH 21.10.25…
…alle mit der Wohnung verbundenen Aufwendungen und Ausgaben und somit das wirtschaftliche Unternehmerrisiko getragen. Eine Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht habe nicht bestanden, da für die Fruchtgenussberechtigte keine Steuererklärungspflicht bestanden habe. Unerklärlich sei, weshalb die Abgabenbehörde die Fruchtgenussvereinbarung mit Wirkung ab 1.1.2018 (ab…
…den Geschenknehmer (Sohn des Bf.) übergegangen. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Afa für Wirtschaftsgüter, die mit einem Fruchtgenuss belastet sind, nicht dem Fruchtgenussberechtigten, sondern dem zivilrechtlichen Eigentümer zusteht, es sei denn, dass dem Fruchtnießer die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers zukommt…
…den Einkommensteuerbescheid 2017) und vom 11.2.2021 (gegen den Umsatzsteuerbescheid 2018 und den Einkommensteuerbescheid 2018) brachte der Beschwerdeführer jeweils vor, der fruchtgenussberechtigte Sohn habe Aufwendungen getragen und auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können. Dieser habe an Verhandlungen über die Neugestaltung des bestehenden Vertrages teilgenommen…
…erfassen". Mit Schreiben vom 27. Mai 2020 wurde fristgerecht Beschwerde gegen diesen Bescheid erhoben und begründend wie folgt ausgeführt: "Einkünfte aus einem Fruchtgenuss im Sinne das ABGB sind dem Fruchtgenussberechtigten als eigene Einkünfte zuzurechnen wenn er z.B. durch Belassung bestehender Einkünfte Kraft eigenen Rechtes…
…fremdüblich sein. Fremdüblich wird sie nur sein, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fruchtgenusseinräumung getroffen wird. Hat jemand nämlich bereits die Rechtsstellung als Fruchtgenussberechtigter inne, gibt es für ihn keinen (fremdüblichen) Grund, sich nachträglich freiwillig zu einer Zahlung zu verpflichten (vgl BFG 12. 10…