…4. Jänner 2008 ins Firmenbuch eingetragen worden. Aus den auszugsweise beigelegten, lt. übriger Aktenlage bereits am 12. Dezember 2007 geschossenem Anteils- und Abtretungsvertrag geht hervor, dass die Zwischengesellschaft ihre Geschäftsanteile an der Rechtsvorgängerin um einen Kaufpreis von € 55.035.000,00 an die C…
…18. Dezember 2007 ins Firmenbuch eingetragen worden. Aus den auszugsweise beigelegten, lt. übriger Aktenlage bereits am 12. Dezember 2007 geschossenem Anteils- und Abtretungsvertrag geht hervor, dass die Zwischengesellschaft ihre Geschäftsanteile an der Rechtsvorgängerin um einen Kaufpreis von € 66.035.000,00 an die C…
…2) Dieser Forderungsverzicht erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass bei Befriedigung der Forderungen des Gläubigers in ursprünglicher Höhe einschließlich Zinsen und Kosten während des Verzichts keine Gefährdung der Ansprüche der übrigen Gläubiger eintritt (Besserungsfall), d.h. die Begleichung der Forderung des Gläubigers erfolgt nur aus…
…ist klarzustellen, dass der Anspruch hinter die Ansprüche der übrigen Gläubiger treten soll und dass sich der Gläubiger keine Berücksichtigung seiner Forderung in einem Konkursverfahren erwartet (vgl. Schumacher in Koller/Lovrek/Spitzer (Hrsg), IO2, § 67 Rz 55ff mit weiteren Nachweisen). Dies beinhaltet keinen Forderungsverzicht, weshalb…
…ihrer Forderungen und damit als Stundung zu verstehen, und zwar bis zu dem (ungewissen) Zeitpunkt, in dem alle Ansprüche der übrigen Gläubiger voll befriedigt werden. Durch Rangrücktritte verlieren von den Gesellschaftern hingegebene Darlehen nicht ihre Eigenschaft als Fremdkapital. Eine Nachrangigkeitserklärung eines Gesellschafters hinsichtlich eines gewährten…
…bereits im Geschäftsjahr 2011 durch Entnahme von EUR 115.734,73 zum Teil zurückgezahlt wurde. Wäre ein Forderungsverzicht oder ein Gesellschafterzuschuss geschehen, wäre dies weder möglich noch notwendig gewesen. lm Übrigen sei wiederum darauf verwiesen, dass eine Rangrücktrittserklärung nach herrschender Meinung keine Gesellschaftssteuerpflicht auslöst Beweis: …
…insofern geändert, als das Stammkapital der Bf. von 35.000,00 € auf 0,00 € herabgesetzt und gleichzeitig auf 35.000,00 € erhöht wurde. Zudem haben sich die übrigen Mitglieder der Familie ***18***, die Eltern von ***38***, ***31*** und ***30***, sowie dessen Schwester…
…erfolgt sei, spreche jedenfalls dafür, dass die Gläubigerbegünstigung ohne Wissen und Wollen der übrigen austretenden Gesellschafter erfolgt sei. Die Darlehenstilgung iHv 50.000 € sei jedoch ohne jeden Zweifel vor der Anteilsabtretung/dem Gesellschafterbeschluss vom 28.08.2015 mit der ***K2-GmbH1*** vereinbart worden, ansonsten…
…Gesellschaft. Wenn dann noch im Liquidationsstadium zusätzlich ein Forderungsverzicht abgegeben wird, wird dieses positive Vermögen DADURCH nochmals vermehrt, da eine Forderung nicht mehr bedient werden muss. Dies mehrt wiederum den Anspruch der übrigen Gesellschafteraus dem Liquidationserlös und somit die Gesellschafterrechte. Es ist sachlich nicht gerechtfertigt…
…Gesellschaft. Wenn dann noch im Liquidationsstadium zusätzlich ein Forderungsverzicht abgegeben wird, wird dieses positive Vermögen DADURCH nochmals vermehrt, da eine Forderung nicht mehr bedient werden muss. Dies mehrt wiederum den Anspruch der übrigen Gesellschafteraus dem Liquidationserlös und somit die Gesellschafterrechte. Es ist sachlich nicht gerechtfertigt…
…2 KVG in Verbindung mit § 2 Z 4 lit. b KVG in Höhe von € 330.000,00). 2. Die Gesellschaftsteuer für den im Wege einer Besserungsvereinbarung gewährten Forderungsverzicht der B. C. AG in Höhe von € 400.000,00, im Jahr 2006 wird mit…
…Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24a des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. … … (5) Abs. 2 zweiter Satz gilt sinngemäß…
…begründen. Nennwert ist der Betrag, den nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses der Gläubiger fordern kann und demgemäß der Schuldner entrichten muss. Der Wert eines Forderungsverzichtes ist aus der Sicht der Gesellschaft zu ermitteln und entspricht im Regelfall dem Nennwert der Forderung (siehe Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz-Kurzkommentar²…
…begründen. Nennwert ist der Betrag, den nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses der Gläubiger fordern kann und demgemäß der Schuldner entrichten muss. Der Wert eines Forderungsverzichtes ist aus der Sicht der Gesellschaft zu ermitteln und entspricht im Regelfall dem Nennwert der Forderung (siehe Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz-Kurzkommentar²…
…so ist einzuräumen, dass es oftmals wirtschaftliche oder rechtliche Gründe gibt, die Eigenkapitalausstattung einer Gesellschaft vor der Veräußerung ihrer Anteile, zumeist durch Forderungsverzichte, allenfalls auch durch Zuschüsse, zu verbessern. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes ist jedoch davon auszugehen, dass die gegebene Vorgangsweise lediglich der Umgehung…
…so ist einzuräumen, dass es oftmals wirtschaftliche oder rechtliche Gründe gibt, die Eigenkapitalausstattung einer Gesellschaft vor der Veräußerung ihrer Anteile, zumeist durch Forderungsverzichte, allenfalls auch durch Zuschüsse, zu verbessern. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes ist jedoch davon auszugehen, dass die gegebene Vorgangsweise lediglich der Umgehung…
…in Summe also EUR 269.732,22 bis zum 30.11.2010 bei uns abzugsfrei einlangend. 2. Nachweis eines teilweisen Forderungsverzichtes zur Abdeckung von Mehrkosten seitens der Bank von EUR 200.000,-- und seitens der privaten stillen Gesellschafter von ca. EUR 90.000,--. … 5…
…worden wären. Die Eintragung der Übertragung der Geschäftsanteile sei mit 1. August 1996 im Firmenbuch vorgenommen worden. Die Forderungsverzichte der Banken seien von der Bf. in der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1996 als Sanierungsgewinn geltend gemacht worden. Die gesetzlichen Vertreter der Bf. hätten geduldet, dass…
…sodass das Gesellschafterdarlehen erst dann zurückbezahlt werden kann, wenn alle übrigen Gläubiger befriedigt sind. Im Insolvenzfall bedeutet dies ein vollständiger Verlust des Rückzahlungsanspruches. 6.3 Aus steuerrechtlicher Sicht ist das Darlehen als Eigenkapital zu qualifizieren und wird das Darlehen bei der Rechtsvorgängerin als steuerliche Einlage…
…wirtschaftlichen Schwierigkeiten gerade durch die Einbringung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten verursacht werden. Dass etwa die übrigen Gläubiger zu einem quotenmäßigen Forderungsverzicht bereit wären, wurde im Nachsichtsverfahren nicht dargetan. Eine allfällige Nachsicht würde sich daher nur zu Gunsten anderer Gläubiger auswirken. Es sei aber auch darauf hingewiesen…