…kann sich auch nicht mit Erfolg auf die in Art. 70f ZK normierte Fiktion berufen. Die bei einer Teilbeschau getroffenen Feststellungen gelten nur für die betreffende Zollanmeldung und können durch nachträglich tatsächlich festgestellte Umstände widerlegt werden. Das Zollamt hatte aufgrund des Ergebnisses der Betriebsprüfung die…
…worden. In der Begründung geht die belangte Behörde auf die einzelnen Beschwerdepunkte ein und führt zB zur Übertragung der Ergebnisse der Teilbeschau zu ***MRN*** auf die übrigen Anmeldungen aus: "Das ZA Linz Wels muss aus folgenden Gründen davon ausgehen, dass es sich bei den Waren…
…Die genannten Regelungen betreffen die Teilbeschau, den Zollbefund und die Rechtswirkungen der Überprüfung. Es wird zwar in Art. 71 Abs. 2 ZK normiert, dass die in der Anmeldung enthaltenen Angaben dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen sind. Diese gesetzliche Fiktion gilt aber selbstverständlich dann nicht…
…Die genannten Regelungen betreffen die Teilbeschau, den Zollbefund und die Rechtswirkungen der Überprüfung. Es wird zwar in Art. 71 Abs. 2 ZK normiert, dass die in der Anmeldung enthaltenen Angaben dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen sind. Diese gesetzliche Fiktion gilt aber selbstverständlich dann nicht…
…Die genannten Regelungen betreffen die Teilbeschau, den Zollbefund und die Rechtswirkungen der Überprüfung. Es wird zwar in Art. 71 Abs. 2 ZK normiert, dass die in der Anmeldung enthaltenen Angaben dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen sind. Diese gesetzliche Fiktion gilt aber selbstverständlich dann nicht…
…Die genannten Regelungen betreffen die Teilbeschau, den Zollbefund und die Rechtswirkungen der Überprüfung. Es wird zwar in Art. 71 Abs. 2 ZK normiert, dass die in der Anmeldung enthaltenen Angaben dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen sind. Diese gesetzliche Fiktion gilt aber selbstverständlich dann nicht…
…Die genannten Regelungen betreffen die Teilbeschau, den Zollbefund und die Rechtswirkungen der Überprüfung. Es wird zwar in Art. 71 Abs. 2 ZK normiert, dass die in der Anmeldung enthaltenen Angaben dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen sind. Diese gesetzliche Fiktion gilt aber selbstverständlich dann nicht…
…§ 88 und § 91 Gewerbeordnung entzogen. In den Jahren 2007 und 2008 war der Bf. in einem Arbeitsverhältnis mit Teilbeschäftigung bei seiner Gattin Frau A. geb. am XX.YY.ZZZZ gemeldet. Für den Zeitraum 2006 und 2007 wurden vom Abgabepflichtigen Abgabenerklärungen abgegeben, jedoch keine entsprechenden Unterlagen…
…führte aus, dass das Anbieten von Wohnungen über die Plattform AirBnB allein noch nicht darauf schließen lasse, dass es sich bei der Vermietung von Appartements nicht um einen Gewerbebetrieb, sondern nur um eine Vermögensverwaltung handle. Es sei vielmehr der Einzelfall zu beurteilen. Auch die Vermietung…
…die Frage, ob die Bezüge von der Insolvenz Entgelt Fonds Service GmbH in der richtigen Höhe und im richtigen Zeitraum steuerlich erfasst wurden. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Der Bf war bis zum 7.12.2017 Dienstnehmer bei der X-GmbH. Das Dienstverhältnis…
…entlohnenden Kalendermonat zu. Die Fiktion des Zuflusses des § 19 Abs EStG 1988 gilt hier nicht (vgl VwGH 19.9.2013, 2011/15/0185). Aufgrund der Teilbescheide und der Aufstellung zu den neuen Jahreslohnzetteln ist ersichtlich, dass es sich bei dem Teil der Kündigungsentschädigung, der die…
… 19 Abs. 1 EStG 1988 hinsichtlich ihres Bezuges die Fiktion des Zuflusses für den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses normiert. Diese Zahlungen sind somit ebenfalls dem Jahr 2015 zuzurechnen. Bei der Urlaubsersatzleistung gilt, dass der Anspruch auf eine solche mit dem Ende des Dienstverhältnisses entsteht…
…gehören auf Grund der oben dargestellten Gesetzeslage betreffend die bei der Auflösung seines Dienstverhältnisses entstandenen Ansprüche des Bf auf Kündigungsentschädigung (unbedingte Kündigungsentschädigung), Urlaubsersatzleistung und Abfertigung. Die Zahlungen wurden dem Bf in Teilbescheiden vom 24.02.2011 und 04.03.2011 zuerkannt und in der Folge…
…13/2014 beim Bundesfinanzgericht als „Beschwerde“ zu behandeln), in welcher die Beschwerdeführerin vorbrachte, dass der vom Finanzamt bei den nichtselbständigen Einkünften berücksichtigte Betrag für Zahlungen der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH nicht, wie vom Finanzamt angenommen, € 12.405,71 ausgemacht hätte. Die Kündigungsentschädigung für…
…wenn diese Fiktion - wie im vorliegenden Fall - im Einzelfall für den Steuerpflichtigen zu ungünstigeren steuerlichen Ergebnissen führt. Die genannte Bestimmung geht als lex specialis in Bezug auf den Zuflusszeitpunkt dem Regelungsregime des § 67 leg. cit., welches sich mit diversen Begünstigungstatbeständen, die bei Ausmittelung der Steuer…
…IAF Service GmbH (nunmehr: Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH - IEF Service GmbH) übermitteltem Lohnzettel ein Betrag iHv 27.825,10 € gutgeschrieben. Dieser Betrag umfasste laut Teilbescheid der IEF Service GmbH vom 12. Mai 2010 das laufende Entgelt und die Weihnachtsremuneration für den Zeitraum 25…
…Der Gesetzgeber stellt einen objektiven Bewertungsmaßstab auf und bedient sich dazu einer Fiktion: Bei der Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes wird von einem Hauptvergleichsbetrieb ausgegangen, der die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufweist und bei dem sich die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend auswirken …
…auf und bedient sich dazu einer Fiktion (VwGH 17.05.1977, 1127/75). Für die Bewertung ist der erzielbare und nicht der tatsächlich erzielte Ertrag von Bedeutung, weil es eines objektiven Bewertungsmaßstabes bedarf, um zu vermeiden, dass sich bei der Einheitsbewertung unterschiedlich hohe Werte je…
…gewählt, weil es gerade beim nicht ärztlichen Personal keine gesetzliche Fiktion wie bei den Assistenzärzten gibt und eine überaus komplizierte Verrechnung mit dem Krankenhausträger vermieden werden sollte. Die Frage ist nun: Stellen die tatsächlich gewährten „Sachzuwendungen“ beim nicht ärztlichen Personal „Entgelt von dritter Seite“ dar…
…objektive Voraussetzungen im Zeitpunkt der Willensäußerung. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Zollschuldentstehung ist der Zeitpunkt des vorschriftswidrigen Verbringens (Art. 202 Abs. 2 ZK), wobei bei der Fiktion des vorschriftswidrigen Verbringens gem. Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO der Zeitpunkt der Abgabe der Willensäußerung gem. Art…