…ergangen, mit unterschiedlichen Begründungen. Die erste Erledigung war als Nichtfeststellungsbescheid im Sinne des § 92 BAO gedacht. Die zweite Erledigung – von der ersten Erledigung bereits abgeleitet – wäre als Feststellungsbescheid gem. § 188 BAO gedacht gewesen. Nur die erste Erledigung sei überhaupt an den Bf. gerichtet gewesen, daher…
…R. in einem Verfahren nach der BAO gelten , im Verfahren nicht eingehalten, muss dem Bf auf Grund des rechtsstaatlichen Prinzips die Möglichkeit offen stehen, im Wege einer Beschwerde wirksamen Rechtsschutz zu erhalten. 4.2.) Nicht effektiver Rechtsschutz durch die gesetzlich determinierte Pflicht, den Feststellungsbescheid gem…
…an den gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlassen eines Feststellungsbescheides nach § 92 BAO zur Erledigung des verfahrensgegenständlichen Antrages vom 14.Dez.2012. Andere verfahrensrechtliche Rechtsgrundlagen für das Erlassen des angefochtenen Bescheides wurden weder vom Bf noch von der Abgabenbehörde genannt und sind auch für das BFG…
…Zl. zzz, betreffend Feststellungsbescheid gem. § 24 Abs. 3 ZollR-DG in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…vom Firmenkonto Es liegen Barbehebungen in hohen Summen vor (Nov., Dez. 2023 jeweils € 1500; April 2024 gesamt € 24.400, Juni 2024 gesamt € 22.531,92, Juli 2024 € 19.750,00, August 2024, 35.811,00, September 2024 € 9.000,00…
…der Firmenadresse der Bf. Die dagegen am 29.1.2025 erhobene Beschwerde war fristgerecht. Die die Beschwerde als verspätet zurückweisende Beschwerdevorentscheidung vom 10.2.2025 wurde durch die belangte Behörde gem. § 299 BAO am 24.3.2025 aufgehoben und erging am selben Tag eine Beschwerdevorentscheidung…
…wenn die unter Beweis zu stellenden Tatsachen, als richtig anerkannt werden, offenkundig oder unerheblich sind (vgl. VwGH 2.3.1993, 92/14/0182; Ritz/Koran, BAO8, § 183 Tz1f mit Judikaturverweisen). Dies trifft auf den Beweisantrag der Bf. zu, da die unter Beweis zu stellenden Tatsachen…
…des Finanzamtes vom 2017 betreffend den Antrag auf Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben gem. § 201 BAO und über die Beschwerde vom 03.10.2017 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes vom 09.08.2017 betreffend den Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides gemäß § 92 BAO zu Recht erkannt: I…
…Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Schließlich normiert § 252 Abs. 1 BAO dass ein Bescheid (= Grundlagenbescheid), dem Entscheidungen zugrunde liegen, die in einem F-Bescheid (z.B. in einem Bescheid gem. § 188 BAO oder in einem Bescheid gem. § 92 BAO iVm § 190 Abs. 1 BAO…
…dass eine Kapitalertragsteuer nicht festzusetzen sei. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 92 BAO komme aber nur dann in Frage, wenn die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschlössen oder die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage nicht im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens oder gerichtlichen Verfahrens…
…dass eine Kapitalertragsteuer nicht festzusetzen sei. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 92 BAO komme aber nur dann in Frage, wenn die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschlössen oder die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage nicht im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens oder gerichtlichen Verfahrens…
…Umsatzsteuer-Veranlagungsbescheide nach § 21 Abs 4 UStG 1994 Abgabenbescheide iSd § 198 Abs 1 BAO sind, gehören Nichtveranlagungsbescheide zu den Feststellungsbescheiden nach § 92 BAO (vgl. Ritz aaO, § 198 Rz 5 und § 92 Rz 13 mit Verweis auf VwGH 17.10.2001, 96/13/0058; VwGH 25…
…Die Beschwerdefrist gegen Bescheide beträgt gem. § 245 Abs 1 BAO einen Monat. Für den Beginn der Beschwerdefrist ist der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei schriftlichen Bescheiden beginnt die Frist daher idR am Tag von dessen Zustellung (vgl. Ritz, BAO6…
…vom 02.06.2016, RV/2100742/2013, verwiesen. Strittig ist, ob für die Körperschaftsteuer 2006 und 2007 die Feststellung gemäß § 92 BAO, dass "gem. § 1 Abs. 2 Z 1 LVO für die gesamte(n) Tätigkeit(en) der [Beschwerdeführerin] keine Einkunftsquelle(n) vorliegt (vorliegen)", rechtmäßig war.…
…das Höchstgericht klar, dass die Veranlagung einer Unternehmensgruppe (ähnlich wie bei Mitunternehmerschaften) mehrstufig erfolgt: Auf Ebene der Gruppenmitglieder und des Gruppenträgers wird danach jeweils das "eigene Einkommen" mittels Bescheides gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO festgestellt. Im Feststellungsbescheid nach § 24a Abs. 1 Z 2…
…dass eine Kapitalertragsteuer nicht festzusetzen sei. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 92 BAO komme aber nur dann in Frage, wenn die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschlössen oder die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage nicht im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens oder gerichtlichen Verfahrens…
…4.2006 aufgrund der Einbringung eines Rechtsmittels gegen den zugrundeliegenden Feststellungsbescheid ausgesetzt. Mit Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes (BFG) vom 23.07.2013 (GZ: ***4***) wurde die Beschwerde im Feststellungsverfahren als unzulässig zurückgewiesen (Ausspruch, dass im Feststellungsverfahren gem. § 188 BAO Nichtbescheide vorgelegen sind). Nachdem kein für die…
…483,82 festgesetzt wurde. Dieser Bescheid erwuchs ebenfalls in Rechtskraft. Mit 2.7.2012 wurde ein neuer Feststellungsbescheid zu Steuernummer ***StNr2*** erlassen, weshalb das Finanzamt Waldviertel mit 13.7.2012 abermals einen abändernden Einkommensteuerbescheid 2008 gem § 295 Abs 1 BAO erließ, mit dem die Einkommensteuer…
…wonach § 92 Abs. 1 lit. b zu jenen Normen zählt, die von § 185 und dem von ihm begründeten Gesamtsystem mitumfasst sind). Primär im Interesse der Verfahrensökonomie sieht die BAO ein System von Grundlagenbescheiden und abgeleiteten Bescheiden vor. In einem Grundlagenbescheid werden Feststellungen (z.B. gem…
…dass eine Kapitalertragsteuer nicht festzusetzen sei. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 92 BAO komme aber nur dann in Frage, wenn die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschlössen oder die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage nicht im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens oder gerichtlichen Verfahrens…