…August 2016, RV/5100360/2013 stellte das BFG fest, - der Gesetzgeber des BGG 2011 habe auf ein Anmeldeverfahren und nicht auf ein Freistellungsverfahren nach der AGVO 2008 abgestellt und - zudem seien die Voraussetzungen der AGVO 2008 nicht eingehalten worden. Die ENAV für das gesamte Jahr…
…ob bezüglich der nichtselbständigen Einkünfte des Antragstellers für eine in der Schweiz ausgeübte Tätigkeit für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung in Österreich das Freistellungsverfahren mit Progressionsvorbehalt oder das Anrechnungsverfahren anzuwenden ist. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 20.1.2014 stellte das Finanzamt Waldviertel unter Zitierung…
…4 Abs. 7 EAVG normierten Bedingung darstellen kann. Es besteht auch kein Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Inkrafttretens der Regelung im Wege eines Freistellungsverfahrens nach der Gruppenfreistellungsverordnung hätte ausschließen wollen. Entgegen der Ansicht des Bundesfinanzgerichts kann auch insbesondere nicht angenommen werden, dass…
…18.12.2019, Ro 2016/15/0041) kein Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber des BudBG die Möglichkeit des Inkrafttretens der Regelung im Wege des Freistellungsverfahrens nach der Gruppenfreistellungs-VO (EG) 800/2008 hätte ausschließen wollen. Der VwGH nimmt auch anders als die Bf. bzw im…
…108 Abs. 3 AEUV angekommen sein. Der Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Erkenntnis überdies entschieden, dass eine Genehmigung nach dem Freistellungsverfahren auch dann vorliegt, wenn nicht alle Bedingungen für die Anwendung des AGVO erfüllt wurden. Auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die damit geltende Einschränkung der Anspruchsberechtigung auf…
…Abs. 7 EAVG normierten Bedingung darstellen kann. 47 Es besteht auch kein Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Inkrafttretens der Regelung im Wege eines Freistellungsverfahrens nach der Gruppenfreistellungsverordnung hätte ausschließen wollen. Entgegen der Ansicht des Bundesfinanzgerichts kann auch insbesondere nicht angenommen werden, dass…
…Abs. 7 EAVG normierten Bedingung darstellen kann. 47 Es besteht auch kein Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Inkrafttretens der Regelung im Wege eines Freistellungsverfahrens nach der Gruppenfreistellungsverordnung hätte ausschließen wollen. Entgegen der Ansicht des Bundesfinanzgerichts kann auch insbesondere nicht angenommen werden, dass…
…4 Abs. 7 EAVG normierten Bedingung darstellen kann. Es besteht auch kein Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Inkrafttretens der Regelung im Wege eines Freistellungsverfahrens nach der Gruppenfreistellungsverordnung hatte ausschließen wollen. Entgegen der Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kann auch insbesondere nicht angenommen werden, dass…
…zur Auslegung heranzuziehenden Erläuterungen der Regierungsvorlage eindeutig. Auch die Erläuterungen gehen von einer Genehmigung bzw Nichtgenehmigung der Europäischen Kommission aus. Es fehlt im Gesetzestext sowie in den Erläuterungen auch jeder Hinweis auf ein Freistellungsverfahren nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), obwohl deren Anführung in Art 3…
…Abs. 1 B-VG zu stellenden Anforderungen an Verständlichkeit, Klarheit und Widerspruchsfreiheit fehlen würde: Der Gesetzgeber hätte in diesem Fall (nach Ansicht der Finanzbehörde) zwar ein (2008 eingeführtes) Freistellungsverfahren (AGVO-Verfahren) vor Augen gehabt, diesen Ausnahmefall von der grundsätzlichen Anmeldepflicht aber nirgends im Vorfeld dargestellt…
…Gültigkeit von beihilfegewährenden Rechtsgeschäften“, Wien 2014, S. 4). b. Freistellungsverfahren - Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): (1) Durch die VO (EG) Nr. 994/98 ist die Kommission ermächtigt worden, nach Artikel 87 EG-Vertrag zu erklären, dass Beihilfen zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen („KMU“), Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen…
…18 Abs 1 B-VG zu stellenden Anforderungen an Verständlichkeit, Klarheit und Widerspruchsfreiheit fehlen würde: Der Gesetzgeber hätte in diesem Fall (nach Ansicht der Finanzbehörde) zwar ein (2008 eingeführtes) Freistellungsverfahren (AGVO-Verfahren) vor Augen gehabt, diesen Ausnahmefall von der grundsätzlichen Anmeldepflicht aber nirgends im Vorfeld…
…107 ff AEUV sowie die AGVO und die AGVO 2014). In weiterer Folge führt der VwGH aus, es könne nicht angenommen werden, dass dem Gesetzgeber die Möglichkeit des Freistellungsverfahrens der AGVO unbekannt gewesen sei. Weiters weist der Gerichtshof darauf hin, dass der Begriff der "Genehmigung"…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Februar 2012 gegen den Bescheid des ZA Feldkirch Wolfurt vom 26. Jänner 2012 betreffend Abweisung eines Antrags auf Erstattung zu Recht erkannt: I…
Der VwGH führt dazu aus, dass Vertrauensschutz einer Person, welche die Sorgfalt eines verständigen Wirtschaftsteilnehmers beachtet hat und alle ihr zu Gebote stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, zu gewähren sei; der EuGH habe etwa im Urteil vom 21. 12.2011, Vlaamse Oliemaatschappij NV, C-499…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ecovis Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Schmalzhofgasse 4, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 1.4.2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21.1.2021…
(57) Auf Basis der von der Depotbank durchgeführten Fondsbuchhaltung ermittelte die K die steuerrelevanten Werte und erstellte die Meldung dieser Werte. Übermittelt wurde die von der K erstellte Meldung dann formal durch die KAG/Verwges an die OeKB. In Summe dienen diese Leistungen letztlich und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberatung, über die Beschwerde vom 16.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 23.06.2016, betreffend Umsatzsteuer (Nichtveranlagungsbescheid 2014) zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigende Berufung der Bfin, Adr, vertreten durch V., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Z., vertreten durch Vz…