…Studienaufenthalt im Ausland einen ständigen Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 begründe und Ferienaufenthalte in Österreich diesen nicht unterbrechen würden. Mit Vorlageantrag vom 08.10.2025, beim Finanzamt eingelangt am 10.10.2025, beantragte die Beschwerdeführerin die Entscheidung über die Beschwerde durch…
…meiner Tochter. Dort sind die Kosten gegliedert in Überweisungen an meinen Vater, an meine Tochter und an diverse andere Stellen in Verbindung mit meiner Tochter (Nachhilfe, Ferienaufenthalte, Sport etc.) Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich, arbeite hier und zahle hier Steuern. Keine andere Person, außer…
…06. 2004, 2001/13/0160; 15.11.2005, 2002/14/0103; 24.06.2010, 2009/16/0131 betreffend Ferienaufenthalte bei einem Auslandsaufenthalt im Zeitraum vom September 2003 bis April 2004; 15.11.2005, 2002/14/0103; 27.4.2005, 2002/14/0050; 20.6.2000…
…sei unter Berücksichtigung der jeweiligen Rückkehr ins Ausland nicht entscheidungswesentlich. Die Ferienaufenthalte in Österreich würden den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nicht unterbrechen (Verweis auf VwGH 20.06.2000, 98/15/0016). Aus dem Zusammenhalt dieser vom Verwaltungsgerichtshof herausgearbeiteten Grundsätze ergebe sich für den vorliegenden Fall…
…hat seinen ständigen Aufenthalt bedingt durch seine Berufsausbildung/ Studium, in Philadelphia. Die Ferienaufenthalte von F. in Österreich unterbrechen nicht den ständigen Aufenthalt in Philadelphia. Vielmehr lag nur eine vorübergehende Abwesenheit des Aufenthalts in den USA vor. Da keine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug der Familienbeihilfe im…
…Wie bereits in der Revision vom 8.10.2021 hierzu ausgeführt, bestehe bei ein- oder zweiwöchigen Ferienaufenthalten für Jugendliche bis zu 18 Jahren mit entweder 20 oder 24 Wochenstunden Sprachunterricht weder einer direkter Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf, noch könne davon ausgegangen werden…
…Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Während des Ferienaufenthaltes in Österreich besuchte D vom 13.2.2012 bis 20.3.2012 als a.o. Schülerin die G H Schule in 1220 Wien. Aus einem…
…aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten vom ständigen gewöhnlichen Aufenthalt, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind (wie etwa Ferienaufenthalte), unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (VwGH 22.04.2009, 2008/15/0323…
…Aufenthalt in den USA auszugehen. ***Kind1*** verbrachte den überwiegenden Teil des Jahres in den USA. Ferienaufenthalte in Österreich unterbrechen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes den ständigen Aufenthalt im Ausland nicht. Soweit die Bf vorbringt, das erste Semester sei als "Probesemester" anzusehen gewesen, ist darauf hinzuweisen…
…zwei Monaten umfassten, ist unter Berücksichtigung des Gesamtbildes - jeweils Rückkehr in die USA - nicht entscheidungswesentlich. Da die Ferienaufenthalte in Österreich den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes in den Vereinigten Staaten nicht unterbrechen, ist der Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht für jene Zeiten (Ferienzeiten) gegeben, die das…
…weshalb der VwGH dahin erkannte, dass die Ferienaufenthalte in Österreich nicht den gewöhnlichen Aufenthalt in den USA unterbrachen und somit kein Anspruch auf Familienbeihilfe zusteht. Nach dem Vorgesagten ist daher - entgegen dem Dafürhalten der Bf. - die Beurteilung der in den USA verbrachten Studienzeiten als dortiger…
…ist unter Berücksichtigung des Gesamtbildes - jeweils Rückkehr in die USA - nicht entscheidungswesentlich. Da die Ferienaufenthalte in Österreich den gewöhnlichen Aufenthalt des Beschwerdeführers in den Vereinigten Staaten nicht unterbrachen, war der Anspruch auf Familienbeihilfe entgegen der in der Beschwerde vertretenen Meinung auch nicht für jene (Ferien…
…Beurteilung würde jedenfalls eine Diskriminierung nach dem Austrittsabkommen bzw. eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung nach sich ziehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes würden zudem Ferienaufenthalte in Österreich nicht den ständigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich unterbrechen (vgl. VwGH 20.06.2000, 98/15/0016 ua)…
…demnach ein zusätzliches Kind betreut und dafür keinerlei finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Bei ihrem zweimonatigen Ferienaufenthalt im Sommer 2022 überließ unsere Tochter ***Name*** selbstverständlich ihr Zimmer und schlief im Wohnzimmer auf der Couch. Bereits im Jänner 2023 - nur 10 Monate nach seiner Ankunft in…
…ist unter Berücksichtigung des Gesamtbildes - jeweils Rückkehr in die USA - nicht entscheidungswesentlich. Da die Ferienaufenthalte in Österreich den gewöhnlichen Aufenthalt des Beschwerdeführers in den Vereinigten Staaten nicht unterbrachen, war der Anspruch auf Familienbeihilfe entgegen der in der Beschwerde vertretenen Meinung auch nicht für jene (Ferien…
…Rückkehr in den USA - für die Beurteilung maßgeblich sei, und erkannte, dass die Ferienaufenthalte in Österreich nicht den gewöhnlichen Aufenthalt in den USA unterbrachen und somit kein Anspruch auf Familienbeihilfe zustünde. Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener…
…stehen würden. Die Wohnungsnutzung müsse weder regelmäßig noch über eine längere Zeit erfolgen. Erforderlich sei aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte bzw. unregelmäßige kurze Aufenthalte zu Erholungszwecken hinausgehe. Die Voraussetzungen des § 8 AO seien erfüllt. Der Beschwerdeführer habe einen Wohnsitz iSd § 8…
…ist unter Berücksichtigung des Gesamtbildes - jeweils Rückkehr in die USA - nicht entscheidungswesentlich. Da die Ferienaufenthalte in Österreich den gewöhnlichen Aufenthalt des Beschwerdeführers in den Vereinigten Staaten nicht unterbrachen, war der Anspruch auf Familienbeihilfe entgegen der in der Beschwerde vertretenen Meinung auch nicht für jene (Ferien…
…und Sohn1-Bf. zu Gute. Der Kindesvater hat den gesetzlichen Unterhalt im Höchstausmaß an die Kindesmutter bezahlt und demnach für diese Zahlungen auch die erhaltene Familienbeihilfe verwendet. Zusätzlich zu den monatlichen Unterhaltszahlungen hat der Kindesvater noch Ausgaben für Ferienaufenthalte in Österreich, Reisekosten, Schulmaterial (Computer) etc…
…Es handelt sich bei der Meldeadresse um eine unvermietete Eigentumswohnung, die auf Grund der Belassung der Ausstattung insbesondere für Ferienaufenthalte genutzt wurde und die mittlerweile wieder die ausschließliche Wohnadresse darstellt. Ein österreichischer Wohnsitz bestand während des gesamten bescheidgegenständlichen Zeitraumes. Dass die Beschwerdeführerin sich im Zeitraum…