…dokumentieren. Beides vermochte er tatsächlich aber nur unzulänglich umzusetzen: So hat sich die tatsächliche Nutzung des Einfamilienhauses nicht wesentlich vom ursprünglichen Wunsch der Beschuldigten unterschieden, ein eigenes Ferienhaus im Salzkammergut zu besitzen, um dort mit Familienangehörigen und guten Freunden den Urlaub verbringen zu können. So…
…an Umsatzsteuer treffe; man entscheide zwar gemeinsam, im Verhältnis zwischen den beiden Eheleuten sei jedoch in Bezug auf die steuerliche Gestaltung des Lebenssachverhaltes im Zusammenhang mit der Errichtung des bewussten Ferienhauses der Familie in XYX tatsächlich A der "spiritus rector", die treibende Kraft, gewesen sei…
…dokumentieren. Beides vermochte er tatsächlich aber nur unzulänglich umzusetzen: So hat sich die tatsächliche Nutzung des Einfamilienhauses nicht wesentlich vom ursprünglichen Wunsch der Beschuldigten unterschieden, ein eigenes Ferienhaus im Salzkammergut zu besitzen, um dort mit Familienangehörigen und guten Freunden den Urlaub verbringen zu können. So…
…an Umsatzsteuer treffe; man entscheide zwar gemeinsam, im Verhältnis zwischen den beiden Eheleuten sei jedoch in Bezug auf die steuerliche Gestaltung des Lebenssachverhaltes im Zusammenhang mit der Errichtung des bewussten Ferienhauses der Familie in ZZ tatsächlich A der "spiritus rector", die treibende Kraft, gewesen sei…
…um keines der aufgezählten Bauwerke handle. Als Eigenheim würden vor allem einzelne Bauernhäuser, Bungalows, Ein- und Zweifamilienhäuser, Ferienhäuser, Herrenhäuser, Landhäuser und Villen gelten. Das Gästehaus in der vorliegenden Ausgestaltung finde sich bei dieser Aufzählung nicht. Es sei daher naheliegend, dass der Verordnungsgeber die touristische Vermietung…
…Luxuswirtschaftsgut wie etwa ein Pool oder ein Schwimmteich befunden. Über Befragen bestätigte der Bf., dass die Liegenschaft nicht dauerhaft bewohnt, sondern als Wochenend- und Ferienhaus genutzt wird. Das sei deshalb so, weil sowohl er wie auch seine Schwestern außerhalb von [Schadensort] berufstätig seien und eine…
…BP gelangt daher aufgrund der in den Jahren 2012 und 2013 mit € 0,00 eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen zur Schussfolgerung, dass das Ferienhaus seit dieser Zeit ausschließlich nichtunternehmerischen Zwecken diente, da die einzige getätigte Nutzung offensichtlich die Eigennutzung war. In der Prognose I gelangten die Bf…
…X (FA) in den verfahrensgegenständlichen Umsatz- (USt) und Einkommensteuer- (ESt) Bescheiden betreffend die Jahre 2005 bis 2007 die ab 2005 erklärten Einkünfte der Bf aus der Vermietung eines Ferienhauses in (Ferienort) als steuerlich unbeachtliche Liebhabereibetätigung. Das FA begründete die Liebhabereibeurteilung mit einer äußerst adaptierungsbedürftigen Prognoserechnung…
…von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, worunter begrifflich auch Bungalows, Villen, Ferienhäuser und dergleichen fallen) nicht anwendbar. Der Verwaltungsgerichtshof vertrete in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass die verlustträchtige Vermietung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in unionsrechtskonformer Interpretation zwingend als unechte Steuerbefreiung ohne Optionsmöglichkeit anzusehen sei. Unter welchen Voraussetzungen…
…bestehende beschwerdeführende Vermietergemeinschaft (Bf.) erwarb im Jahr 2007 ein Ferienhaus. Laut der von ihr vorgelegten Prognoserechnung rechnete sie bereits ab dem zweiten Jahr ihrer Vermietungstätigkeit mit einem Überschuss der Einkünfte: | Jahr | Einnahmen | Ausgaben | Ergebnis | Ergebnis kum. | 2007 | 1…
Der Senat verneinte daher vorläufig das Vorliegen von Liebhaberei und hob die endgültigen Einkommensteuerbescheide der Jahre 2014 bis 2017 auf. Damit erlangen die ursprünglichen vorläufigen Einkommensteuerbescheide dieser Jahre wieder ihre Wirksamkeit. Hinsichtlich des Jahres 2018 gab der Senat der Beschwerde Folge und sprach die vorläufige…
Der vorgelegte Vertrag II weist ebenfalls eine Provision von 25% aus. Andere Unterlagen liegen nicht vor. In der Prognose II sind folglich Provisionen für 2017 bis 2027 in Höhe von € 47.476,00, d. s. 25% der Einnahmen 2017 bis 2027 (€ 189.904…
…bereits ab dem Jahr 2003 positive Einkünfte aus der Vermietung dieses Ferienhauses: | Jahr | Mieteinnahmen | AfA | Versicherung | Überschuss | 2002 | 0 | 1.789,50 | 326 | -2.115,50 | 2003 | 4.724 | 1.789,50…
…gem. § 6 Abs. 3 UStG (Regelbesteuerungsantrag) eingereicht und in weiterer Folge der volle Vorsteuerabzug für den Erwerb der Liegenschaft geltend gemacht. Der Steuerpflichtige überließ das Ferienhaus mit Verwaltungs- und Managementvertrag vom 26.6.2009, mit Wirksamkeit ab 1.1.2010 der K Touristik GmbH, Adr4…
…Festgestellter Sachverhalt Die Beschwerdeführer haben im Jahr 2006 ein zur Vermietung an Gäste bestimmtes Ferienhaus in einer Tourismusregion bei dem eine gelegentliche Eigennutzung nicht ausgeschlossen war erworben. Das Haus wurde von dem Betreiber der gesamten Ferienanlage, dem auch die Vermarktung des Ferienhauses der Beschwerdeführer oblag…
…Festgestellter Sachverhalt Die Beschwerdeführer haben im Jahr 2006 ein zur Vermietung an Gäste bestimmtes Ferienhaus in einer Tourismusregion bei dem eine gelegentliche Eigennutzung nicht ausgeschlossen war erworben. Das Haus wurde von dem Betreiber der gesamten Ferienanlage, dem auch die Vermarktung des Ferienhauses der Beschwerdeführer oblag…
…dokumentieren. Beides vermochte er tatsächlich aber nur unzulänglich umzusetzen: So hat sich die tatsächliche Nutzung des Einfamilienhauses nicht wesentlich vom ursprünglichen Wunsch der Beschuldigten unterschieden, ein eigenes Ferienhaus im Salzkammergut zu besitzen, um dort mit Familienangehörigen und guten Freunden den Urlaub verbringen zu können. So…
…an Umsatzsteuer treffe; man entscheide zwar gemeinsam, im Verhältnis zwischen den beiden Eheleuten sei jedoch in Bezug auf die steuerliche Gestaltung des Lebenssachverhaltes im Zusammenhang mit der Errichtung des bewussten Ferienhauses der Familie in XX tatsächlich A der "spiritus rector", die treibende Kraft, gewesen sei…
…vom Bf. ebenfalls bewirtschafteten, fremdvermieteten Liegenschaft, einer Ferienhausanlage in einem österreichischen Skigebiet (Objekt 3), besteht zwischen den Verfahrensparteien kein Streit]. Hinsichtlich der im Zusammenhang mit den genannten Objekten entfalteten (unternehmerischen) Tätigkeit erklärte der durch die oben bezeichnete Gesellschaft gemäß § 83 BAO steuerlich vertretene Bf. hinsichtlich…
…vgl. § 2 Abs. 3 LVO) u. a. die Vermietung von Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern (auch als Ferienhäuser), ergebenden Liebhaberei iSd § 1 Abs. 2 Z 3 LVO im Ergebnis regelmäßig eine (zwar) unternehmerische und damit grundsätzlich umsatzsteuerbare, jedoch (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges) unecht steuerbefreite Betätigung vor (vgl…