…und somit unter die Steuerbefreiung nach § 10 KStG 1988 fielen. Wechselkursverluste würden den steuerfreien Beteiligungsertrag mindern. Der bis zum Forderungseingang entstandene Wechselkursverlust sei der Disposition der Empfängerin der Beteiligungserträge entzogen. Das zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Oktober 2009, 2008/15/0051 sei nicht einschlägig…
…Somit sei auch bei der K-GmbH davon auszugehen, dass sie sich in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinde und somit der Forderungseingang als äußerst zweifelhaft angesehen werden könne. Es werde deshalb der Antrag gestellt, die Einzelwertberichtigungen der oben genannten Forderungen in vollem Umfang anzuerkennen und die…
…000,00 berechnet worden sei, aber er vermisse die Berichtigung dazu. Er habe in der Schlussrechnung der Masseverwalterin auch keinen wirklichen Forderungseingang gesehen und nichts gefunden, das die Umsatzsteuerberichtigung betroffen hätte. Amtsbeauftragte: Über das Haftungsverfahren seien Abgabennachforderungen nicht zu klären, sondern in einem eigenen Verfahren…
…Nicht berücksichtigt werden jedoch jene Verbindlichkeiten, die mit den Forderungseingängen in keinem Zusammenhang stehen. Dies betrifft die Zinsaufwendungen und die Spesen des Geldverkehrs (die den Betriebsausgaben der Einzelunternehmen in den Folgejahren zuzuordnen sind). Der Gewinn aus der GesbR ist je zur Hälfte zwischen den Gesellschaftern…
…2015 durch entsprechende Einzahlungen des Dr. ***18*** sen, welche im Jahresabschluss der ***16*** Familienstiftung als Forderungseingang verbucht sind, 4 Insoweit ist auch der Darstellung des Bundesfinanzgerichts im Beschluss vom 15.5.2024 (Verfahren RV/7100218/2017) auf der Seite 4 zu widersprechen, wonach Frau Mag…
…nach denen damit zu rechnen ist, dass bestimmte Forderungen nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen werden. Das konkrete Forderungsrisiko orientiert sich daher ausschließlich an der individuellen Bonität des Schuldners oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner in Zusammenhang mit dem Forderungseingang (z. B. betr…
…jeweiligen Zahlungstermin. - Bei Zahlungsstockungen (idR 13/14.) wurden unter Berücksichtigung von erwarteten Förderzahlungen sowie bei verzögerten Zahlungseingängen der Eltern die Zahlungen unter dem Augenmerk der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs beglichen. In der Vergangenheit wurden die Rückstände mit Förderungseingang beglichen. - Ende März, Anfang April 19 wurde ersichtlich…
…denen damit zu rechnen ist, dass bestimmte Forderungen nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen werden. Das konkrete Forderungsrisiko orientiert sich daher ausschließlich an der individuellen Bonität des Schuldners oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner im Zusammenhang mit dem Forderungseingang (vgl. Doralt/Mayr, EStG14…
…Bonität des Schuldners oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner im Zusammenhang mit dem Forderungseingang Eine Einzelwertberichtigung kann daher nur vorgenommen werden, wenn qualifizierte Gefährdungsgründe oder besondere Absprachen hinsichtlich des Forderungseinganges vorliegen. Im gegenständlichen Fall wurden die Forderungen aus L+L im Jahr 2012…
…zu rechnen ist, dass bestimmte Forderungen nicht oder nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen werden. Das konkrete Forderungsrisiko orientiert sich daher ausschließlich an der individuellen Bonität des Schuldners oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner im Zusammenhang mit dem Forderungseingang (vgl. Doralt/Mayr, EStG14…
…damit zu rechnen ist, dass bestimmte Forderungen nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen werden. Das konkrete Forderungsrisiko orientiert sich daher ausschließlich an der individuellen Bonität des Schuldners oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner im Zusammenhang mit dem Forderungseingang (vgl. Doralt/Mayr, EStG 14 …
…damit zu rechnen ist, dass bestimmte Forderungen nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen werden. Das konkrete Forderungsrisiko orientiert sich daher ausschließlich an der individuellen Bonität des Schuldners oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner im Zusammenhang mit dem Forderungseingang (vgl. Doralt/Mayr, EStG 14 …
…GmbH*** auf dem Bankkonto ***Bankkonto*** reduziert. Etwaige Forderungseingänge der noch ausstehenden Lieferforderungen haben den Kontostand demgegenüber erhöht. Infolge der Verschmelzung wurden das bestehende Vermögen der ***X GmbH*** von der übernehmenden ***Stb GmbH*** übernommen. Die drei zuvor genannten Bilanzposten finden sich entsprechend auch in der Bilanz…
…welchem der Kauf- und Abtretungspreis zwar bestimmbar und unbedingt sei, aber der Höhe nach vorläufig noch ungewiss. Auf Grund des noch ungewissen Forderungseinganges und dementsprechend des ungewissen Abtretungspreises könne derzeit keine Hundertsatzgebühr gemäß § 33 TP 21 Abs. 1 GebG endgültig festgestellt werden. Des weiteren wird…
…einzuziehen. Die eingehenden Beträge sind bei der Abgabenbehörde zu hinterlegen; das für die Republik Österreich an der Forderung begründete Pfandrecht erstreckt sich auf diese Forderungseingänge. (5) Wenn die Einklagung der Forderung zur Unterbrechung der Verjährung oder zur Vermeidung sonstiger Nachteile nötig erscheint, hat das Bezirksgericht…
…welchem der Kauf- und Abtretungspreis zwar bestimmbar und unbedingt ist, aber der Höhe nach vorläufig noch ungewiss. Auf Grund des noch ungewissen Forderungseinganges und dementsprechend des ungewissen Abtretungspreises kann derzeit keine Hundertsatzgebühr gemäß § 33 TP 21 Abs. 1 GebG endgültig festgestellt werden. Des weiteren wird…
…der weiteren Finanzierung der Bank keinerlei Zahlungsunfähigkeit und auch zu diesem Zeitpunkt eine positive Fortbestehungsprognose für das Unternehmen bestanden, da eben mit umfassenden Forderungseingängen zu rechnen gewesen sei. In Wirklichkeit sei die vollkommen berechtigte Erwartung des Fortbestehens der Gesellschaft in weiterer Folge dadurch enttäuscht worden…
…unter der Bezeichnung "Summe der frei verfügbaren Mittel" aufgelisteten Beträgen. Man könnte zu dem Schluss kommen, dass Außenstände auf Bankkonten demnach mit den Mitteln aus Forderungseingängen gegengerechnet wurden und somit nur nach Ansicht des Bf. ein Betrag von € 127.105,20 zur Verteilung verblieb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Rechtsanwälte GesbR, über die Beschwerde vom 25. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
Die Beschwerdeführerin hätte daher im Jahr 2015 den Zugang des Hengstes mit € 14.705,63 als gleichzeitig mit der Aufnahme ins Anlageverzeichnis als Betriebseinnahme, die Transportkosten und die Absetzung für Abnutzung als Betriebsausgaben ansetzen sollen. Da das Ansetzen der Betriebseinnahme unterblieben ist, hat das…