…ungewöhnlich ist, dass am Firmensitz - zu willkürlich gewählten Zeitpunkten - der Verantwortliche nicht anzutreffen war (bzw. im Falle eines Untermietverhältnisses untergeordnete Mitarbeiter bzw. Ferialpraktikanten des Vermieters kein Detailwissen über die Firmenamen haben (können); jedenfalls hat das Finanzamt offenbar nicht geprüft, ob Herr ***Z*** (bzw. sein damaliger…
…jedoch in den Büroräumlichkeiten kein Hinweis auf eine aufrechte Geschäftstätigkeit der Bf feststellbar war. Im Büro waren anwesend 2 Dienstnehmer chinesischer Abstammung und 2 Ferialpraktikanten, welche im Internet für die fGmbH tätig waren und die bei deren Befragung keinen Zusammenhang mit der Bf herstellen konnten…
…Klingelbrett angeführt sei, jedoch in den Büroräumlichkeiten kein Hinweis auf eine aufrechte Geschäftstätigkeit der Bf. feststellbar gewesen sei. Im Büro seien zwei Dienstnehmer chinesischer Abstammung und zwei Ferialpraktikanten, welche laut Internetauftritt für die ***MBP4-PN*** film, web & multimedia produktionsgesmbH tätig gewesen seien, und nach deren…
…Tätigkeit in Entwicklungsländern bei Vorhaben beziehen, die dem Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik (§ 23 des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes) entsprechen. 12. Bezüge von ausländischen Studenten (Ferialpraktikanten), die bei einer inländischen Unternehmung nicht länger als sechs Monate beschäftigt sind, soweit vom Ausland Gegenseitigkeit gewährt wird. 13. a) Der geldwerte Vorteil…
…Tätigkeit in Entwicklungsländern bei Vorhaben beziehen, die dem Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik (§ 23 des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes) entsprechen. 12. Bezüge von ausländischen Studenten (Ferialpraktikanten), die bei einer inländischen Unternehmung nicht länger als sechs Monate beschäftigt sind, soweit vom Ausland Gegenseitigkeit gewährt wird. 13. a) Der geldwerte Vorteil…
…ist, jedoch in den Büroräumlichkeiten kein Hinweis auf eine aufrechte Geschäftstätigkeit der Bf feststellbar war. Im Büro waren anwesend 2 Dienstnehmer chinesischer Abstammung und 2 Ferialpraktikanten, welche im Internet für die fGmbH tätig waren und nach deren Befragung keinen Zusammenhang mit der Bf herstellen konnten…
…Kollektivvertrages (allgemeiner Groß- und Kleinhandel) von einer Entlohnung von 1.500,00 Euro auszugehen. Bei 900,00 Euro pro Monat hätten die 25 Arbeitnehmer weniger verdient als Lehrlinge im dritten Lehrjahr an Lehrlingsentschädigung bekommen würden oder weniger als Ferialpraktikanten, die maximal 3 Monate angestellt seien…
…Herren A, C und B (nicht ganzjährig) und Frau D A im November 2005. Neben diesen Beschäftigen waren in diesen beiden Jahren lediglich Ferialpraktikanten für ihn tätig. 2006 (im Zeitraum April bis Dezember) und 2007 (ganzjährig) wurde Herr A neben weiteren Arbeitskräften beschäftigt. Für die…
…4 bis 7 zufließen. Mangels Vorliegens eines bestehenden Dienstverhältnisses mit der A GmbH und weil es jeglicher Lebenserfahrung widerspricht, dass einem ehemaligen Ferialpraktikanten in einem Folgejahr weitere Geld- oder Sachleistungen zugewendet werden, kann die Bezahlung der Schadenersatzforderung keinesfalls als geldwerter Vorteil beim Sohn des Bf…
…08.2013, zugestellt worden sei. Soweit der Beschwerdeführer im Erörterungsgespräch vom 24.3.2016 zur Frage der Zustellung erklärte, dass in der Ferialzeit Ferialpraktikanten die Post zustellen und daher häufig Zustellfehler auftreten, vermag dies aus der Sicht des erkennenden Richters nichts daran zu ändern, dass…
In den Mitteilungsblättern - Sondernummer - der Paris Lodron-Universität Salzburg Nr. 137 und 139 "Curriculum für das Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik an der Universität Salzburg" (Version 2009 und Version 2011) ist unter § 3 der Aufbau und Ablauf des Studiums dargestellt, wobei jeweils zu Studienbeginn ein Einstufungstest…
Sachverhaltsbezogen steht nicht fest, worum genau es sich bei dem Praktikum gehandelt hat. Es liegt zwar hinsichtlich des Traineeprogramms eine allgemeine Beschreibung von Tätigkeitsschwerpunkten vor, dies allein ermöglicht es aber nicht zu sagen, dass Praktikum und/oder Traineeprogramm als Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 1.9.2014, betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum September 2014 bis März 2015, zu Recht erkannt: Die…