…und Verhaltensstörungen. Diese Inhalte seien in vielen Berufen und in privaten Lebensbereichen von Nutzen, erfüllten aber aufgrund des allgemeingültigen Inhaltes nicht die Voraussetzungen der berufsspezifischen Fortbildung für eine Diplomsozialarbeiterin. Bei diesen Lehrinhalten handele es sich vielmehr um die Vermittlung von allgemeinen sprachlichen und sozialen Fertigkeiten…
…ist im gegenständlichen Fall nicht möglich. Auch muss eine für den Beruf nützliche und förderliche Fortbildung nicht zugleich beruflich notwendig iSd. oa. Judikatur sein. Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen, als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht…
…den beruflichen als auch den privaten Bereich angestrebt hat. Im vorliegenden Fall unterblieb eine nachvollziehbare, durch entsprechende Unterlagen untermauerte Darlegung der berufsspezifischen Inhalte der Supervisionssitzungen und der konkreten Umsetzung im Beruf, weshalb die Aufwendungen für die Supervision - mangels klarer Abgrenzung zwischen beruflichem und privatem Bereich…
…ihre berufsspezifische Bedingtheit nicht erkennbar ist. Die in den Supervisionen und bei div Coaching-Lehrgängen vermittelten Inhalte können in den verschiedensten beruflichen Bereichen, wie etwa Industrie- und Wirtschaftsbereich sowie Sozial und Bildungsbereich, Verwendung finden. Daran ändert selbst der Umstand nicht, dass die besuchten Fortbildungsveranstaltungen geeignet…
…August 2008 der beruflichen Zusatzqualifikation diente. Diese berufsspezifische Fortbildung habe sich an Lebens- und Sozialberater und an Personen in Gesundheitsberufen gerichtet. Die Seminarzeit sei montags bis freitags von 9:00 bis 12:30 h und von 15:30 bis 18:45 h sowie samstags von…
…165,62 | Spenden | 32,00 Werbungskosten | Arbeitsmittel | 189,41 | Fachliteratur | 498,09 | Fortbildungskosten | 1.830,00 In der Erklärung zu Arbeitnehmerveranlagung 2010 machte sie folgende Sonderausgaben und Werbungskosten geltend (Beträge in Euro): Sonderausgaben | Beiträge zu Personenversicherungen…
…Teil der Kosten für die Teilnahme an dem Kurs trägt. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 17.9.1996, 92/14/0173 betreffend die Aufwendungen für NLP-Seminare bei einer Lehrerin für Mathematik und Physik ausgesprochen, dass ein derartiger Kurs keine berufsspezifische Fortbildung darstelle…
…Beschwerdepunkt zur Anerkennung des Coachings als Werbungskosten wurde seitens der Abgabenbehörde beantragt, die Beschwerde abzuweisen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Strittig ist in gegenständlichem Fall die Frage der steuerlichen Anerkennung diverser Werbungskosten im Zusammenhang mit Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bf, insbesondere die Frage…
…dass hier keine berufsspezifischen Fachkenntnisse vermittelt werden und somit die in § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 normierten Voraussetzungen - Vorliegen von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen - nicht gegeben sind. Bezweckt wurde demnach die Optimierung des Bewerbungsprozesses, um bei der beruflichen Neuorientierung erfolgreich sein zu…
…Führungsaufgaben beschränkt. Daraus ergibt sich, dass keine berufsspezifische Fortbildung vorliegt. Die Supervision und die Reisekosten konnte daher nicht berücksichtigt werden.“ In ihrer Berufung (nunmehr Beschwerde) legte die Bf. dar, dass sie im Jahr 2008 mit der Ausbildung für Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung begonnen habe, wobei…
…solche Fortbildung kann aber aus den vorstehenden Gründen nicht als berufsspezifisch erkannt werden, sodass die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben keine Werbungskosten darstellen. 2.2. Coaching für politische Führungstätigkeit Betreffend das „Coaching für politische Führungstätigkeit“ ist kein privates Interesse evident. Die entsprechenden Aufwendungen in der…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall wurde von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen aus den gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Frage, ob die Aus- und Fortbildungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sind…
…Lehrgang 13 der 17 Teilnehmenden - das seien ca. 76 % - im Lehrberuf tätig. Dieser inhomogene Teilnehmerkreis stelle aber ein gewichtiges Indiz für die fehlende Berufsbezogenheit des Lehrganges dar. Auch aus den allgemeinen Inhalten des Lehrganges sei abzuleiten, dass es sich um keine berufsspezifische Fortbildung für Lehrer…
…ob der Aufwand für den Besuch dieser Kurse beruflich oder privat veranlasst war, ist somit nicht möglich. Darüber hinaus verweist die Bf. nur allgemein auf das Erfordernis "auf dem Laufenden zu bleiben" und Sicherheitsaspekte, ohne darzulegen dass die Teilnahme an den gegenständlichen Fortbildungen im Einzelnen…
…zur Berufung des Jahres 2009, in der sie im Wesentlichen einwandte, dass die angeführte Fachliteratur reine Arbeitsmaterialien für den Englischunterricht zur Gestaltung von Arbeitsblättern sei. Sie unterrichte an einer anerkannten Schwerpunktschule für Musik, sodass die geltend gemachten Fortbildungsausgaben für Chor, Sologesang und Tanzkurs unabdingbar für…
…In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 22. März 2012 wandte die Bf im Wesentlichen ein, dass die angeführte Fachliteratur reine Arbeitsmaterialien für den Englischunterricht zur Gestaltung von Arbeitsblättern sei. Sie unterrichte an einer anerkannten Schwerpunktschule für Musik, sodass die geltend gemachten Fortbildungsausgaben für…
…Im Jahr 2012 waren daher die beantragten Kosten der Aus- und Fortbildung im Jahr 2012 von 1.683,04 Euro auf 1.337,68 Euro und im Jahr 2013 von 894,34 Euro auf 625,20 Euro zu kürzen. In Bezug auf die geltend gemachten…
…vom 17. Juli 2014 setzte die belangte Behörde die Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 2013 ohne Berücksichtigung der streitgegenständlichen Fortbildungskosten mit EUR -948,00 fest, weil es sich bei der streitgegenständlichen Ausbildung um keine berufsspezifische Fortbildung gehandelt habe. In der dagegen gerichteten Beschwerde vom 30. Juli…
…eine breite Öffentlichkeit ansprechen und üblicherweise losgelöst von der beruflichen Sphäre gelesen werden. Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 käme nur dann in Frage, wenn sich der Bf unter berufsspezifischen Aspekten (wie zB ein Journalist) weit…
…die zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers mit sich bringen. Die Frage der außerordentlichen Gefährdung ist also nicht allein anhand jener Arbeiten zu untersuchen, mit denen diese Gefährdung verbunden ist. Vielmehr ist bezogen auf die gesamten vom Arbeitnehmer zu leistenden…