…April 2015 bis Februar 2016 ersehen werden. Es werde ersucht, die Bemessung der Säumniszuschläge auf dieser Basis und unter Anwendung der Freigrenze von EUR 5,00 neu vorzunehmen. Mit Ausnahme der Sonderzahlungsmonate sollte es nach Ansicht der Bf. dann zu keiner Festsetzung von Säumniszuschlägen kommen…
…vergleichbar. Es erscheine auch eine Zusammenfassung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart zulässig und schließe daraus, dass es keine Vervielfältigung der Freigrenze durch Aufteilung auf die einzelnen Umsatzsteuerquartale gebe. Über die überreichte Beschwerde wurde erwogen: Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen lauten auszugsweise wie folgt: § 210 BAO Abs…
…daher bei der Ermittlung des Grenzbetrages die gemäß § 67 mit festen Steuersätzen zu versteuernden sonstigen Bezüge grundsätzlich miteinzubeziehen. Bis zur Freigrenze von 2.100 € bleiben diese sonstige Bezüge jedoch gemäß § 67 Abs 1 EStG außer Ansatz, sofern die sonstigen Bezüge in dem Jahressechstel Deckung…
…der Steuervorauszahlungen für 2015" und führte aus: Sehr geehrte Damen und Herren, mein zu verstuernde Gewinn im Jahr 2015 wird, wie bereits 2014 innerhalb der Freigrenze (d.h. unterhalb der in diesem Jahr gültigen "Besteuerungsgrenzen/Progressionsstufen") liegen und ich daher keine Steuer zu bezahlen haben…
…auch für die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers gelten, der weder lohnsteuerpflichtig ist noch dem ASVG-Sozialversicherungssystem unterliegt; dies schon allein deshalb, weil sich die Freigrenze des § 41 Abs. 4 letzter Satz FLAG 1967 auf das Kalendermonat beziehe. Es sei daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu berücksichtigen…
…die Nichtberücksichtigung der Freigrenze für die Abfindung der Pensionsansprüche richtete. Hingewiesen wurde darauf, dass die Begründung, weshalb die Stiftung von der A. A. (Freizügigkeitskonto Reglement) keine monatliche Pensionszahlung an den Bf. bezahlen könne, bereits im (Finanzamts-)Akt einliege. Beantragt wurde "daher nochmals die Freigrenze laut …
… 82a EstG haftet, nicht mehr zulässig, wenn das bar gezahlte Entgelt pro Leistung 500 € übersteigt (Freigrenze für jede einheitl Leistung, EStR 4852o und 4852r). Dieses Abzugsverbot wurde mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 im Interesse der Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Baugewerbe eingeführt (ErlRV 684 BlgNR…
…mir auf Antrag die Kinderbeihilfe gewährt. Wir erhielten am 04.05.24 den Rückforderungsbescheid zur Einzahlung von EUR 2.838,00 mit der Begründung, dass sein zu versteuerndes Einkommen die Freigrenze von EUR 15.000.- überstieg. Ich ersuche um Überprüfung. Im Sinne der FLAG ist…
…die Bemessung der Kommunal-abgabe es jedoch maßgeblich sei, was das monatliche Entgelt gewesen sei und daher die gesetzliche Freigrenze nicht überschritten worden sei. Mit Vorlagebericht vom 29.01.2024 wurde die Beschwerde zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht vorgelegt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…späterer Rechtsprechung hat der BFH zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsanwendung zwar typisierend festgelegt, dass ab Überschreiten einer Freigrenze von EUR 110 je Veranstaltung den teilnehmenden Arbeitnehmern geldwerte Vorteile von solchem Eigengewicht zugewendet werden, dass von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht mehr ausgegangen…
…dass gemäß § 67 EStG 1988 Sonderzahlungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einer 6 %-igen Versteuerung unterzogen würden. Beim Beschwerdeführer würden die Sonderzahlungen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unterhalb der Freigrenze von € 2.100,00 liegen, wenn man als Berechnungsgrundlage das endgültige…
…wurde der Bf. erklärungsgemäß veranlagt und wurden infolge Nichterreichens der in § 30 Abs. 4 EStG 1988 vorgesehenen Freigrenze keine Spekulationseinkünfte festgesetzt. Am 10. Mai 2019 langte beim Finanzamt ***2*** ein mit 2. Mai 2019 datiertes Schreiben des steuerlichen Vertreters für den Bf. mit nachstehendem Inhalt…
…| je 1.020,00 € | je 680,00 € | je 1.020,00 € | 680,00 € Es falle daher keine Kommunalsteuer an, weil die Monatsbeträge unter der Freigrenze lägen. Mit Schreiben vom 25. Februar 2019 wurde die Beschwerdeführerin neuerlich aufgefordert…
…000,-." In der Folge brachte der Bf. rechtzeitig den Vorlageantrag ein, mit folgender Begründung: "Beschwerde bezüglich der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages (…) mit dem Ersuchen um Neuberechnung der Einkommensgrenze von CN. Hierbei wäre die Freigrenze zu berücksichtigen. Weiters wäre anzuführen, dass es sich bei den angeführten…
…2003/14/0083; VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0093). Da im angefochtenen Bescheid - wegen Unterschreitens der Freigrenze des § 31 Abs. 3 EStG 1988 - gar keine Einkünfte aus Spekulationsgeschäften der Einkommensteuer unterworfen wurden, war auf diesen Punkt der Beschwerde inhaltlich nicht einzugehen. 3.2…
…und § 126 Wirtschaftskammergesetz (WKG) entrichtet wurde: ***Bf.*** ***10*** (Vorschreibung nur 2012, da steuerbare Umsätze über Freigrenze von € 150.000,--) ***11*** ***14*** (vorher: ***9***) ***6*** ***8*** Die Betriebsprüfung führte weiters aus, dass es sich bei keinem der oben genannten Unternehmen um ein E-Werk bzw…
…4.1997, 94/15/0197 und UFS 24.11.2009 RV/2092-W/09). Das Jahressechstel sei nach dieser Berechnungsmethode wesentlich höher als die Freigrenze von € 2.100, die gesamten bezogenen sonstigen Bezüge in Höhe von € 2.417,26 wären daher nach § 67…
…€ 12.600,00 aus. Auf Seite 24 sei festgehalten, dass Einkommen bis € 11.000,00 jedenfalls steuerfrei gestellt würden. Aus diesem Grund sei das Einkommen der Beschwerdeführerin weit unter dieser Freigrenze liegend, auch wenn man die sonstigen Bezüge berücksichtige. Die sonstigen Bezüge der…
…angetreten worden wäre. Gemäß Randziffer 1132 der Lohnsteuerrichtlinien sind während des Urlaubes mit dem laufenden Urlaubsentgelt ausbezahlte SEG-Zulagen steuerpflichtig. Unter Bezugnahme auf RZ 1132 der Lohnsteuerrichtlinien wurde im Zuge der GPLA 1/12 der steuerfrei ausbezahlten SEG-Zulagen (Berücksichtigung der Freigrenze des § 68 Abs…
…welche mangels inländischer Betriebsstätte des Arbeitsgebers bzw. der pensionsauszahlenden Stelle nicht der Lohnsteuer gemäß § 47 Abs 1 EStG unterliegen. Im übrigen werden in die Freigrenze von 730 Euro sämtliche anderen (nicht lohsteuerpflichtigen) Einkünfte eingerechnet, welche der inländischen Steuerpflicht unterliegen, ungeachtet dessen, ob diese - was erst…