…nicht in der Lage ist, das gänzliche Fehlen von Gesellschaftsmitteln oder zumindest die Gleichbehandlung des Abgabengläubigers mit den übrigen Gläubigern durch Vorlage geeigneter Unterlagen glaubhaft zu machen. Einer Einholung des Konkursaktes der erstschuldnerischen GmbH und Einvernahme des Masseverwalters bedurfte es nicht, weil das Gericht ohnehin…
…Rückzahlungsdauer von 15 Jahren, keine Regelung bei Zahlungsverzug. Zur Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung: Berechnung KESt: Anwaltskosten: 1.800,00 Darlehen B.D: 32.000,00 Darlehen P.J: 236.000,00 vA gesamt: 269.800,00 KESt 25%: 67.450,00. Die Entnahme von Gesellschaftsmitteln…
…02.05.2007 zum Nachweis der Gleichbehandlung aufgefordert. Dieser Aufforderung ist der Bf. nicht nachgekommen. Im Haftungsbescheid hat das Finanzamt neuerlich auf das Vorhandensein von Gesellschaftsmitteln hingewiesen und mangels Nachweis der Gleichbehandlung eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen. Der bloße Hinweis, der Bf. sei seinen Verpflichtungen nachgekommen…
…können) und der "Zahlungen" an die übrigen Gläubiger ausreichend wäre. Ungeachtet dessen enthält die Beschwerde keine derartige Gegenüberstellung. Insgesamt gesehen hat der Beschwerdeführer – trotz Aufforderung durch das Finanzamt – weder das gänzliche Fehlen von Gesellschaftsmitteln, noch die Gleichbehandlung des Abgabengläubigers mit den übrigen Gläubigern durch Vorlage…
…Haftung wegen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf nicht geltend gemacht werden dürfe. Im Übrigen sei darauf zu verweisen, dass selbst Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen der Geltendmachung der Haftung nicht entgegen stehe (bspw. VwGH 28.05.2008, 2006/15/0089…
…***2011/010***, ***2011/011*** und ***2011/012***. II. Besondere Umstände Neben den allgemeinen Voraussetzungen (nämlich Fehlen von betrügerischer Absicht oder offensichtlicher Fahrlässigkeit) liegen im vorliegenden Fall auch besondere Umstände vor, die die Erstattung / Erlass der vorgeschriebenen Abgaben rechtfertigen. 1. Solche besonderen Umstände sind zunächst unter…
…der Feststellung der belangten Behörde, dass der Beschwerdeführer im Streitjahr eine Geschäftstätigkeit der Gesellschaft "auf dem Papier" konstruiert hat, um den (steuerfreien) Zufluss von Gesellschaftsmitteln an ihn als Geschäftsführungsbezug zu rechtfertigen. Zum Vorbringen, im Zuge des Ermittlungsverfahrens seien Zeugen einvernommen worden, ohne dass der Beschwerdeführer…
…Der Beschwerdeführer habe es in concreto sogar versäumt, in seinem Vorbringen mögliche Einwendungen wie das gänzliche Fehlen von Lohnzahlungen oder das Fehlen vorhandener Mittel anzuführen. Ausführungen zur Lohnsteuer samt Dienstgeberbeitrag und Dienstgeberzuschlag für die Zeiträume 08/12 bis 03/13 seien keine erstattet worden. Werde…
…2006/15/0007; VwGH 29.6.1999, 99/14/0128). Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 28.5.2008, 2006/15/0089). Diese kann auch dann zweckmäßig sein, wenn die Haftungsschuld im…
…2006/15/0007; VwGH 29.6.1999, 99/14/0128). Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 28.5.2008, 2006/15/0089). Diese kann auch dann zweckmäßig sein, wenn die Haftungsschuld im…
…Abstandnahme von der Heranziehung zur Haftung ins Treffen geführt werden. In diesem Zusammenhang wurde in der Stellungnahme vom 4.5.2011 auf die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers verwiesen. Dabei wird jedoch übersehen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von…
…Reduktion öffentlicher Aufträge, vermehrte Konkurrenz durch ausländische Anbieter) und nicht etwa überhöhte Geschäftsführerbezüge oder Entnahme von Gesellschaftsmitteln ursächlich für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft waren. In einer Gesamtbetrachtung der ermessensrelevanten Umstände erschien daher eine Einschränkung der Haftung auf 50 % der per 15. November 2017 fälligen…
…den Geschäftsführer nur dann und deshalb treffe, wenn und weil er seine gegenüber der Abgabenbehörde bestehende gesetzliche Verpflichtung zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgaben aus dem von ihm verwalteten Gesellschaftsvermögen (aus Gesellschaftsmitteln) schuldhaft (zumindest mit leichter Fahrlässigkeit) verletzt habe (vgl. VwGH 19.2.1991…
…als Kapitalerträge beim Empfänger anzusehen wären, noch wem angeblich diese Mittel zugeflossen sein sollen, liegen mangels der Feststellung, dass es zu einem Abfluss von Gesellschaftsmitteln, welche als offene oder verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter zu werten wären, keine Kapitalerträge vor, für welche die ggstdlGmbH verpflichtet…
…3.2006 gemäß Kapitalberichtigungsgesetz und § 3 Abs. 1 Z 29 EStG unter Heranziehung von Gesellschaftsmitteln zu erhöhen, wobei der Kapitalerhöhungsbetrag den Gesellschaftern im Verhältnis der bisherigen Beteiligung zukomme. | Stammkapital | vor Erhöhung | Kapitalerhöhung | nach Erhöhung | Bf. 60% | 21.801,85…
…3.2006 gemäß Kapitalberichtigungsgesetz und § 3 Abs. 1 Z 29 EStG unter Heranziehung von Gesellschaftsmitteln zu erhöhen, wobei der Kapitalerhöhungsbetrag den Gesellschaftern im Verhältnis der bisherigen Beteiligung zukomme. | Stammkapital | vor Erhöhung | Kapitalerhöhung | nach Erhöhung | Bf. 60% | 21.801,85…
…gewesen wären, mit Gesellschaftsmitteln zu bezahlen (Viertangekl. Hv-Prot ON 203 PS 18 f). Daraus folgt zwanglos, dass der Viertangeklagte auch keine Berechtigung hatte, überhöhte Rechnungen zu bezahlen. Es wäre lebensfremd anzunehmen, die Bezahlung von ungeprüften Rechnungen wurde ihm von den Gesellschaftern verboten, die Bezahlung…
…abgabenrechtlichen Haftung von Geschäftsführern bereits wiederholt ausgeführt habe - nicht verpflichtet (vgl. VwGH 30.10.2001, 98/14/0082; VwGH19.2.2002, 2001/14/0207). Nicht die Behörde habe das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel…
…Der Bf. werde daher aufgefordert, anzugeben, ob im Zeitraum, in dem er als Vertreter der Firma GmbH-1 für die Bezahlung der die Gesellschaft treffenden Abgaben verantwortlich gewesen sei, aus Gesellschaftsmitteln andere anfallende Zahlungen (zB Kredit- od. Leasingraten, Lieferantenzahlungen, Lohnzahlungen, Zahlungen an die Krankenkassa, etc…
… werden mangels Vorhandenseins irgendwelcher Gesellschaftsmittel keinerlei Zahlungen der Gesellschaft an wen immer geleistet, liegt kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vor (VwGH 23.4.2021, Ra 2020/13/0108 mwN). Gegen das Fehlen sämtlicher Mittel im haftungsrelevanten Zeitraum (bis 26.5.2017) sprechen aber die im…